Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt bis
zur Januarsitzung der BVV einen Bericht als Vorlage zur Kenntnisnahme
vorzulegen, aus dem folgendes hervorgeht:
-
Anzahl
der Bürgerbeteiligungsverfahren nach BauGB, die seit Januar 2001 durchgeführt
wurden,
-
Informationen
über die Art der jeweiligen Information an die Bürgerinnen und Bürger,
-
Anzahl
der jeweiligen Bürger/innen, die sich jeweils mündlich oder schriftlich zu den
einzelnen B-Planverfahren geäußert haben.
-
Bei
welchen B-Plan-Verfahren und durch wen im Auftrag des BA, Beteiligungsverfahren
über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus organisiert/durchgeführt wurden.
Es wird darum gebeten, die Übersicht
in einer Synopse nach den einzelnen B-Planentwürfen darzustellen, um eine
vergleichende Zuordnung vornehmen zu können.
Begründung:
Die Vorlage dient dazu, in der BVV
bzw. im zuständigen Fachausschuss den zukünftigen Umgang mit der
Bürgerbeteiligung nach dem BauGB zu regeln und eine jeweils geeignete
Information der Bürger/innen sicherzustellen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1856/II - wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Wird
überwiesen in den Ausschuss für Bauen und Wohnen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1856/II - wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1856/II - wird zur Kenntnis genommen.