Drucksache - 0540/5  

 
 
Betreff: Gemeinschaftsschulen in Charlottenburg-Wilmersdorf in den Fokus stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
02.01.2018 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.02.2018 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
06.03.2018 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
04.09.2018 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.11.2018 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. November 2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Neugründung und Weiterentwicklung von Schulen im Bezirk vorrangig die Schulform „Gemeinschaftsschule“ zu berücksichtigen und dies in der Schulentwicklungsplanung explizit festzulegen.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Gemeinschaftsschule wurde im Schuljahr 2008/2009 als Pilotprojet eingerichtet. Seit 2018 ist die Gemeinschaftsschule als schulstufenübergreifende Schulart im Schulgesetz fest verankert.

 

Sie hat das Ziel, mehr Chancengleichheit und -gerechtigkeit durch längeres gemeinsames Lernen und eine optimale Förderung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Eine maximale Lern- und Leistungsentwicklung wird durch differenzierende Lernangebote und den Ganztagsbetrieb ermöglicht. Die Gemeinschaftsschulen führen zu allen Schulabschlüssen.

 

 

 

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die Weiterentwicklung von Schulen hin zur Gemeinschaftsschule.

 

Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist allerdings festzustellen, dass in den kommenden Jahren keine Schulneubauvorhaben realisiert werden, die auf Grund der räumlichen Kapazitäten für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule geeignet wären. In der Folge wären nur an bestehenden Schulstandorten, die auf Grund ihrer räumlichen Bedingungen als Gemeinschaftsschule in Frage kämen, entsprechende Umwandlungen möglich.

 

Im Schulgesetz ist im § 76 Abs. (1) geregelt, dass die Schulkonferenz im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder u.a. über die Stellung eines Antrags auf Umwandlung einer Schule in eine Schule einer anderen Schulart entscheidet.

 

Eine derartige Entwicklung kann daher durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Rahmen der Schulentwicklungsplanung weder vorrangig berücksichtigt noch explizit festgelegt werden. Die Schulen entscheiden durch entsprechende Schulkonferenzbeschlüsse, ob ein Antrag auf Umwandlung gestellt wird.

 

Im Rahmen der entsprechenden Beratungen mit den Schulen zur Schulentwicklung wird das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf an geeigneten Schulstandorten selbstverständlich auch die Weiterentwicklung hin zu einer Gemeinschaftsschule unterstützen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann      Heike Schmitt-Schmelz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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