Drucksache - 0523/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 30 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung möglichst unbefristet gilt.
Der BVV ist bis zum 31.06.2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt kann sich nicht dafür einsetzen, die Begrenzung von 30% mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung aufzuheben und diese Mietpreisbindung unbefristet zu gestalten, da die bei der Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln einzugehenden Bindungen zu befristen sind. Die Entscheidung des BGH vom 8. Februar 2019 zur Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung bezieht sich auf den Sonderfall der Förderung im dritten Förderweg nach § 88d II. WoBauG. Der BGH stellt in dieser Entscheidung auf den Wortlaut des Gesetzes ab. Danach sind zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass unbefristete Bindungen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Wohnungsbaufördermitteln und der Veräußerung von in gemeindlichem Eigentum stehenden Grundstücken mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sind. Dauerhafte Beschränkungen ließen sich nur erreichen, wenn der öffentliche Zweck nicht mit dem Instrument des Grundstücksverkaufs, sondern mit dem dazu bestimmten Instrument der Ausgabe eines Erbbaurechts verfolgt werde.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Fabian Schmitz-Grethlein Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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