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Drucksache - DS/2049/II
Ich
frage das Bezirksamt:
Dr.
Schulz: Zu 1:
Selbstverständlich ist dem Bezirksamt, der Abteilung Stadtentwicklung und Bauen
das Informationsfreiheitsgesetz vom 15. Oktober 1999 bekannt und wir haben es
auch begrüßt, als einen weiteren Beitrag zur Transparenz und Demokratisierung
des Verhältnisses zwischen Verwaltung und Bürgern. Zu 2: Wir wenden die
Anforderungen, das was an Ansprüche und Maßgaben des
Informationsfreiheitsgesetzes selbstverständlich an. Es gibt keine Abweichung
und der §6 des Informationsfreiheitsgesetzes, den sie ansprechen und der die
Sicherstellung personenbezogener Daten bei diesem Informationsanspruch regelt,
den geben wir natürlich statt, d.h. bei uns hat auch der Schutz
personenbezogener Daten einen hohen Wert. So weichen wir auch nicht von dem §
6, Informationsfreiheitsgesetz ab. Zu 3: Kann ich ihnen sagen, sehr gute. Ich
glaube, das war ein richtige politische Entscheidung gewesen. Aus dem Grunde,
sagte es am Anfang schon, haben wir das auch aus datenschutzpolitischen Gründen
begrüßt. Wir hätten auch gut leben können mit der etwas besseren Fassung, die
Berlin hatte und die etwas zurück geschraubt wurde, nachdem es eine
bundesrepublikweite Vorgabe gegeben hat, aber man hätte auch gut leben können
mit etwas weitergehenden Berliner Fassung. Es gibt ein sehr reges Interesse in
der Bevölkerung. Bezieht sich hauptsächlich auf den Wunsch, in Baudaten und
baugenehmigungsverfahren Einblick zu nehmen. Es gibt immer wieder Kontroversen,
sage ich mal diplomatisch in der gebühren. Die Gebühr ist mit §6 des
Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehen. Davon können wir nicht befreien oder
absehen und zum anderen wird darüber Detaillierung getroffen, in dem der
Verwaltungsgebührenordnung Tarif 1004, weil ich davon ausgehe, dass sie da noch
mal rein schauen können. Also, da gibst es möglicherweise noch ein Änderungsbedarf
bei dem Gesetzgeber, ob möglicherweise zur Verbesserung dieses Verhältnis zur
Verbesserung der Transparenz zwischen Verwaltung und dem Bürger man
möglicherweise eine Gebührenbefreiung in Gänze oder in speziellen Fällen in
Aussicht stellt. Das wäre möglich, das kann ich mir politische auch vorstellen,
weil ich dann keine Angst habe, dass wir Bürger dann nur noch hätten, die dann
aktenweise sozusagen alles kopieren lassen wollen und das auf Kosten des
Steuerzahlers. Herr
Meissner: Wäre es
denn für se hilfreich, wenn ich ihnen heute noch mal erkläre, das aus ihrer
Verwaltung heraus, entgegen ihrer Aussage hier heute, das es keine abweichenden
Handhabungen gibt, wenn ich ihnen erklären würde, dass die Informationen auf
Bitten von den einzelnen Mietern, die Schimmelhäuser betreffend deutlich
geschwärzt, gekürzt und verändert worden sind. Dr.
Schulz: Ich
versuche mal zu interpretieren, aber ich glaube um was es geht. Es geht um das
Gutachten, dass wir zu dem Schimmelbefall gemacht haben. Der besteht aus einem
allgemeinen Teil und dann besteht er über Aussagen und zwar personenbezogene
Aussagen zu fünf Wohnungen, genauer zu 4 Wohnungen, die belegt sind durch
Familien und zu diesen Wohnungen werden sehr genaue personenbezogene Aussagen
gemacht, beispielsweise zum Lüftungsverhalten. Und das sind klassische,
personengebundene Daten und die wenn sie nicht einen entspr. Anspruch begründen
können, sie erst mal nicht mit ihrem Informationsanspruch und nach dem
Informationsfreiheitsgesetz ihnen zugänglich sind. Aus dem Grunde wurden für
diejenigen, die den Einblick in dieses Gutachten haben wollten, natürlich die
Passagen geschwärzt oder heraus genommen, die diese personenbezogenen Daten von
diesen Miethaushalten betreffend. Das ist glaube ich völlig selbstverständlich,
alles andere wäre ziemlich wirr und kühn
im datenschutzrechtlichen Sinne. Also dann lesen sie § 6
Informationsfreiheitsgesetz, da steht wirklich eindeutig ...“den Anspruch
begrenzt des Informationsanspruch, dort
wo personengebundene Daten beginnen.“
Herr
Meissner: Die
Problematik liegt ja oftmals im Detail, deshalb habe ich vorhin §6, Abs. 2,
laufende Nr. 1d benannt und jetzt schließt sich hier auch die Frage an. Sind
sie in der Lage, ein Gesetz sozusagen bis zum letzten Detail zu lesen, wo man
dann entnehmen könnte, dass dieses sich beispielsweise ausdrücklich anders
verhält, wenn es sich hier um Daten im rahmen eines Mietverhältnisses betrifft
bzw. wenn gesundheitsgefährdende Tatbestände hier im Raum stehen und das wollen
sie wohl nicht allen ernstes hier bestreiten wollen. Dr.
Schulz: Also, wir
können natürlich ins Detail gehen, aber auch die anderen Passagen des §6, Abs.
2 usw. unterliegen natürlich der Generalbetrachtung, dass ein Aue0enstehender,
der nicht direkte Begründung zu diesen personenbezogenen Daten hat, auch keine
Offenbarungsanspruch auf diese Daten hat. Also, ich muss ihnen wirklich noch
mal sagen, vielleicht mal klar machen, welche Sache sie eigentlich formulieren.
Wir reden ja nicht, also wenn wir das generalisieren wollten ja nicht nur über
solche Gutachterdaten. Darüber können wir auch Sozialdaten u.ä. sein. Also, ich
sage ihnen noch mal deutlich. Wir haben das ja, dass ist ja jetzt auch keine
Interpretation, die ich mir aus dem Bauch gedacht habe, sondern wir haben das
natürlich rechtlich von unseren Juristen auch prüfen lassen. Das hat auch eine
Anfrage an den datenschutzbeauftragten gegeben und die bestätigen uns diese
Sichtweise auch in diesem konkreten Fall
und den vollständig datenschutzrechtlichen Abgleich haben wir praktisch
dieses Verfahren gewählt. Herr
Meissner: Wie
bewerten sie denn die Aussage, dass die Missachtung des
Informationsfreiheitsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes und des guten
Geschmacks in ihrer Interpretationsart direkt zur Kündigung mindestens eines
Mieters in den Schimmelhäusern geführt hat. Dr.
Schulz: Also,
meine Damen und Herren, ich bin weder informiert außer über die Presse, was
tatsächlich die Hintergründe dieser Kündigung sind und aus dem Grunde, nein aus
dem Grunde werde ich mich jetzt auch nicht weiter auslassen oder
Kaffeesatzleserei machen, was die tatsächlichen und rechtlichen Gründe aus dem
Privatverhältnis dieses Mieters mit dem Vermieter sind. Wenn der Mieter zu mir
kommt und sich von mir beraten lässt, dann hätte ich möglicherweise mit
Zustimmung dieses Menschen ihn heute auch um Auskunft gebeten, weil das aber
nicht passiert ist, werde ich hier keine Kaffeesatzleserei machen. Beantwortung
der Großen Anfrage (DS 2049/II) Herr
Meissner: Sie
kennen normalerweise nicht, dass ich mit viel Papier herkomme, aber Herr Dr.
Schulz ständig und sagt, was er angeblich nicht gesagt hat, nicht versprochen
hat, nicht gemacht hat und sogar andere Gesetzestexte vorliegen hat, als ich,
habe ich heute mal meine ganze Sammlung zu dem Thema mitgebracht, zu dem Thema
„Schimmelbefall“ in den entspr. Bereichen und werde dann, wenn es
denn sein muss, jedes einzelne Dokument heute vorlegen, vorlesen und auch
zeigen. Das können sie gerne haben, ich sage mal, ich biete es nur an, denn
heute, sage ich mal ist der Punkt gekommen, wo ich ihnen sage, ich bin es leid,
auch beim Fußballspiel. Es gibt Videorecorder, dass kann man auch später
nachholen, aber ganz ausdrücklich möchte ich ihnen heute sagen, dass ich dieses
Thema leid bin und erst recht leid bin, wie die Verwaltung hier mit den
BürgerInnen, die da ihre Miete zahlen und ich sag mal hilfesuchend ans Amt
teilweise wenden und wie da mit ihnen umgegangen wird, aber da kommen wir im
einzelnen zu. Wir haben ja zusammen verbunden die große Anfrage, die ja
sozusagen jetzt dengleichen Text hat, wie die mündliche Anfrage. Sehr geehrter
Herr Dr. Schulz, Herr Vorsteher, mit ihrer Zustimmung würde ich hier aus dem
Gesetzestext zitieren, denn ich sag mal, ich gehe nicht davon aus, dass sie das
alle kennen, ich sag mal , selbstverständlich nicht, aber Herr Dr. Schulz hat
ja hierhin einigermaßen versucht uns klar zumachen, dass er das gelesen hat und
da werde ich ihnen erklären oder zumindest darzulegen, dass es offensichtlich nicht
sein kann oder was anderes gelesen hat und insofern würden wir ganz
ausdrücklich um die Stellungnahme des Rechtsamtes bitten, die ihnen offenbar ja
zugegangen sein soll, damit wir dann mal gucken, wie sozusagen es zu diesen
Aussagen kam. Ich habe vorhin vom §6, Abs.2 gesprochen, daraus wird wörtlich
zitiert ...“ Der Offenbarung personenbezogener Daten stehen schutzwürdige
Belange der Betroffenen in der Regel nicht entgegen, wenn aus einer Akte sich
ergibt, dass die Betroffenen Mieter sind.“ Das ist jetzt etwas verkürzt,
ich sag mal, da steht zwischendurch noch etwas mehr, aber sie wollen ja
wirklich nicht allen ernstes bestreiten , dass es sich hier um MieterInnen in
dem bereich handelt, insofern trifft das nicht ganz. Ich habe vorhin mehrfach
deutlich zu machen, habe ihnen sogar die Stelle gesagt, mit der laufenden
Nummer, ich sag mal §6, Abs.2. 1.D – das stand sogar im Antragstext wäre für
sie eigentlich zu finden gewesen, hatte ich vermutet, aber das war
offensichtlich nicht der Fall. Es geht in dem Gesetzestext weiter: Angaben über
Gesundheitsgefährdung, dass war das, wo sie mich vorhin auch ansprachen, wo sie
ja einen Einwurf kam zum § 8. Da steht wörtlich drin ...“Der Offenbarung
von personenbezogenen Daten stehen schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht
entgegen, soweit diese Angaben im Zusammenhang mit Angaben über
Gesundheitsgefährdung sowie im
Zusammenhang mit den von den Betroffenen dagegen eingesetzte Schutzvorkehrung
stehen“. Entweder ist es so deutlich, dass man es nicht mehr verstehen
kann oder aber sie wollen uns und ich sage mal auf diese Darlegung würde ich
mich dann sehr freuen, Herr Dr. Schulz, muss heute sagen, dass diese
Schimmelbildung dort, ich sag mal, ich werde nachher auch noch mal zu den
Ausmaßen etwas sagen, in keiner Weise gesundheitsgefährdend sind. Ich kann
ihnen heute Dutzende von Attesten heute vorlegen, wo also nachweislich drin
steht, dass aufgrund der Schimmelbildung in den einzelnen Wohnungen, Kinder
chronisch krank sind. Sie haben ja vorhin eines gehört, es musste nach hause
gehen, weil es nicht mehr in der Lage war, über die Stunden hier auszuharren,
aber auch dazu können sie gern enstpr. Dokumente haben, wenn sie das möchten.
Es geht weiter, es steht drin,...“ dass sie beispielsweise, aber im
umgekehrten Falle auch nichts heraus geben dürfen, wenn durch dass vorzeitige
Bekannt werden des Akteninhalts der Erfolg eines Vermittlungsverfahrens wegen
einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gefährdet werden kann“.
Komischerweise diesen Satz, auf den sie
sich hätten beziehen können, den wiederum haben, den haben sie sozusagen
gänzlich unter den Tisch fallen lassen, haben entgegen dieser Vorschrift, die
hier steht, entspr. Unterlagen weiter gegeben. Darauf werden wir auch gleich
noch mal kommen. Weiter in dem Gesetzestext steht sozusagen auch drin, wenn sie beschränkte Akteneinsicht ausgeben
mit Schwärzung, mit Streichung und dergleichen, haben sie deutlich zumachen,
was weggefallen ist in dem Bereich, was geschwärzt wurde, was sozusagen
inhaltlich in dem Teil zu finden war, der dort gestrichen wurde. Das wiederum
haben sie nicht gemacht, Herr Dr. Schulz. Sie haben weder die Fristen
eingehalten, noch haben sie deutlich gemacht und auch da kann ich ihnen entspr.
Schreiben in ihrer Verwaltung zeigen, wo einfach nur Schwärzung, Streichung
oder auch, ich sag mal, sie müssen wochenlang Leute beschäftigt haben, die hier
Akten kopiert haben. Fortlaufende Nr. 1 und 5, 1 und 6, dann gehst mit 1.9.
weiter, man hat hier ganz offensichtlich Leute rangesetzt, die offensichtlich tagelang
hier kopiert, gestrichen haben, aber es gibt keinen, aber nicht eine Silbe
dazu, was sozusagen in den Teilen zu finden gewesen wäre. Als einen ehemaligen
Bürgermeister von Kreuzberg, der sozusagen die Transparenz und Offenheit immer
sozusagen als ... überrascht das hier schon, dass sie dann hier offensichtlich
an Gesetzestexte überhaupt nicht mehr halten und diese offensichtlich auch
nicht lesen können oder wollen. Es steht hier auch drin, über ein Antrag auf
Akteneinsicht oder Aktenauskunft, ist unverzüglich zu entscheiden, auch da
werde ich später noch dazu kommen. Unverzüglich ist für sie offensichtlich ein
sehr dehnbarer Begriff. Da muss ich auch noch mal sagen, da gibt es inzwischen
Fälle, die sind Monate in der Verwaltung und es gibt da keine enstpr. Bescheide
dazu oder Antworten darauf. Es gäbe zu dem Text noch einiges mehr, aber ich
denke, wir werden uns in bestimmten Ausschüssen darüber noch mal unterhalten
bzw. überhaupt über den Vorgang an sich und dann werden wir das gerne auch noch
mal bringen. Ich möchte ihnen nur mal, damit sie auch wissen, wovon wir hier
reden. Ja, tut mir leid, sie zwingen mich dazu, dass heute hier mal so zu
zeigen. Bitte... sie zwingen mich dazu, dass ich dass heute hier mal so mache,
weil ich irgendwo mal, das sage ich hier mal ganz ehrlich, Entschuldigung und
ich entschuldige mich auch vorweg hier, verarscht fühle, weil hier ständig über
diesen Vorgang sprechen, aber nichts passiert. Wir machen hier tolle
Beschlüsse, aber se passiert nichts. Sei kriegen als Bürger, wenn sie das
wollen, beispielsweise das Herr Dr. Schulz hat gesagt, es gibt keine
Schwärzungen bei ihm, also ich weiß nicht, bin ich blind oder habe eine andere
Wahrnehmung. Also ich sag mal selbst dahinten müsste man sehen , dass das
Schwärzungen sind. Sie haben hierzu keinerlei Notizen, warum geschwärzt wurde,
was geschwärzt wurde und was weggelassen wurde. Teil eines Gutachtens, was Herr
Dr. Schulz aufgrund einer Anforderung nach diesem Informationsfreiheitsgesetz
rausgeschickt hat. Das ist nicht in Ordnung, muss ich einfach mal so
feststellen. Ich sag ja nicht, dass sie das selber machen, aber sie sind der
politisch Verantwortliche an der Stelle. Ich kann ihnen da gerne noch mehr
Beispiele bringen, wenn sie das wünschen, als Handzeichen und ich gebe ihnen
gleich noch mal eine entspr. Akte dazu. Jetzt kommen wir eigentlich zu dem
Teil, der noch etwas heftiger ist und zwar sie haben, es gibt beispielsweise,
ich werde deswegen Namen nennen, weil hier sozusagen die
Einverständniserklärungen vorliegen, auch diese können sie haben. Eine haben
sie ja schon, Herr Dr. Schulz, die Frau Obradowitsch ist inzwischen nicht mehr
hier, weil ihr Kind enstpr. So krank ist, weil sie in einen der wunderschönen
Wohnungen gewohnt hat, dass sie jetzt hier nicht mehr ist, aber auch das können
sie gerne schriftlich haben. Die Frau
Obradowitsch hat sie oder ihre Verwaltung am 24. November 2005 darum
gebeten, das Begehungsprotokoll durch das Bauamt 2005 auszuhändigen. Sie hat
auch noch mal begründet, warum sie das möchte, weil es eben auch Ärger mit der
Vermieterin gab und desgleichen mehr. Pikanterweise und das muss man mal am
Rande erwähnen, dass die Frau Obradowitsch dieses nicht bekommen hat, bis zum
heutigen Tage nicht, obwohl man das ihr mehrfach versprochen hat. Die Hälfte des
Gutachtens ist übrigens einer anderen Familie zu zuordnen, also insofern hat
man sich darauf beschränkt und hat gesagt das geht nicht, kann man so nicht
zeigen. Der Nachteil für die Mieterein oder inzwischen ehemalige Mieterein ist
nun, dass sie sozusagen Gerichtsrelevant nichts mehr vorlegen kann, weil man
ihr das vorenthält, aber interessanterweise ist die Vermieterin, die hat dieses
natürlich per Fax alles zugeschickt bekommen , mit sämtlichen Namen, mit
sämtlichen Daten ohne Schwärzungen, ist alles komplett vorgelegt worden. Das
hat man dort unaufgefordert sofort hingeschickt. Die Mieterin wohlgemerkt hat
dieses bis heute nicht bekommen, obwohl sie mehrfach daran erinnert hat. Die
Hälfte des Gutachtens, wie gesagt trifft auch noch eine andere Familie. Die
Vermieterin selber weigert sich nun, dieses Gutachten vorzulegen, sie ist
selbst einer gerichtlichen Aufforderung nicht nachgekommen. Die Mieter haben es
dadurch sehr schwer jetzt ihre Ansprüche durch zusetzen. Ob das im Sinne des
Informationsfreiheitsgesetzes so zu verstehen ist, glaube ich nicht. Sie können
ja heute mal darlegen, warum sie, wenn sie was rausgeben schwärzen, aber auf
der anderen Seite solche Sachen rausschicken, die sie aus meiner Sicht so nicht
dürfen, aber das ist ein Punkt, den werden wir extra noch mal behandeln. Sie
haben vorhin, das ist übriges auch eine interessante Sache, sie haben sich
vorhin ausgelassen über die Gebühren in dem Zusammenhang. Vielleicht können sie
uns ja heute mal erklären, warum mehrere Mieter diegleiche Information
bekommen, wo der Herr Jung, der sich vielleicht an der Stelle zugegebenermaßen
ein bisschen lautstark und auch nicht unbedingt immer in ihrem Sinne geäußert
hat, warum der nun gerade einen Gebührenbescheid bekommt für die Kopien, die er
zugeschickt bekommen, während alle anderen Bürger das nicht bekommen.
Gleichheitsgrundsatz ist offensichtlich auch nicht mehr angesagt bei ihnen in
der Verwaltung. Darauf sind wir sehr gespannt, was sie dazu zu sagen haben Herr
Dr. Schulz. Interessant ist übrigens, dass, ich hatte vorhin über einen
polizeilichen Vorgang gesprochen, der ist, dass ist übrigens nicht aus einer
Akteneinsicht oder aus Informationen, die aus diesem hause kamen zu entnehmen,
sondern lediglich aufgrund der Prozessakten, die inzwischen sozusagen hat das
Bauamt noch am selben Tag und unter Verstoß gegen jegliche datenrechtliche
Bestimmungen und unter Inkaufnahme der polizeilichen Ermittlungsarbeit der RW
GmbH den Polizeibericht damals ermittelt. Dieser Vorgang führte dazu, dass die
Hausverwaltung am 17.11.05. Herrn Jung gekündigt hat und zwar fristlos
gekündigt hat. Der Prozess ist am laufen. Wir können eigentlich heute lückenlos
darlegen, dass nur aufgrund und zwar ursächlich aufgrund der sehr schnellen und sehr freundlichen und
zuvorkommenden Art ihrer Verwaltung gegenüber der Vermieterin hier eine
wunderbare Grundlage geschaffen war für die Vorgehensweise gegen den einzelnen
Mieter, nämlich der sich in der Presse nicht so äußert, wie die Vermieterein
das möchte und so die fristlose Kündigung aufgebaut hat, aber sie basiert
einzig und allein auf Unterlagen aus ihrer Verwaltung und zwar komischerweise
am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Tag morgens um 8, also noch vor dem
Kaffe kochen entspr. an die einzelnen Vermieterlinnen gegangen sind, wo
hingegen auf diese Unterlagen die Vermieter, die sie ausdrücklich darum gebeten
hatten, bis heute noch nicht erhalten haben. Dieses müssten sie uns auch noch
mal erklären, warum die Vermieter bei ihnen hier wesentlich besser bedient
werden, als die einzelnen Mieter, die sich dann auch noch auf einen
Rechtsgrundsatz hier berufen möchten und sollen. Auch dieses ist zu belegen. Es
gibt ja Absendekennzeichen – oben kommt vom Bezirksamt, also wir können
genau sehen, wann sie bestimmte Sachen bekommen haben. Die Begehungsprotokolle
z.b., worauf die Familie bis heute noch wartet, ist am 20.6. erstellt worden,
in ihrem Hause – das sagt zumindest das Datum, das hier drauf ist und ist
am 21.6. um 8.25 an die Vermieterin gefaxt worden, Herr Dr. Schulz. De Vermieterin
hat das also gleich frühmorgens bekommen, die arme Dame. Ja, wenn derjenige im
Rahmen eines Prozesses die Prozessakten dann bekommt und die Klageschrift und
die Vermieterin auch dann noch so blöd ist sozusagen dieses da oben nicht
wegzumachen, dann kann ich da auch nichts für. Dann ist das schon eigene, wie
sagt man so schön, ich kann nichts dafür, aber das ist aber lückenlos zu
beweisen, da brauche ich nicht zu interpretieren, das ist ja das Schöne. Sie
oder Herr Dr. Schulz aus seinem Bereich heraus macht es mir sehr einfach. Ich
brauche ja nicht zu interpretieren, was ist denn da zu interpretieren, hier
steht 20.6. Schreibdatum, Fax abgegangen 8.25 am 21. – Faxnummer konnte
man im Telefonbuch sehr schön nachgucken ist die Empfängernummer der entspr.
Firma. Gleich, es geht um, weil wir uns
ja vorhin mal ein bisschen über Datenschutz unterhalten haben und die
schützenswerten Belange von einzelnen Mietern Herr Dr. Schulz und da der
Datenschutz offensichtlich sehr hoch angesiedelt ist. Es gibt hier den Tätigkeitsbericht,
das ist eine Anzeige, die gelaufen ist, die dann ursächlich für die Kündigung
ist, aber völlig egal. Die ist eingegangen bei ihnen am , Moment jetzt muss ich
mal gucken, also es geht um einen Vorgang am 28.9. , ist eingegangen bei ihnen
am 17.10. und der gesamte Bericht komplett ist, wie uns jetzt in der
Klageschrift der Vermieterin, also ich sage mal, ich brauch hier wiederum nicht
zu spekulieren, das ist amtlich als Klageschrift eingereicht. Der
Polizeibericht über die erstattete Strafanzeige ging der Klägerin über das
Wohnungsamt mit Schreiben vom 18.10. zu. Also, da sogar am selben Tag, sie
sehen, sie werden immer schneller. Wohlgemerkt, die einzelnen Mieter haben das
bis heute nicht, sondern lediglich über die Klageschriften und über die Akteneinsichten,
die dazu da sind. Denke mal, Herr Dr. Schulz, das ist ein verfahren und ein
Umgang mit den Daten hier, die an Willkür grenzt, weil sie offensichtlich das
so auslegen, wie sie es gerne hätten. Sie informieren dort, weit über das
erlaubte hinaus, wo sie es möchten und da, wo sie es eben nicht möchten, da
gehen sie weit über das, was sie sozusagen m Ermessensspielraum haben auch
wiederum hinaus und geben diese Information, obwohl es gesetzliche Grundlagen
gibt dazu, nicht raus. Wir fordern sie jetzt ganz ausdrücklich auf im Sinne
unseres Bezirksverordnetenversammlung Beschlusses hier zu agieren, den enstpr.
MieterInnen hier zu helfen und nicht ursächlich hier zu agieren, dass sie dann
entspr. Kündigungen ihnen ins Haus steht, das kann’s nicht sein. Es gibt
inzwischen und ich sag mal, das werden sie mir sicherlich abnehmen, sie können
das gerne auch alles einsehen, ich habe da kein Problem damit, einen ganzen Tag
mal die Sachen anzugucken. Es ist lückenlos darzulegen, wer hier wen informiert
hat bzw. wer hier wen nicht informiert hat und welche komischen, also wirklich
komischen Zufälle es dann immer gibt in den Bereichen, das sozusagen
Schriftstücke, Notizen, die werden dann immer 1 Tag, nachdem das Bauamt
informiert hat, hat dann die Vermieterein dann entspr. zusätzliche Beweistücke
bekommen. Immer am nächsten Tag oder am gleichen Tag dann. Es gibt Begehungen,
wo sie nichts gesehen haben, ich sag mal, auch das ...ich sag mal das sehen sie
vom weiten, das war am 14.6. hat man da ein Loch gebohrt und hat gesagt, man
findet nichts. Das sehen sie von dahinten und sie sind keine Gutachter, das
hier entspr. Schimmel vorhanden ist, aber es war durch das Bauamt...aber da
komme ich doch gerne mal zu ihnen....bin ja wieder da. Ich habe, weil sich das
ja anbietet, ich wohne ja in der Oranienstraße 183, wie sie ja vielleicht
wissen, so schräg gegenüber der Blindenanstalt. Ich habe da mal nach
Restbeständen gefragt nach den Binden entspr. mit den 3 Punkten, offensichtlich
für die Leute, die Begehung machen, wäre das vielleicht angebracht, dann kann
man die wenigstens kennzeichnen, als solche, die nichts sehen. Das sozusagen
jetzt zum Informationsfreiheitsgesetz. Ich möchte auch noch mal etwas zum
Antrag sagen und der ist sozusagen darin auch begründet und sie verstehen da
hoffentlich den Ärger, der an der Stelle ist. Deshalb geht’s darum, das
wir einen Bericht haben wollen, wo die Bezirksverordnetenversammlung bis zur
Maisitzung informiert wird, was das Bezirksamt wirklich konkret bis zum
heutigen Tage gemacht hat. Ich muss an der Stelle sagen, sie schreiben
beispielsweise, was die polizeiliche Ermittlung angeht, auch was die baulichen
Mängel oder die Wohnungsbegehung – die Protokolle sind übrigens auch bei
Frau Bauer gelandet. Ich darf ihnen mal sagen, aus dieser Verwaltung hört man
ja gar nichts an dieser Stelle, ganz vorbildlich wurde hier mit den Akten
umgegangen, man hat die Mieter anschließend gefragt, ob man das benutzen darf,
ob man es weiter geben darf, man hat hier ausdrücklich die Sachen in die Akten
gepackt und gesagt, das müssen wir noch mal überwachen. Man hat in bestimmten
Abständen bei den Mietern noch mal nachgefragt, ob inzwischen etwas passiert
ist. Ich sag mal, es gibt offensichtlich solche und solche in diesem Bezirksamt
. Ich sag ausdrücklich, ich sag mal, das fällt mir als CDU Vertreter manchmal
etwas schwer, sag ausdrücklich an dieser Stelle, die Verwaltung von Frau Bauer
ausdrücklich loben an dieser Stell. Sie hat wirklich vorbildlich gehandelt und
hat entspr. eben auch Informationen sofort weiter gegeben und auch
komischerweise auch ohne Schwärzungen oder dergleichen. Da hat es funktioniert.
Herr Dr. Schulz vielleicht gehen sie mal zu Frau Bauer und lassen sich das
Gesetz noch mal erklären. Sie hat s offensichtlich verstanden und hat zumindest
jemanden gefunden, der es ihr besser erklärt hat, als den, den sie sich da an
der Stelle zu rate gezogen haben. 2. Ist die unverzügliche Einberufung bereits
avisierten Versammlung, auch das haben sie ja im Prinzip schon gesagt in der
VzK, die ja in den Bauausschuss überwiesen wurde. Insofern wäre das ja nicht
schädlich sozusagen zu beschließen. Das 3. wären die Unterlagen mit der
Vermieterein. Wir würden hier schon ganz gerne mal wissen, welche Auflagen sie
z.b. gegeben haben, das ist für die MietereInnen auch interessant,
Schriftwechsel mit der Vermieterin. Was da sozusagen konkrete vereinbart wurde.
Ich denke mal, auch das ist ein Datum, das ich als Mieter durchaus interessant
finden darf und was auch nicht unbedingt wissenswert ist, sondern einfach interessant
für meine momentane Situation. Wir möchten auch Offenlegung des Gutachtens und
zwar für die Fraktionen. Ich denke, das ist interessant, das ist ja nicht
unbedingt so ein kleiner Vorgang hier in dem Bezirk. Das trifft ja auch ein
paar dutzenden von Mietern und Wohnungen, wo auch durchaus ein großer Bestand
und wenn wir dafür, ich glaube 15000 € ausgegeben haben, was ja
zugegebener maßen weitergegeben darf an den Vermieter, dann darf man da
vielleicht als Bezirksverordneter vielleicht auch ein bisschen draus lernen und
gucken, was sozusagen Bestandteil ist und nicht nur aus gefilterten
Informationen, die sie dann in ihrer Meinung, wie sie denn welche Information
weiter geben, auch an Bezirksverordnete, denn die Häppchen hier aufgreifen
– würden gerne das Exemplar komplett sehen, wir wollen uns das mal
angucken. Vielleicht kommen wir zur selben Bewertung , wie sie, glaube ich
allerdings nicht. Der nächste Punkt wäre,
Vorlage der Information durch...an die Eigentümer bezügl. Des
Tätigkeitsberichtes. Möchte das einfach, weil ich ihnen das nicht weiter geben
kann. Hab ihnen das hier zwar genannt, kann ihnen die Schriftstücke so nicht
geben, aber ich sag mal, finde das schon wichtig im Zuge der Aufklärung hier,
dass man einfach mal sieht, wer hier was wem faxt und wem nicht. Das wäre noch
mal wichtig, dass sie das mal offen legen, die komische Informationstaktik in
ihrem Amt und wir hoffen und wir erwarten jetzt umgehend eine Unterstützung der
MieterInnen bei Erstellung von Mängelberichten und hier würden wir eine
Beauftragung des Mietervereins durchaus als neutrale Stelle sehen und entspr.
werden die da Mehrkosten haben. Das ist ja nicht im Rahmen des normalen
Geschäftsalltages, sondern das ist eine zusätzliche Aufgabe, aber wir sehen das
schon als dringend erforderlich an, weil auch hier sehr, sehr viele nicht
deutsch Muttersprachler in dem Gebäudekomplex wohnen, die einfach überfordert
sind, mit dieser Mängelerstellung. Es ist so, das einzelne Bezirksverordnete,
aber ich sag mal auch Bürger, die dort wohnen, machen und helfen, aber man ist
damit einfach überfordert, das ehrenamtlich zu machen, außerdem denke ich, dass
die „Profis“ in dem Bereich und das haben sie uns ja oft genug
gesagt, wie hervorragend diese Mieterbeiräte, die entspr. Mietervereine
arbeiten. Dann würden wir sie gerne hier entspr. beauftragen auch wenn das
etwas kostet, auch das sind aus unserer Sicht Kosten, die man umlegen kann,
würden wir das hier an der Stelle voll und ganz unterstützen, dass hier den
MieterInnen auch wirklich eine Hilfe angedeihen lassen würden. Es geht so
nicht, wie se momentan st. Sie sind überfordert Mängelberichte abzugeben und
die Vermieterin stellt sich oftmals hin und sagt, wir haben ja gar keine
entspr. Mängelberichte bekommen, wenngleich sie in ihren Aussagen sagen, sie
haben 5 Wohnungen besucht, die sind exemplarische für den ganzen Bereich. Sie
haben fünfmal ins Schwarze getroffen, also müsste daraus eigentlich der Schluss
ja auch sein, dass die anderen dann entspr. Genauso betroffen sind, wenn sie
denn wirklich exemplarisch waren oder die Aussage, dass sie exemplarisch waren,
war unrichtig. Dann müssten wir uns erst recht darüber unterhalten, aber diese
einzelnen Punkte, die würden wir abgearbeitet haben wollen und zwar nicht erst
wieder dann, ich weiß, das ist die Diskussion, wir haben die Sommerpause, dann
ist Wahlkampf, dann ist Herbst und dann wird’s irgend wann kalt und dann
können sie nicht messen oder irgendein Grund werden sie uns dann schon bringen.
Nein, wir sagen für uns heute, es ist Schluss Herr Dr. Schulz fangen sie jetzt
endlich an, den MieterInnen dort zu helfen. Sie haben einen Schritt gemacht.
Ich sag mal, aber auch erst durch Zwang, nach dem wir hier beschlossen haben,
sie sollen handeln, das haben sie auch getan, das bestreite ich auch nicht, aber
wie gesagt, ganz freuwillig war es nicht. Bisschen schieben und treten, war von
unserer Seite leider schon von Nöten, aber jetzt Herr Dr. Schulz ist Schluss.
Helfen sie den Leuten dort. Wir, wenn wir das können, kann für meine Fraktion
sprechen, werden sie dabei unterstützen, auch beim kreativen Finden von
Geldmitteln, um es zunächst mal etwas zu verauslagen. Ich denke, die kriegen
wir wider, aber hören sie jetzt endlich auf damit, Blockadepolitik und hören
sie auf, sich auf diesem merkwürdigen Feld zu begeben, irgendwelche Sachen zu
verweigern den MietereInnen. Wir haben geschoben und getreten, kann mich nicht
sehr gut an die Diskussion und insb. über die Haltung ihrer Fraktion zu dem
Thema unterhalten, als es darum ging, erstmalig das Gutachten in Auftrag zu
geben. Also, diese Teilamnesie kann ich nicht nachvollziehen, ich habe da noch
eine sehr gute Erinnerung dran. Dr.
Schulz: Herr
Meissner, das war natürlich keine Wahlkampfrede, das war natürlich auch keine
Vorstellungsrede, sich zu bewerben als Jurist hier in der Bezirksverwaltung. Da
wären sie durchgefallen, nein ich glaube, das war jetzt auch keine Bewerbung,
das Mandat von Herrn Jung zu übernehmen. Ich glaube, der ist vertreten fachlich
und sachlich kompetent und ich glaube, wir sollten und sie auch nicht, die
Bezirksverordnetenversammlung missbrauchen in einem zivilrechtlichen Verfahren
hier die Bezirksverordneten hier zu instrumentalisieren. Das wird sie
vielleicht wütend machen, dass sich das Bezirksamt sich nicht instrumentalisieren
lässt, aber die Bezirksverordnetenversammlung sollte das auch nicht tun. Aus
dem Grunde werde ich mich zu diesem Verfahren nicht äußern und wenn Herr Jung,
wie jeder andere Mieter im Bezirk auch und sie wissen, dass ich eine sehr
mieterorientierte Politik mache und das hier auch eine Mehrheit hat, hier in
der Bezirksverordnetenversammlung , wenn er sich als Mieter an mich wendet oder
an das Wohnungsamt, werden wir alle Möglichkeiten der Unterstützung auch geben
unbeschadet wer das ist, egal von welchem Haus er kommt oder aus welchem Konfliktfeld kommt, aber dazu brauch es auch
ein Stück Kooperation von der Seite des Mieters. Er muss mindest mal anklopfen
und fragen, wie ist es, gibt’s da eine Hilfestellung. Zu 2: Ich finde,
dass wirklich auch, ja wie soll ich sagen, diplomatisch verwunderlich, ihr
Fraktionsvorsitzender Herr Dummin leitet den Bauausschuss. Im Bauausschuss,
glaube ich haben wir einen sehr z.t. auch komplizierten Diskussionsprozess,
aber ich denke auch z.t. einen Diskussionsprozess, aber ich denke auch z.t.
einen Diskussionsprozess begleitet, angestoßen, umgesetzt, auch berichtet
worden, der dem dortigen Sachverhalt gerecht werden konnte in dem Maße, wie das
Bezirksamt tätig geworden ist und tätig werden musste. Wir haben dabei auch immer
deutlich gemacht, Herr Meissner, dass kommt mir auch einfach ein Stück zu kurz,
unabhängig ob sie sich jetzt kurz geschlossen haben mit Herrn Dummin oder nicht
und das ist ein Stück Verpflichtung der internen Kommunikation, dass wir auch
noch hier einen Dritten haben und zwar einen Dritten, der erst mal primär, das
sage ich ihnen vielleicht auch jetzt noch mal – das sage ich ihnen im
Laufe des Abends auch noch mehrmals, der primär dafür zu sorgen hat, dass das
was der Mieter im Rahmen seines Privatvertrages mit den Vermietern ausgehandelt
hat, dort auch einhält. Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
die Mietsachen im ordnungsgemäßen Gebrauchsstand ist. Dafür zahlt der Mieter
Miete und hat einen Anspruch darauf und nein, nein, hören sie mir mal bitte ein
Moment zu und reden sie mir nicht dazwischen. Weil sie und ihre Fraktion lange
Zeit versucht hat, anstatt des Vermieters das Bezirksamt zu setzen und das geht
fehl und das hat auch fehl geführt schon in der Vergangenheit, als wir darüber
gesprochen haben und zwar nicht nur im Bezirksamt, sondern auch die
Hausverwaltung. Wo sind denn nun die Mängel, wer sind nun die Beschwerdeführer
und man nun darauf stößt, dass man auf ganz unterschiedliche Datensätze kommt.
Wir haben einen Datensatz, praktisch der bei dem Gesundheitsbereich angekommen
ist und Datensatz, der bei der Wohnungsaufsicht angekommen ist. Wir haben einen
Datensatz, der bei der Hausverwaltung angekommen ist – alle 3 sind nicht
deckungsgleich und dann haben wir einen Datensatz bei den Mietern, den sie
heute vertreten, Herrn Jung, der offensichtlich noch größer ist, den weder die
Verwaltung kennt – das ist die Primäradresse und wenn es dort nicht
klappt, die Wohnungsaufsicht nicht kennt. Das hat uns in eine unglückliche
Situation gebracht, jetzt nach dem Anhörungsverfahren, dass wir jetzt eine
Sachsandsherstellung brauchen, wie eigentlich die Beschwerdekulisse ist und da
nutzt es mir überhaupt nichts, wenn sie ihren
Karton da hin und her schleifen und Herr Jung den Karton hin und her schleift
oder SAT fernsehen in die Kamera rein hält. Wenn diese Daten nicht dort erst
mal hinkommen, nein, die Verwaltung sagt eine Größenordnung von Beschwerden,
die bei ihr angekommen sind, wo ich sage, dass ist definitiv nicht die
Situation und wenn man dann die Ausführungen von ihrem Herrn Jung hört, dann
ist es mindestens das fünffache. Dann gucken wir in unsere Daten rein und dann
finden wir die nicht, also ich glaube, dass ist doch nun auch ein Fehler in der
Vergangenheit gewesen. Hätten sie , glaube ich auch in der internen
Kommunikation korrigieren können, dass Beschwerden oder die Beratung von
Mietern erst mal sich ausrichten muss, dass die Beschwerden vollständig schnell
an den Eigentümer kommt und wenn man etwas gutes tun will den Mietern, dann sollte
ein Durchschlag an die Wohnungsaufsicht gehen, damit die rechtzeitig weiß, wenn
der Vermieter nicht richtig zuckelt und nichts macht, dann auf dem Hintergrund
des Wohnungsaufsichtsgesetzes tätig werden kann. So, das haben wir diskutiert,
wir haben versucht und das ist etwas schwieriger, ich weiß, das ist nicht
abgeschlossen, das ist auch nicht zur Zufriedenheit von einem Mieter gelungen,
haben wir versucht Vergangenheitsbewältigung zu machen. Ich hoffe, dass Herr
Dummin dazu zumindest einige Geschichten erzählt hat, weil es nicht einfach war
im Ausschuss. Es waren auch Emotionen im Spiel, auch Frustrationen und wir
haben versucht, den Blick nach vorne zu richten und haben gefragt, was ist
notwendig an nächsten Schritten, damit wir an das Ziel kommen und das
eigentliche Ziel, nämlich wieder einen ordnungsgemäßen guten Gebrauch der
Wohnungen herbei zu führen und aus dem Grunde haben wir auch darauf
verständigt, dieses Gutachten wird abzuwarten bleiben. Das ist zwar von ihnen
wiederum angezweifelt worden, aber ich glaube, nachdem der Gutachter selbst im
Bauausschuss befragt werden konnte, weiß gar nicht, ob sie dabei waren, aber
ihr Parteikollege hat ja den Ausschuss damals geführt, war es eine
übergreifende Verständigung, dass es richtig ist, dass es richtig ist, diese
Gutachten abzuwarten. Dieses Gutachten ist dann gekommen. Wir haben das
Gutachten dann 1x als ...direkt an alle Mietern dort ausgehängt. Wir haben
darüber hinaus in untersuchten Haushalten, also 4 Wohnungen von den 5
untersuchten dann daraufhin auf den Hintergrund des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, nicht des Informationsfreiheitsgesetzes dann
Akteneinsicht in das Gutachten gegeben. Darauf haben sie ein Anrecht, weil sie
im verwaltungsrechtlichen Sinne Beteiligte sind. Die, die Beteiligte sind,
haben keine Gebührenverpflichtungen, also keine Ungerechtsbehandlung, sondern
diejenige, die Beteiligte sind, haben dann laut Verwaltungsverfahrensgesetzes
Gebührenfreiheit. Gibt’s überhaupt nicht in diesem Zusammenhang. Das hat
natürlich auch der Eigentümer. So, natürlich haben wir dann die Herausgabe nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz an der Mietpartei A die Daten der Mietparteien
B,C,D,E, geschwärzt, sodass jeweils eine Mietpartei erst mal den allgemeinen
Teil des Gutachtens haben, mit allen Schlussfolgerungen. Das ist auch so
aufgebaut worden. Das ist bewusst so aufgebaut worden, um sozusagen den
verschiedenen datenschutzrechtlichen Ansprüchen genüge zu tun und dazu
gab’s parallel dann eine Akteneinsicht, Wunsch nach
Informationsfreiheitsgesetz von dem Mieter, den sie hier als Mandant führen und
nach dem Informationsfreiheitsgesetz, § 16 – ich hab’s doch nicht
beschlossen Herr Meissner, ist eine gebühr zu erheben und wenn Kopien gemacht
werden, ist auch der Verwaltungsgebührenordnung ebenfalls eine enstpr. Entgeld
zu nehmen. Ich kann’s doch nicht ändern, sie können es doch im
Abgeordnetenhaus einbringen. Ich unterstütze sie sogar darin. Im
Abgeordnetenhaus einbringen das Informationsfreiheitsgesetz, ist ja ein
Berliner Gesetz – an dem Punkt § 16 geändert wird, ist doch gar keine
Frage, aber solange es da existiert, müssen wir es von allen verlangen. So und
insoweit ist ihnen dann Einsicht gegeben worden, im übrigen habe ich darüber
berichtet im Bauausschuss, nicht das wir so tun, das wäre etwas völlig neues,
das ist alles sozusagen Dinge, die im Bauausschuss von mir geklärt und auch
informiert worden sind, haben alle diese Teile des Gutachtens bekommen, die
nicht die Aussage, die direkten Aussagen zu den einzelnen Haushalten betreffen,
gleichwohl natürlich vom Gesamtgutachten, die Schlussfolgerung, das alles, was
sozusagen dann an Festsetzungen getroffen worden sind, natürlich dann auch
dabei gehabt. So. also ich kann ihnen nur sagen, der rechtliche Blick darauf,
der gemacht worden ist, so vorzugehen, ist ohne Zweifel und wir sind da auch
gebunden, diese Mieter zu schützen. Es gibt keinen Rechtsanspruch, der auch
wenn man im persönlichen Rechstverfahren steckt, das aufheben würde diese
persönlichen Datenschutzbelange von Mietern. Das wäre doch auch ganz einfach
gewesen für diesen Mieter, dass er zu den 4 Haushalten gegangen wäre, sich
Unterschrift gibt und dann wäre ihm auf der Basis der Unterschriften diese
ausgehändigt worden und wissen sie, weil ich das weiß, dass das so einfach
geht, wenn die Unterschriften dann nicht kommen, dann werde ich sie natürlich
auch nicht heraus rücken, nicht weil ich jetzt befürchte Herr Meissner, dass
sie mir dann anschließend wieder einen Verstoß vorwerfen, dass ich
Mietreinformationen weiter gegeben habe an eine Person, die da möglicher weis
nicht berechtigt ist, sondern weil es vom Grundsatz den Gedanken auch der
persönlichen Datenschutz hinsichtlich der eigenen Daten widersprechen würde.
Also, auch da muss ich ihnen wirklich sagen, geht ihre Überlegung fehl und was
damals als das Verfahren zwischen Vermieter und Herrn Jung sich entwickelt hat,
bin ich gerne bereit, wenn’s da ein Bedürfnis gibt, dazu muss man ja
heute keine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes machen, keine
Schlussfassung mehr im Ausschuss machen, das können sie auch als
Bezirksverordnete machen, wenn sie eine Akteneinsicht machen, melden sie an und
dann bekommen sie selbstverständlich die Akteneinsicht. Und selbstverständlich
ist, wenn die Ermittlungsbehörden eine Anfrage stellen, werden ihnen Akten gegeben
und selbstverständlich gibt es auch nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz
Eigentümer als Beteiligte und auch er hat denn im enstpr. Rahmen, der ihm da
zusteht Akteneinsichtsrechte, also das ist glaube ich ganz unzweifelhaft. Ich
würde ihn wirklich bitten, weil sich in der Zwischenzeit, nach der Anhörung,
die wir durchgeführt haben, sich abzeichnete, dass der Eigentümer und dahinter
steckt ja so ein geschlossenere Fonds sich möglicher weise nicht ausreichend
kooperativ, ich sag’s mal bewusst vorsichtig, nicht ausreichend
kooperativ verhält. Wir reden ja über Wohnungen, das sind über 150 Wohnungen
die da zu betrachten sind, das wir nicht versuchen sollten, uns gegenseitig
auseinander zu dividieren. Ich glaube, das ist schon ein schwieriger Part
genug, wie er sein wird gegenüber dem Eigentümer und dahinter steht ein Fonds,
diese doch wahrscheinlich doch groß angelegte Sanierungsmaßnahme auch
durchzusetzen. Insofern halte ich das für sehr wenig hilfreich, was sie hier
vorwerfen, aber was ich hilfreich fände, wäre, dass sie sozusagen alle
Beschwerdeführer, die sie aus irgend welchen Quellen haben, dass sie die uns
liefern der Wohnungsaufsicht geben, sodass wir auch darüber die Hilfestellung
haben, zusammen zustellen das Beschwerdebild der gesamtem Wohnanlage, weil es
glaube ich völlig unzweifelhaft ist, dass der Einstieg in diese Problematik,
wie der nächste Schritt aussehen könnte, nur darüber geht, dass man sich erst
mal einen Überblick über die gesamte Beschwerde- und Mängelsituation in dieser
gesamten Wohnanlage stellt und ich sage ihnen, dass ich das für völlig
unproduktiv halte, zum jetzigen Moment, wo wir mit dem
Verwaltungsverfahrensrecht denjenigen, der dazu verpflichtet ist zwingen
wollen, das zu tun, dass sie jetzt einen Punkt drin haben, wo schon wieder das
Bezirksamt einzuspringen hat. Ich muss ihnen wirklich sagen, das Land Berlin
ist nicht die Caritas und man kann auch die Interessen der Mieter vertreten und
zwar gut und konsequent, in dem man die eigentlichen Ursachen, den eigentlich
dafür Verantwortlichen auch ordentlich auf die Füße tritt und das tun sie
nicht, wenn sie einfach nur vom Bezirksamt reden und sagen, helft doch mal aus. Herr
Meissner: Ich
möchte schon auf ein paar Ausführungen eingehen und muss auch darauf eingehen.
Sie haben 1. gesagt Herr Dr. Schulz, jeder Mieter kann zu mir kommen. Herr Jung
hat nicht zu unrecht eben gesagt, dass sie ja fast für unzurechnungsfähig
erklärt haben, ich weiß nicht welcher Bürger zu ihnen kommt, wenn sie ihn
vorher für bekloppt erachten, ihm das auch noch schriftlich zu schicken. Ich
kann auch dieses Schreiben gerne hier noch mal kursieren lassen, wenn sie das
wünschen. Sie haben behauptet, das das auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen
hier beantragt worden. Ich darf ihnen sagen, alle MieterInenn haben an der
Stelle nach dem ISG beantragt, trotzdem sind sie unterschiedlich behandelt
worden an der Stelle. Sie haben zu dem Fonds gesprochen. Ich darf ihnen mal
sagen, dass die Vermieterin bzw. die Verwaltung an der Stelle bis heute nicht
gewillt ist, die Namen der einzelnen Fonds bekannt zu geben. Ich denke mal, das
ist auch der Punkt. Die haben nämlich aufgrund der Nachschlusspflicht in diesem
Fonds, Angst nämlich die einzelnen beteiligten Herren und Damen Doktoren, die
da inzwischen z.t. bekannt sind zu informieren, weil die dann wahrscheinlich
enstpr. Stimmungen gegen diesen Fonds und den Fondsaufleger und enstpr. die
Verwaltung haben werden und das ist ziemlich sicher und da wäre z.b. ein
Auftrag für sie, die einzelnen Mieter zu unterstützen, dass die sozusagen
enstpr. eingegangenen und gefällten Urteilen endlich mal eine Klarheiten
über die eigentlichen VermieterInenn
bekommen, denn die sind nach wie vor nicht bekannt und sie werden von der
Verwaltung so nicht heraus gegeben. Sie sagen , das Land Berlin ist nicht die
Caritas. Ich sage mal, das geht ja runter, ei Öl, wir werden sie in den
Mietvertrag,... Frau Kern sie sind so super schlau, den Mietvertrag können sie
gern auch angucken. Zumindest 2, 3 kann ich ihnen zeigen. Da steht lediglich
die Vermieterin drin und zwar die Verwaltung. Das kriegen sie nicht, auch das
Katasteramt kriegen die nicht, sage mal, so schlau waren wir auch schon . Was
meinen sie, bei welchen Behörden wir schon überall waren, sie kriegen sie
nicht, obwohl es ein Gesetz, eh inzwischen ein Urteil dazu gibt, dass sie ein
Recht haben, als Mieter letztlich, sie kriegen das nicht, aber wenn das so
einfach ist, Herr Dr. Schulz, bringen sie uns doch nächste Woche mal die Liste
der Namen mit, denn wir wären ihnen da sehr dankbar an der Stelle, denn es ist
momentan auf normalen Wege nicht möglich, diese Namen zu bekommen. Noch mal,
das geht runter, wie Öl. Das Land Berlin ist nicht die Caritas, also ich sag
mal so, diesen Satz hätte ich gerne gehört, als wir uns um Wagenburgler und
Ersatzgrundstücke unterhalten haben, wo sie mildtätig dann tätig wurden und
auch enstpr. nach Ersatzgrundstücken und dergleichen gesucht haben. Ich sage
mal, na gut, man kann das bewerten, wie man will, aber se ist schon komisch,
dass für Leute, die ordentlich ihre Miete jeden Monat zahlen, dass sie da nicht
diese Energie haben und dort enstpr. einzusetzen. Das ist schon verwunderlich.
Also, wir haben eigentlich mal gedacht, man würde sich dann für alle einsetzen.
Herr Dr. Schulz, das ist schon komisch. Das letzte mal , als wir uns über das
Thema unterhalten haben, haben sie mir noch vorgeworfen, der Wahlkampf ist doch
vorbei, wir sind nach der Bundestagswahl. Ich habe ihnen hier an dieser Stelle
gesagt, Herr Dr. Schulz, für uns ist der Wahlkampf vielleicht vorbei, wir kümmern
uns trotzdem drum und deshalb wird für eben mich eben auch wichtig, ich
vertrete hier nicht einen Mandanten Herrn Jung. Für mich ist jeder Mandant
zumindest solange ich hier noch Bezirksverordneter bin und jede Mandantin,
jeder einzelnen Wähler und Wählerin in diesem Bezirk und da werde ich mich auch
enstpr. drum kümmern, wenn Entsprechendes an mich heran getragen wird und wenn
man dann hinein geht. Sie sagen, anstatt Vermieter ist man auf die
Bezirksverwaltung zu gegangen. Sind sie denn der Meinung, dass die Beauftragung
des enstpr. Gutachtens nicht hilfreich war für die einzelnen MieterInenn jetzt
im Kampf gegen die Verwaltung. Ich denke, das war sehr wohl richtig, dass wir
uns an sie gewandt haben. Ich sag mal so, sie können als Bezirksverordneter oder
meinetwegen auch als Abgeordneter Briefe schreiben an die Verwaltung, das
interessiert die herzlich wenig, aber hier, unser Ansprechpartner ist die
Bezirksverwaltung. Da können wir schon enstpr, darum bitten, hier tätig zu
werden und enstpr. tätig zu werden und entspr. Verwaltungshandeln in Gang zu
setzen und zu initiieren und genau, das haben wir gemacht. Jetzt werfen sie uns
das vor, gut das ist für sie vielleicht auch ein Gesetz, was für sie nicht
gilt. Sie sagen, ich soll doch mal mit Herrn Dummin sprechen. Gleichzeitig
erklären sie mir aber, das aufgrund der unterschiedlichen Ablagen es fast
unmöglich scheint offensichtlich mit ihrer Kollegin für Soziales und Gesundheit
zu sprechen, weil da ist offensichtlich eine ganz andere Aktenlage und da konnte
man sich offensichtlich nicht austauschen, weil unterschiedliche Aktenlage und
unterschiedliche Beschwerdegänge und dergleichen sind. Sie sagen mir, ich soll
mit meinen Fraktionskollegen sprechen, das tue ich im übrigen recht häufig und
sehr gerne, aber sie scheinen mit ihrer Kollegin nicht gerne zu sprechen, sonst
hätten sie dasgleiche, als sie mir hier mal anregend entgegen hauen und
zumindest im Bezirksamt Dienstag sehen sie sie ja mal, da könnte man sich ja
mal drüber austauschen. Mit den Unterlagen, sie sagen die Wohnung so zu
schaffen, dass die Eigentümer, Quatsch das die MieterInnen drin wohnen können,
das ist ihr Ziel. Das sehen wir komplett so, wir sehen aber nicht, dass das
enstpr. so umgesetzt wird und sie sozusagen im weiteren ja, Teil dazu beigetragen
haben oder das sie einen Schritt in diese Richtung weitergekommen sind und sie
haben uns immer noch nicht erklärt, warum sie unaufgefordert
Verfahrensunterlagen ungeschwärzt und einen kompletten Satz morgens schon aufs
Fax gelegt haben und der Vermieterin gegeben haben, aber beteiligten
MietereInnen bis heute diese Unterlagen vorenthalten. Dr.
Schulz: Ich
will’s nicht unbedingt kompliziert machen, ist ja schon halbneun, aber
gegen einen Eindruck will ich mich wirklich ausdrücklich wehren. Wir haben,
glaube ich seit 3 oder 4 Monaten ein sehr klares, transparentes,
übersichtliches und an den Mieterinteressen orientiertes verfahren verabredet
und durchgeführt und wenn wir an irgendeinen Punkt wären, wo das sozusagen
nicht mehr betrieben wird, weil die Verwaltung plötzlich da nichts mehr macht,
dann würde ich ihre ermahnenden Worte für richtig halten und würde auch
selbstkritisch möglicherweise dann sagen, o.k. da haben wir irgend etwas
schleifen lassen, aber wir sind ja noch nicht mal in der Auswertung der
Stellungnahme aus der Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrengesetz. Darüber
haben wir uns verständigt und da führt auch kein Weg vorbei, Herr Meissner.
Auch sie sind an Recht und Gesetz gebunden
und wir werden nur darüber die Hausverwaltung in die Knie zwingen,
soweit es notwendig ist, wen sie nicht will und das erforderliche
Sanierungskonzept vorlegen. Das ist nämlich der Punkt, den der Gutachter sehr
ausdrücklich formuliert hat, arm Ende im übrigen an alle dann sozusagen
verteilt, das wir als nächsten Schritt ein Sanierungskonzept brauchen und wenn
sie jetzt Sanierungskonzept erstellen wollen, dann muss ich davor als
Voraussetzung wissen, wie sieht die Beschwerdelandschaft in der gesamten
Wohnlage aus. Aus dem Grunde, ja nein sie haben alles mögliche gesagt und auch
alles mögliche durcheinander gebracht. Meine Bitte ist ja nur, halten sie sich
bitte daran, was wir in einer sehr schwierigen Diskussion und ohne Mieter zu
desorientieren und dabei wirklich den zügigsten Weg zu finden, an diesen Weg
halten sie sich bitte und dieser Weg ist, dass wir als nächstes diese
Sanierungskonzeption auf den Tisch brauchen, damit wir darüber und dahinter
stecken dann auch die Mieter und die Mieterbedürfnisse, das wir darüber
möglichst schnell Erfolg melden können für diese Mieter und deswegen sage ich
ihnen, weil die Vorraussetzung für das Sanierungskonzept ist, dass wir die
Beschwerdelandschaft kennen müssen. Wenn sie irgendwelche Informationen haben,
geben sie sie uns. Sie würden uns damit einen ganz hilfreichen Schritt und ein
Hilfestellung für die Verwaltung geben und für diese Strategie. Herr
Hehmke: Bei allem
Verständnis für das Thema, was ja eins der wichtigeren ist, was wir in den letzten Monaten und Wochen hier
behandelt haben, habe ich den Eindruck, dass sich die Veranstaltung so langsam
zu einem Dialog zwischen Herrn Meissner und Herrn Dr. Schulz entwickelt. Ich
weiß nicht, ob wir da heuet eine entgültige Lösung herbei führen werden. Die
Diskussion hat auch in unserer Fraktion einige Fragen aufgeworfen. Diese Fragen
würden wir leibend gerne in Ausschuß für Bauen und Wohnen erörtern. Wir haben
ja ohnehin die DS 1810, die VzK im Konsens überwiesen. Im Antrag war es ja auch
so, wurde aus dem Konsens wieder rausgenommen. Ich denke, das ist in der Tat
ein gemeinsamer Wille der Bezirksverordnetenversammlung war und das kam damals
auch in der Beratung zum Ausdruck. Bei aller Skepsis des Bezirksamtes sich
nicht sozusagen parteilich, weil es sich hinterher auch nachteilig für die
MieterInnen auswirken kann, zum frühen Zeitpunkt parteilich in einer
Auseinandersetzung zu verhalten, jedoch ha die Bezirksverordnetenversammlung
politisch sehr wohl den Willen bekundet, auch vor den Ergebnissen eines
Gutachtens, das ist ja unsere Befürchtung und Wahrnehmung, die wir im
vornherein hatten, auch bestätigt hat, hat die Bezirksverordnetenversammlung
sich zu der politischen Aussage, nicht die Mieterinnen sind Schuld an dem
Zustand ihrer Wohnungen, sondern es liegen bauliche Mängel vor. Dieses hat das
Gutachten ergeben und jetzt wäre es doch Aufgabe von Bezirksamt und
Bezirksverordnetenversammlung, gemeinsam zu überlegen, wie man den MieterInnen
zu ihrem Recht verhelfen kann und inwiefern man den Eigentümer letztlich
haftbar macht für die Schäden, die dort aufgetreten sind. Dieses ist das
Anliegen. Sollte es da unterschiedliche Wahrnehmungen geben, in welcher
Intensität des Bezirksamtes im Vergleich zu einzelnen Fraktionen oder zur
Bezirksverordnetenversammlung gesamt dieses Anliegen verfolgt, dann sollten wir
diese Fragen kläre, aber es fällt wirklich schwer ohne Kenntnis der
Aktenvorgänge, auch wenn sie hier eine Kiste haben und beim Zeigen einzelner
Dinge hier sich sozusagen ein abschleißendes Meinungsbild zu verschaffen,
insofern möchte wir noch mal dafür plädieren, wie wir es gestern im ÄR getan
haben, dass wir sagen die 1810 ist schon drin mit ihrem Ansatz noch mal mit der
Überweinung in den Bauausschuss die Sache noch mal genau angucken und ich
sozusagen also, bei aller Kritik, die von ihnen formuliert wurde an Herrn Dr.
Schulz, möglicherweise ist ja da an irgendeinem Punkt Versäumnis zu erkennen,
dem man auch noch mal nachgehen kann. Ich denke nur, dass uns zum jetzigen
Zeitpunkt weder damit geholfen ist, Herrn Dr. Schulz unter den Generalverdacht
zu stellen, er würde keinesfalls den Interessen der MieterInnen vertreten und
ich denk auch nicht, dass das der Punkt ist, das wir uns in der Öffentlichkeit
uns da auseinander hauen sollten, weil dies wird definitiv und bestenfalls dazu
führen, dass in dieser Auseinandersetzung der Eigentümer gestärkt wird, aber
keinesfalls die Interessen der MieterInnen vertreten werden. Das wäre noch mal
mein Appell, wenn es da Kritik gibt, dieses sozusagen erst mal intern im
Bauausschuss zu verhandeln und sozusagen wenn da schwere Versäumnisse
wahrnehmbar sind, dann sind wir jederzeit auch in der Lage auch eine deutliche
Kritik am Bezirksamt und dem zuständigen Amt zu führen, aber ohne Kenntnis
dieser genauen Vorgänge nur aufgrund eines Dialogs zwiscehn2 Personen, denke
ich, dass wir heute an diesem Tag da nicht weiter kommen und insofern noch mal
mein Plädoyer, auch diese Drucksache, also die 1810 ist schon in den
Bauausschuss zu überweisen und wie gesagt im Interesse der MeiterInnen wirklich
noch mal mit Nachdruck nach zu gehen. Herr
Dummin: Auch ich
möchte mich gegen einen Eindruck wehren nämlich gegen denjenigen, den ich so
verstanden habe, dass diese Dinge ausführlich im Bauausschuss , dem ich
vorstehe erörtert worden sind und ich Herrn Meissner nicht oder unvollständig
informiert habe. Die Dinge, die heute zur Sprache gekommen sind, sind meines
Wissens nicht in dieser Form oder auch nicht annährend im Bauausschuss
behandelt worden, weil dazu überhaupt keine Notwendigkeit bestand. Ich gebe da
allerdings zu, dass ich die letzten beiden Sitzungen aus persönlichen Gründen
nicht wahrnehmen konnte. Herr Stahl hat diese Sitzungen beide geleitet, aber
ohne dass ich die Protokolle jetzt vorzuliegen habe, kann ich mich auch nicht
erinnern, dass diese Dinge im Ausschuss so besprochen worden sind. Apropos
Protokolle, ich habe keine Bedenken wir werden das tun, aber wir haben ohnehin
einen Antrag, der bereist in den Bauausschuss einvernehmlich überwiesen und ich
schließe mich auch namens meiner Fraktion dem Vorschlag von Herrn Hehmke an,
die DS 2045 auch in den Bauausschuss jetzt zu überweisen, aber ich möchte, aber
ich möchte anknüpfen, was ich gestern im ÄR gesagt habe, es wird sicherlich
eine ausführliche und möglicherweise kontroverse Diskussion geben. Da stellt
sich wieder die Frage der Protokollierung. Dankenswerter Weise Herr Stahl, ich
bedanke mich ausdrücklich dafür, haben sie sich bereit erklärt für diese eine
Sitzung das Protokoll zu übernehmen, aber ich möchte noch mal darauf hinweisen,
dass auch Herr Stahl schließlich Bezirksverordneter und Ausschussmitglied ist
und sich auch an der aktiven Diskussion beteiligt und nebenbei dann
zumindestens noch Notizen machen muss. Also, da gibt es schon gewisse Probleme,
die ich sehe, aber wie gesagt, ich wollte mich nur dagegen wehren, dass hier
innerhalb der Fraktion etwas schief gelaufen ist. Gerade in der Sache
Schimmelhaus haben wir ausführliche Gespräche, nicht nur Herr Meissner und ich,
sondern auch in der Fraktion selber und dann möchte ich noch eine
Abschlussbemerkung machen. Ich hoffe, die Zeit einzuhalten. Ich kann mich nicht
erinnern an eine Bauausschusssitzung, an der Herr Jung teilgenommen hat. Ist er
noch da – ja. Gut, ich beende noch den Satz, an der Herr Jung
teilgenommen hat und der massive Vorwürfe gegenüber der Verwaltung, der
Bauverwaltung erhoben hat. Das war eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für
Eingaben/Beschwerden und Bauausschuss und sowohl die Vorsitzende, Frau
Sommer-Wetter als auch ich haben den Vorschlag gemacht , dass sich Herr Jung
mal mit Mitarbeitern der Verwaltung zusammen setzt und diese Vorwürfe die wir
ja nun nicht klären konnten, behandelt und da hat der Dr. Schulz gesagt, er
wird die Mitarbeiter fragen und dann kam irgend wann die lapidare Mitteilung,
die Mitarbeiter wollen nicht und wie heißt es so schön.....offenbar ist die
Aussagegenehmigung hierzu nicht erteilt worden.
Herr
Römer: Ich will
nur eine kurze Erinnerung machen, was Herr Dummin eben gesagt hat. Ich schätze
ihn ja sehr und ich finde ja, die Arbeit die er als Ausschussvorsitzender
macht, sehr gut. Bezogen auf den Ausschuss, den wir zu dieser Thematik gehabt
haben, da war auch der Herr Jung und auch verschiedene andere
Mieterinteressenvertreter und auch Mieter selbst Vorort, der ist für mich nach
meiner Wahrnehmung folgendes deutlich geworden. Das wir den grundsätzlichen Weg
der Findung einer Lösung, einer mieterfreundlichen Lösung sozusagen in diesem
Ausschuss besprochen haben, das Bezirksamt auch in dieser Richtung beauftragt
haben und auch das Bezirksamt in dieser Richtungmarschiert ist. Womit wir aber
ständig ein Problem bekommen und das war aber auch in diesem Ausschuss mehrfach
sozusagen deutlich geworden. Wenn man bestimmet individualmietrechtliche
Fragestellungen mit in den Gesamtkomplex mit rein setzt, dann kommt so ein
Ausschuss, der ja die Aufgabe hat, politisch, wohnungspolitisch sozusagen
bestimmte strategische Orientierungen zu geben, immer in Schwierigkeiten. Das
ist nämlich definitiv nicht möglich, das können wir auch nicht. Wir können mit dem
Ausschuss grundsätzlich bestimmte Mieterrechte nicht durchsetzen. Das muss der
Mieter für sich separat regeln. Mehr oder weniger darauf hat Herr Schulz meiner
Meinung nach mehrfach sehr richtig aufmerksam gemacht und das ist teilweise
natürlich ein Problem der Miet- und Wohnungspolitik. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
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