Drucksache - DS/2049/II  

 
 
Betreff: Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Meissner, Lars
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

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Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekannt (insbesondere dem durch Dez Dr. Schulz geleiteten Teil des BA)?
  2. Wie sind  abweichende Handhabungen des IFG durch das BA begründet? (Schwärzungen etc. entgegen § 6 (2), 1d)
  3. Welche Erfahrungen hat das BA mit dem Gesetz, entsprechenden Anfragen und Kostenberechnungen (ggf. Widersprüchen)?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Selbstverständlich ist dem Bezirksamt, der Abteilung Stadtentwicklung und Bauen das Informationsfreiheitsgesetz vom 15. Oktober 1999 bekannt und wir haben es auch begrüßt, als einen weiteren Beitrag zur Transparenz und Demokratisierung des Verhältnisses zwischen Verwaltung und Bürgern. Zu 2: Wir wenden die Anforderungen, das was an Ansprüche und Maßgaben des Informationsfreiheitsgesetzes selbstverständlich an. Es gibt keine Abweichung und der §6 des Informationsfreiheitsgesetzes, den sie ansprechen und der die Sicherstellung personenbezogener Daten bei diesem Informationsanspruch regelt, den geben wir natürlich statt, d.h. bei uns hat auch der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Wert. So weichen wir auch nicht von dem § 6, Informationsfreiheitsgesetz ab. Zu 3: Kann ich ihnen sagen, sehr gute. Ich glaube, das war ein richtige politische Entscheidung gewesen. Aus dem Grunde, sagte es am Anfang schon, haben wir das auch aus datenschutzpolitischen Gründen begrüßt. Wir hätten auch gut leben können mit der etwas besseren Fassung, die Berlin hatte und die etwas zurück geschraubt wurde, nachdem es eine bundesrepublikweite Vorgabe gegeben hat, aber man hätte auch gut leben können mit etwas weitergehenden Berliner Fassung. Es gibt ein sehr reges Interesse in der Bevölkerung. Bezieht sich hauptsächlich auf den Wunsch, in Baudaten und baugenehmigungsverfahren Einblick zu nehmen. Es gibt immer wieder Kontroversen, sage ich mal diplomatisch in der gebühren. Die Gebühr ist mit §6 des Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehen. Davon können wir nicht befreien oder absehen und zum anderen wird darüber Detaillierung getroffen, in dem der Verwaltungsgebührenordnung Tarif 1004, weil ich davon ausgehe, dass sie da noch mal rein schauen können. Also, da gibst es möglicherweise noch ein Änderungsbedarf bei dem Gesetzgeber, ob möglicherweise zur Verbesserung dieses Verhältnis zur Verbesserung der Transparenz zwischen Verwaltung und dem Bürger man möglicherweise eine Gebührenbefreiung in Gänze oder in speziellen Fällen in Aussicht stellt. Das wäre möglich, das kann ich mir politische auch vorstellen, weil ich dann keine Angst habe, dass wir Bürger dann nur noch hätten, die dann aktenweise sozusagen alles kopieren lassen wollen und das auf Kosten des Steuerzahlers.

         

Herr Meissner:

Wäre es denn für se hilfreich, wenn ich ihnen heute noch mal erkläre, das aus ihrer Verwaltung heraus, entgegen ihrer Aussage hier heute, das es keine abweichenden Handhabungen gibt, wenn ich ihnen erklären würde, dass die Informationen auf Bitten von den einzelnen Mietern, die Schimmelhäuser betreffend deutlich geschwärzt, gekürzt und verändert worden sind.

 

Dr. Schulz:

Ich versuche mal zu interpretieren, aber ich glaube um was es geht. Es geht um das Gutachten, dass wir zu dem Schimmelbefall gemacht haben. Der besteht aus einem allgemeinen Teil und dann besteht er über Aussagen und zwar personenbezogene Aussagen zu fünf Wohnungen, genauer zu 4 Wohnungen, die belegt sind durch Familien und zu diesen Wohnungen werden sehr genaue personenbezogene Aussagen gemacht, beispielsweise zum Lüftungsverhalten. Und das sind klassische, personengebundene Daten und die wenn sie nicht einen entspr. Anspruch begründen können, sie erst mal nicht mit ihrem Informationsanspruch und nach dem Informationsfreiheitsgesetz ihnen zugänglich sind. Aus dem Grunde wurden für diejenigen, die den Einblick in dieses Gutachten haben wollten, natürlich die Passagen geschwärzt oder heraus genommen, die diese personenbezogenen Daten von diesen Miethaushalten betreffend. Das ist glaube ich völlig selbstverständlich, alles andere wäre  ziemlich wirr und kühn im datenschutzrechtlichen Sinne. Also dann lesen sie § 6 Informationsfreiheitsgesetz, da steht wirklich eindeutig ...“den Anspruch begrenzt  des Informationsanspruch, dort wo personengebundene Daten beginnen.“  

 

Herr Meissner:

Die Problematik liegt ja oftmals im Detail, deshalb habe ich vorhin §6, Abs. 2, laufende Nr. 1d benannt und jetzt schließt sich hier auch die Frage an. Sind sie in der Lage, ein Gesetz sozusagen bis zum letzten Detail zu lesen, wo man dann entnehmen könnte, dass dieses sich beispielsweise ausdrücklich anders verhält, wenn es sich hier um Daten im rahmen eines Mietverhältnisses betrifft bzw. wenn gesundheitsgefährdende Tatbestände hier im Raum stehen und das wollen sie wohl nicht allen ernstes hier bestreiten wollen.

 

Dr. Schulz:

Also, wir können natürlich ins Detail gehen, aber auch die anderen Passagen des §6, Abs. 2 usw. unterliegen natürlich der Generalbetrachtung, dass ein Aue0enstehender, der nicht direkte Begründung zu diesen personenbezogenen Daten hat, auch keine Offenbarungsanspruch auf diese Daten hat. Also, ich muss ihnen wirklich noch mal sagen, vielleicht mal klar machen, welche Sache sie eigentlich formulieren. Wir reden ja nicht, also wenn wir das generalisieren wollten ja nicht nur über solche Gutachterdaten. Darüber können wir auch Sozialdaten u.ä. sein. Also, ich sage ihnen noch mal deutlich. Wir haben das ja, dass ist ja jetzt auch keine Interpretation, die ich mir aus dem Bauch gedacht habe, sondern wir haben das natürlich rechtlich von unseren Juristen auch prüfen lassen. Das hat auch eine Anfrage an den datenschutzbeauftragten gegeben und die bestätigen uns diese Sichtweise auch in diesem konkreten Fall  und den vollständig datenschutzrechtlichen Abgleich haben wir praktisch dieses Verfahren gewählt.

 

Herr Meissner:

Wie bewerten sie denn die Aussage, dass die Missachtung des Informationsfreiheitsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes und des guten Geschmacks in ihrer Interpretationsart direkt zur Kündigung mindestens eines Mieters in den Schimmelhäusern geführt hat.

 

Dr. Schulz:

Also, meine Damen und Herren, ich bin weder informiert außer über die Presse, was tatsächlich die Hintergründe dieser Kündigung sind und aus dem Grunde, nein aus dem Grunde werde ich mich jetzt auch nicht weiter auslassen oder Kaffeesatzleserei machen, was die tatsächlichen und rechtlichen Gründe aus dem Privatverhältnis dieses Mieters mit dem Vermieter sind. Wenn der Mieter zu mir kommt und sich von mir beraten lässt, dann hätte ich möglicherweise mit Zustimmung dieses Menschen ihn heute auch um Auskunft gebeten, weil das aber nicht passiert ist, werde ich hier keine Kaffeesatzleserei machen.

     

 

 

 

 

Beantwortung der Großen Anfrage (DS 2049/II)

 

Herr Meissner:

Sie kennen normalerweise nicht, dass ich mit viel Papier herkomme, aber Herr Dr. Schulz ständig und sagt, was er angeblich nicht gesagt hat, nicht versprochen hat, nicht gemacht hat und sogar andere Gesetzestexte vorliegen hat, als ich, habe ich heute mal meine ganze Sammlung zu dem Thema mitgebracht, zu dem Thema „Schimmelbefall“ in den entspr. Bereichen und werde dann, wenn es denn sein muss, jedes einzelne Dokument heute vorlegen, vorlesen und auch zeigen. Das können sie gerne haben, ich sage mal, ich biete es nur an, denn heute, sage ich mal ist der Punkt gekommen, wo ich ihnen sage, ich bin es leid, auch beim Fußballspiel. Es gibt Videorecorder, dass kann man auch später nachholen, aber ganz ausdrücklich möchte ich ihnen heute sagen, dass ich dieses Thema leid bin und erst recht leid bin, wie die Verwaltung hier mit den BürgerInnen, die da ihre Miete zahlen und ich sag mal hilfesuchend ans Amt teilweise wenden und wie da mit ihnen umgegangen wird, aber da kommen wir im einzelnen zu. Wir haben ja zusammen verbunden die große Anfrage, die ja sozusagen jetzt dengleichen Text hat, wie die mündliche Anfrage. Sehr geehrter Herr Dr. Schulz, Herr Vorsteher, mit ihrer Zustimmung würde ich hier aus dem Gesetzestext zitieren, denn ich sag mal, ich gehe nicht davon aus, dass sie das alle kennen, ich sag mal , selbstverständlich nicht, aber Herr Dr. Schulz hat ja hierhin einigermaßen versucht uns klar zumachen, dass er das gelesen hat und da werde ich ihnen erklären oder zumindest darzulegen, dass es offensichtlich nicht sein kann oder was anderes gelesen hat und insofern würden wir ganz ausdrücklich um die Stellungnahme des Rechtsamtes bitten, die ihnen offenbar ja zugegangen sein soll, damit wir dann mal gucken, wie sozusagen es zu diesen Aussagen kam. Ich habe vorhin vom §6, Abs.2 gesprochen, daraus wird wörtlich zitiert ...“ Der Offenbarung personenbezogener Daten stehen schutzwürdige Belange der Betroffenen in der Regel nicht entgegen, wenn aus einer Akte sich ergibt, dass die Betroffenen Mieter sind.“ Das ist jetzt etwas verkürzt, ich sag mal, da steht zwischendurch noch etwas mehr, aber sie wollen ja wirklich nicht allen ernstes bestreiten , dass es sich hier um MieterInnen in dem bereich handelt, insofern trifft das nicht ganz. Ich habe vorhin mehrfach deutlich zu machen, habe ihnen sogar die Stelle gesagt, mit der laufenden Nummer, ich sag mal §6, Abs.2. 1.D – das stand sogar im Antragstext   

wäre für sie eigentlich zu finden gewesen, hatte ich vermutet, aber das war offensichtlich nicht der Fall. Es geht in dem Gesetzestext weiter: Angaben über Gesundheitsgefährdung, dass war das, wo sie mich vorhin auch ansprachen, wo sie ja einen Einwurf kam zum § 8. Da steht wörtlich drin ...“Der Offenbarung von personenbezogenen Daten stehen schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegen, soweit diese Angaben im Zusammenhang mit Angaben über Gesundheitsgefährdung   sowie im Zusammenhang mit den von den Betroffenen dagegen eingesetzte Schutzvorkehrung stehen“. Entweder ist es so deutlich, dass man es nicht mehr verstehen kann oder aber sie wollen uns und ich sage mal auf diese Darlegung würde ich mich dann sehr freuen, Herr Dr. Schulz, muss heute sagen, dass diese Schimmelbildung dort, ich sag mal, ich werde nachher auch noch mal zu den Ausmaßen etwas sagen, in keiner Weise gesundheitsgefährdend sind. Ich kann ihnen heute Dutzende von Attesten heute vorlegen, wo also nachweislich drin steht, dass aufgrund der Schimmelbildung in den einzelnen Wohnungen, Kinder chronisch krank sind. Sie haben ja vorhin eines gehört, es musste nach hause gehen, weil es nicht mehr in der Lage war, über die Stunden hier auszuharren, aber auch dazu können sie gern enstpr. Dokumente haben, wenn sie das möchten. Es geht weiter, es steht drin,...“ dass sie beispielsweise, aber im umgekehrten Falle auch nichts heraus geben dürfen, wenn durch dass vorzeitige Bekannt werden des Akteninhalts der Erfolg eines Vermittlungsverfahrens wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gefährdet werden kann“. Komischerweise  diesen Satz, auf den sie sich hätten beziehen können, den wiederum haben, den haben sie sozusagen gänzlich unter den Tisch fallen lassen, haben entgegen dieser Vorschrift, die hier steht, entspr. Unterlagen weiter gegeben. Darauf werden wir auch gleich noch mal kommen. Weiter in dem Gesetzestext steht sozusagen auch drin,  wenn sie beschränkte Akteneinsicht ausgeben mit Schwärzung, mit Streichung und dergleichen, haben sie deutlich zumachen, was weggefallen ist in dem Bereich, was geschwärzt wurde, was sozusagen inhaltlich in dem Teil zu finden war, der dort gestrichen wurde. Das wiederum haben sie nicht gemacht, Herr Dr. Schulz. Sie haben weder die Fristen eingehalten, noch haben sie deutlich gemacht und auch da kann ich ihnen entspr. Schreiben in ihrer Verwaltung zeigen, wo einfach nur Schwärzung, Streichung oder auch, ich sag mal, sie müssen wochenlang Leute beschäftigt haben, die hier Akten kopiert haben. Fortlaufende Nr. 1 und 5, 1 und 6, dann gehst mit 1.9. weiter, man hat hier ganz offensichtlich Leute rangesetzt, die offensichtlich tagelang hier kopiert, gestrichen haben, aber es gibt keinen, aber nicht eine Silbe dazu, was sozusagen in den Teilen zu finden gewesen wäre. Als einen ehemaligen Bürgermeister von Kreuzberg, der sozusagen die Transparenz und Offenheit immer sozusagen als ... überrascht das hier schon, dass sie dann hier offensichtlich an Gesetzestexte überhaupt nicht mehr halten und diese offensichtlich auch nicht lesen können oder wollen. Es steht hier auch drin, über ein Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft, ist unverzüglich zu entscheiden, auch da werde ich später noch dazu kommen. Unverzüglich ist für sie offensichtlich ein sehr dehnbarer Begriff. Da muss ich auch noch mal sagen, da gibt es inzwischen Fälle, die sind Monate in der Verwaltung und es gibt da keine enstpr. Bescheide dazu oder Antworten darauf. Es gäbe zu dem Text noch einiges mehr, aber ich denke, wir werden uns in bestimmten Ausschüssen darüber noch mal unterhalten bzw. überhaupt über den Vorgang an sich und dann werden wir das gerne auch noch mal bringen. Ich möchte ihnen nur mal, damit sie auch wissen, wovon wir hier reden. Ja, tut mir leid, sie zwingen mich dazu, dass heute hier mal so zu zeigen. Bitte... sie zwingen mich dazu, dass ich dass heute hier mal so mache, weil ich irgendwo mal, das sage ich hier mal ganz ehrlich, Entschuldigung und ich entschuldige mich auch vorweg hier, verarscht fühle, weil hier ständig über diesen Vorgang sprechen, aber nichts passiert. Wir machen hier tolle Beschlüsse, aber se passiert nichts. Sei kriegen als Bürger, wenn sie das wollen, beispielsweise das Herr Dr. Schulz hat gesagt, es gibt keine Schwärzungen bei ihm, also ich weiß nicht, bin ich blind oder habe eine andere Wahrnehmung. Also ich sag mal selbst dahinten müsste man sehen , dass das Schwärzungen sind. Sie haben hierzu keinerlei Notizen, warum geschwärzt wurde, was geschwärzt wurde und was weggelassen wurde. Teil eines Gutachtens, was Herr Dr. Schulz aufgrund einer Anforderung nach diesem Informationsfreiheitsgesetz rausgeschickt hat. Das ist nicht in Ordnung, muss ich einfach mal so feststellen. Ich sag ja nicht, dass sie das selber machen, aber sie sind der politisch Verantwortliche an der Stelle. Ich kann ihnen da gerne noch mehr Beispiele bringen, wenn sie das wünschen, als Handzeichen und ich gebe ihnen gleich noch mal eine entspr. Akte dazu. Jetzt kommen wir eigentlich zu dem Teil, der noch etwas heftiger ist und zwar sie haben, es gibt beispielsweise, ich werde deswegen Namen nennen, weil hier sozusagen die Einverständniserklärungen vorliegen, auch diese können sie haben. Eine haben sie ja schon, Herr Dr. Schulz, die Frau Obradowitsch ist inzwischen nicht mehr hier, weil ihr Kind enstpr. So krank ist, weil sie in einen der wunderschönen Wohnungen gewohnt hat, dass sie jetzt hier nicht mehr ist, aber auch das können sie gerne schriftlich haben. Die Frau  Obradowitsch hat sie oder ihre Verwaltung am 24. November 2005 darum gebeten, das Begehungsprotokoll durch das Bauamt 2005 auszuhändigen. Sie hat auch noch mal begründet, warum sie das möchte, weil es eben auch Ärger mit der Vermieterin gab und desgleichen mehr. Pikanterweise und das muss man mal am Rande erwähnen, dass die Frau Obradowitsch dieses nicht bekommen hat, bis zum heutigen Tage nicht, obwohl man das ihr mehrfach versprochen hat. Die Hälfte des Gutachtens ist übrigens einer anderen Familie zu zuordnen, also insofern hat man sich darauf beschränkt und hat gesagt das geht nicht, kann man so nicht zeigen. Der Nachteil für die Mieterein oder inzwischen ehemalige Mieterein ist nun, dass sie sozusagen Gerichtsrelevant nichts mehr vorlegen kann, weil man ihr das vorenthält, aber interessanterweise ist die Vermieterin, die hat dieses natürlich per Fax alles zugeschickt bekommen , mit sämtlichen Namen, mit sämtlichen Daten ohne Schwärzungen, ist alles komplett vorgelegt worden. Das hat man dort unaufgefordert sofort hingeschickt. Die Mieterin wohlgemerkt hat dieses bis heute nicht bekommen, obwohl sie mehrfach daran erinnert hat. Die Hälfte des Gutachtens, wie gesagt trifft auch noch eine andere Familie. Die Vermieterin selber weigert sich nun, dieses Gutachten vorzulegen, sie ist selbst einer gerichtlichen Aufforderung nicht nachgekommen. Die Mieter haben es dadurch sehr schwer jetzt ihre Ansprüche durch zusetzen. Ob das im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes so zu verstehen ist, glaube ich nicht. Sie können ja heute mal darlegen, warum sie, wenn sie was rausgeben schwärzen, aber auf der anderen Seite solche Sachen rausschicken, die sie aus meiner Sicht so nicht dürfen, aber das ist ein Punkt, den werden wir extra noch mal behandeln. Sie haben vorhin, das ist übriges auch eine interessante Sache, sie haben sich vorhin ausgelassen über die Gebühren in dem Zusammenhang. Vielleicht können sie uns ja heute mal erklären, warum mehrere Mieter diegleiche Information bekommen, wo der Herr Jung, der sich vielleicht an der Stelle zugegebenermaßen ein bisschen lautstark und auch nicht unbedingt immer in ihrem Sinne geäußert hat, warum der nun gerade einen Gebührenbescheid bekommt für die Kopien, die er zugeschickt bekommen, während alle anderen Bürger das nicht bekommen. Gleichheitsgrundsatz ist offensichtlich auch nicht mehr angesagt bei ihnen in der Verwaltung. Darauf sind wir sehr gespannt, was sie dazu zu sagen haben Herr Dr. Schulz. Interessant ist übrigens, dass, ich hatte vorhin über einen polizeilichen Vorgang gesprochen, der ist, dass ist übrigens nicht aus einer Akteneinsicht oder aus Informationen, die aus diesem hause kamen zu entnehmen, sondern lediglich aufgrund der Prozessakten, die inzwischen sozusagen hat das Bauamt noch am selben Tag und unter Verstoß gegen jegliche datenrechtliche Bestimmungen und unter Inkaufnahme der polizeilichen Ermittlungsarbeit der RW GmbH den Polizeibericht damals ermittelt. Dieser Vorgang führte dazu, dass die Hausverwaltung am 17.11.05. Herrn Jung gekündigt hat und zwar fristlos gekündigt hat. Der Prozess ist am laufen. Wir können eigentlich heute lückenlos darlegen, dass nur aufgrund und zwar ursächlich aufgrund  der sehr schnellen und sehr freundlichen und zuvorkommenden Art ihrer Verwaltung gegenüber der Vermieterin hier eine wunderbare Grundlage geschaffen war für die Vorgehensweise gegen den einzelnen Mieter, nämlich der sich in der Presse nicht so äußert, wie die Vermieterein das möchte und so die fristlose Kündigung aufgebaut hat, aber sie basiert einzig und allein auf Unterlagen aus ihrer Verwaltung und zwar komischerweise am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Tag morgens um 8, also noch vor dem Kaffe kochen entspr. an die einzelnen Vermieterlinnen gegangen sind, wo hingegen auf diese Unterlagen die Vermieter, die sie ausdrücklich darum gebeten hatten, bis heute noch nicht erhalten haben. Dieses müssten sie uns auch noch mal erklären, warum die Vermieter bei ihnen hier wesentlich besser bedient werden, als die einzelnen Mieter, die sich dann auch noch auf einen Rechtsgrundsatz hier berufen möchten und sollen. Auch dieses ist zu belegen. Es gibt ja Absendekennzeichen – oben kommt vom Bezirksamt, also wir können genau sehen, wann sie bestimmte Sachen bekommen haben. Die Begehungsprotokolle z.b., worauf die Familie bis heute noch wartet, ist am 20.6. erstellt worden, in ihrem Hause – das sagt zumindest das Datum, das hier drauf ist und ist am 21.6. um 8.25 an die Vermieterin gefaxt worden, Herr Dr. Schulz. De Vermieterin hat das also gleich frühmorgens bekommen, die arme Dame. Ja, wenn derjenige im Rahmen eines Prozesses die Prozessakten dann bekommt und die Klageschrift und die Vermieterin auch dann noch so blöd ist sozusagen dieses da oben nicht wegzumachen, dann kann ich da auch nichts für. Dann ist das schon eigene, wie sagt man so schön, ich kann nichts dafür, aber das ist aber lückenlos zu beweisen, da brauche ich nicht zu interpretieren, das ist ja das Schöne. Sie oder Herr Dr. Schulz aus seinem Bereich heraus macht es mir sehr einfach. Ich brauche ja nicht zu interpretieren, was ist denn da zu interpretieren, hier steht 20.6. Schreibdatum, Fax abgegangen 8.25 am 21. – Faxnummer konnte man im Telefonbuch sehr schön nachgucken ist die Empfängernummer der entspr. Firma.  Gleich, es geht um, weil wir uns ja vorhin mal ein bisschen über Datenschutz unterhalten haben und die schützenswerten Belange von einzelnen Mietern Herr Dr. Schulz und da der Datenschutz offensichtlich sehr hoch angesiedelt ist. Es gibt hier den Tätigkeitsbericht, das ist eine Anzeige, die gelaufen ist, die dann ursächlich für die Kündigung ist, aber völlig egal. Die ist eingegangen bei ihnen am , Moment jetzt muss ich mal gucken, also es geht um einen Vorgang am 28.9. , ist eingegangen bei ihnen am 17.10. und der gesamte Bericht komplett ist, wie uns jetzt in der Klageschrift der Vermieterin, also ich sage mal, ich brauch hier wiederum nicht zu spekulieren, das ist amtlich als Klageschrift eingereicht. Der Polizeibericht über die erstattete Strafanzeige ging der Klägerin über das Wohnungsamt mit Schreiben vom 18.10. zu. Also, da sogar am selben Tag, sie sehen, sie werden immer schneller. Wohlgemerkt, die einzelnen Mieter haben das bis heute nicht, sondern lediglich über die Klageschriften und über die Akteneinsichten, die dazu da sind. Denke mal, Herr Dr. Schulz, das ist ein verfahren und ein Umgang mit den Daten hier, die an Willkür grenzt, weil sie offensichtlich das so auslegen, wie sie es gerne hätten. Sie informieren dort, weit über das erlaubte hinaus, wo sie es möchten und da, wo sie es eben nicht möchten, da gehen sie weit über das, was sie sozusagen m Ermessensspielraum haben auch wiederum hinaus und geben diese Information, obwohl es gesetzliche Grundlagen gibt dazu, nicht raus. Wir fordern sie jetzt ganz ausdrücklich auf im Sinne unseres Bezirksverordnetenversammlung Beschlusses hier zu agieren, den enstpr. MieterInnen hier zu helfen und nicht ursächlich hier zu agieren, dass sie dann entspr. Kündigungen ihnen ins Haus steht, das kann’s nicht sein. Es gibt inzwischen und ich sag mal, das werden sie mir sicherlich abnehmen, sie können das gerne auch alles einsehen, ich habe da kein Problem damit, einen ganzen Tag mal die Sachen anzugucken. Es ist lückenlos darzulegen, wer hier wen informiert hat bzw. wer hier wen nicht informiert hat und welche komischen, also wirklich komischen Zufälle es dann immer gibt in den Bereichen, das sozusagen Schriftstücke, Notizen, die werden dann immer 1 Tag, nachdem das Bauamt informiert hat, hat dann die Vermieterein dann entspr. zusätzliche Beweistücke bekommen. Immer am nächsten Tag oder am gleichen Tag dann. Es gibt Begehungen, wo sie nichts gesehen haben, ich sag mal, auch das ...ich sag mal das sehen sie vom weiten, das war am 14.6. hat man da ein Loch gebohrt und hat gesagt, man findet nichts. Das sehen sie von dahinten und sie sind keine Gutachter, das hier entspr. Schimmel vorhanden ist, aber es war durch das Bauamt...aber da komme ich doch gerne mal zu ihnen....bin ja wieder da. Ich habe, weil sich das ja anbietet, ich wohne ja in der Oranienstraße 183, wie sie ja vielleicht wissen, so schräg gegenüber der Blindenanstalt. Ich habe da mal nach Restbeständen gefragt nach den Binden entspr. mit den 3 Punkten, offensichtlich für die Leute, die Begehung machen, wäre das vielleicht angebracht, dann kann man die wenigstens kennzeichnen, als solche, die nichts sehen. Das sozusagen jetzt zum Informationsfreiheitsgesetz. Ich möchte auch noch mal etwas zum Antrag sagen und der ist sozusagen darin auch begründet und sie verstehen da hoffentlich den Ärger, der an der Stelle ist. Deshalb geht’s darum, das wir einen Bericht haben wollen, wo die Bezirksverordnetenversammlung bis zur Maisitzung informiert wird, was das Bezirksamt wirklich konkret bis zum heutigen Tage gemacht hat. Ich muss an der Stelle sagen, sie schreiben beispielsweise, was die polizeiliche Ermittlung angeht, auch was die baulichen Mängel oder die Wohnungsbegehung – die Protokolle sind übrigens auch bei Frau Bauer gelandet. Ich darf ihnen mal sagen, aus dieser Verwaltung hört man ja gar nichts an dieser Stelle, ganz vorbildlich wurde hier mit den Akten umgegangen, man hat die Mieter anschließend gefragt, ob man das benutzen darf, ob man es weiter geben darf, man hat hier ausdrücklich die Sachen in die Akten gepackt und gesagt, das müssen wir noch mal überwachen. Man hat in bestimmten Abständen bei den Mietern noch mal nachgefragt, ob inzwischen etwas passiert ist. Ich sag mal, es gibt offensichtlich solche und solche in diesem Bezirksamt . Ich sag ausdrücklich, ich sag mal, das fällt mir als CDU Vertreter manchmal etwas schwer, sag ausdrücklich an dieser Stelle, die Verwaltung von Frau Bauer ausdrücklich loben an dieser Stell. Sie hat wirklich vorbildlich gehandelt und hat entspr. eben auch Informationen sofort weiter gegeben und auch komischerweise auch ohne Schwärzungen oder dergleichen. Da hat es funktioniert. Herr Dr. Schulz vielleicht gehen sie mal zu Frau Bauer und lassen sich das Gesetz noch mal erklären. Sie hat s offensichtlich verstanden und hat zumindest jemanden gefunden, der es ihr besser erklärt hat, als den, den sie sich da an der Stelle zu rate gezogen haben. 2. Ist die unverzügliche Einberufung bereits avisierten Versammlung, auch das haben sie ja im Prinzip schon gesagt in der VzK, die ja in den Bauausschuss überwiesen wurde. Insofern wäre das ja nicht schädlich sozusagen zu beschließen. Das 3. wären die Unterlagen mit der Vermieterein. Wir würden hier schon ganz gerne mal wissen, welche Auflagen sie z.b. gegeben haben, das ist für die MietereInnen auch interessant, Schriftwechsel mit der Vermieterin. Was da sozusagen konkrete vereinbart wurde. Ich denke mal, auch das ist ein Datum, das ich als Mieter durchaus interessant finden darf und was auch nicht unbedingt wissenswert ist, sondern einfach interessant für meine momentane Situation. Wir möchten auch Offenlegung des Gutachtens und zwar für die Fraktionen. Ich denke, das ist interessant, das ist ja nicht unbedingt so ein kleiner Vorgang hier in dem Bezirk. Das trifft ja auch ein paar dutzenden von Mietern und Wohnungen, wo auch durchaus ein großer Bestand und wenn wir dafür, ich glaube 15000 € ausgegeben haben, was ja zugegebener maßen weitergegeben darf an den Vermieter, dann darf man da vielleicht als Bezirksverordneter vielleicht auch ein bisschen draus lernen und gucken, was sozusagen Bestandteil ist und nicht nur aus gefilterten Informationen, die sie dann in ihrer Meinung, wie sie denn welche Information weiter geben, auch an Bezirksverordnete, denn die Häppchen hier aufgreifen – würden gerne das Exemplar komplett sehen, wir wollen uns das mal angucken. Vielleicht kommen wir zur selben Bewertung , wie sie, glaube ich allerdings nicht. Der nächste Punkt wäre,  Vorlage der Information durch...an die Eigentümer bezügl. Des Tätigkeitsberichtes. Möchte das einfach, weil ich ihnen das nicht weiter geben kann. Hab ihnen das hier zwar genannt, kann ihnen die Schriftstücke so nicht geben, aber ich sag mal, finde das schon wichtig im Zuge der Aufklärung hier, dass man einfach mal sieht, wer hier was wem faxt und wem nicht. Das wäre noch mal wichtig, dass sie das mal offen legen, die komische Informationstaktik in ihrem Amt und wir hoffen und wir erwarten jetzt umgehend eine Unterstützung der MieterInnen bei Erstellung von Mängelberichten und hier würden wir eine Beauftragung des Mietervereins durchaus als neutrale Stelle sehen und entspr. werden die da Mehrkosten haben. Das ist ja nicht im Rahmen des normalen Geschäftsalltages, sondern das ist eine zusätzliche Aufgabe, aber wir sehen das schon als dringend erforderlich an, weil auch hier sehr, sehr viele nicht deutsch Muttersprachler in dem Gebäudekomplex wohnen, die einfach überfordert sind, mit dieser Mängelerstellung. Es ist so, das einzelne Bezirksverordnete, aber ich sag mal auch Bürger, die dort wohnen, machen und helfen, aber man ist damit einfach überfordert, das ehrenamtlich zu machen, außerdem denke ich, dass die „Profis“ in dem Bereich und das haben sie uns ja oft genug gesagt, wie hervorragend diese Mieterbeiräte, die entspr. Mietervereine arbeiten. Dann würden wir sie gerne hier entspr. beauftragen auch wenn das etwas kostet, auch das sind aus unserer Sicht Kosten, die man umlegen kann, würden wir das hier an der Stelle voll und ganz unterstützen, dass hier den MieterInnen auch wirklich eine Hilfe angedeihen lassen würden. Es geht so nicht, wie se momentan st. Sie sind überfordert Mängelberichte abzugeben und die Vermieterin stellt sich oftmals hin und sagt, wir haben ja gar keine entspr. Mängelberichte bekommen, wenngleich sie in ihren Aussagen sagen, sie haben 5 Wohnungen besucht, die sind exemplarische für den ganzen Bereich. Sie haben fünfmal ins Schwarze getroffen, also müsste daraus eigentlich der Schluss ja auch sein, dass die anderen dann entspr. Genauso betroffen sind, wenn sie denn wirklich exemplarisch waren oder die Aussage, dass sie exemplarisch waren, war unrichtig. Dann müssten wir uns erst recht darüber unterhalten, aber diese einzelnen Punkte, die würden wir abgearbeitet haben wollen und zwar nicht erst wieder dann, ich weiß, das ist die Diskussion, wir haben die Sommerpause, dann ist Wahlkampf, dann ist Herbst und dann wird’s irgend wann kalt und dann können sie nicht messen oder irgendein Grund werden sie uns dann schon bringen. Nein, wir sagen für uns heute, es ist Schluss Herr Dr. Schulz fangen sie jetzt endlich an, den MieterInnen dort zu helfen. Sie haben einen Schritt gemacht. Ich sag mal, aber auch erst durch Zwang, nach dem wir hier beschlossen haben, sie sollen handeln, das haben sie auch getan, das bestreite ich auch nicht, aber wie gesagt, ganz freuwillig war es nicht. Bisschen schieben und treten, war von unserer Seite leider schon von Nöten, aber jetzt Herr Dr. Schulz ist Schluss. Helfen sie den Leuten dort. Wir, wenn wir das können, kann für meine Fraktion sprechen, werden sie dabei unterstützen, auch beim kreativen Finden von Geldmitteln, um es zunächst mal etwas zu verauslagen. Ich denke, die kriegen wir wider, aber hören sie jetzt endlich auf damit, Blockadepolitik und hören sie auf, sich auf diesem merkwürdigen Feld zu begeben, irgendwelche Sachen zu verweigern den MietereInnen. Wir haben geschoben und getreten, kann mich nicht sehr gut an die Diskussion und insb. über die Haltung ihrer Fraktion zu dem Thema unterhalten, als es darum ging, erstmalig das Gutachten in Auftrag zu geben. Also, diese Teilamnesie kann ich nicht nachvollziehen, ich habe da noch eine sehr gute Erinnerung dran.                      

 

Dr. Schulz:

Herr Meissner, das war natürlich keine Wahlkampfrede, das war natürlich auch keine Vorstellungsrede, sich zu bewerben als Jurist hier in der Bezirksverwaltung. Da wären sie durchgefallen, nein ich glaube, das war jetzt auch keine Bewerbung, das Mandat von Herrn Jung zu übernehmen. Ich glaube, der ist vertreten fachlich und sachlich kompetent und ich glaube, wir sollten und sie auch nicht, die Bezirksverordnetenversammlung missbrauchen in einem zivilrechtlichen Verfahren hier die Bezirksverordneten hier zu instrumentalisieren. Das wird sie vielleicht wütend machen, dass sich das Bezirksamt sich nicht instrumentalisieren lässt, aber die Bezirksverordnetenversammlung sollte das auch nicht tun. Aus dem Grunde werde ich mich zu diesem Verfahren nicht äußern und wenn Herr Jung, wie jeder andere Mieter im Bezirk auch und sie wissen, dass ich eine sehr mieterorientierte Politik mache und das hier auch eine Mehrheit hat, hier in der Bezirksverordnetenversammlung , wenn er sich als Mieter an mich wendet oder an das Wohnungsamt, werden wir alle Möglichkeiten der Unterstützung auch geben unbeschadet wer das ist, egal von welchem Haus er kommt oder aus welchem  Konfliktfeld kommt, aber dazu brauch es auch ein Stück Kooperation von der Seite des Mieters. Er muss mindest mal anklopfen und fragen, wie ist es, gibt’s da eine Hilfestellung. Zu 2: Ich finde, dass wirklich auch, ja wie soll ich sagen, diplomatisch verwunderlich, ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dummin leitet den Bauausschuss. Im Bauausschuss, glaube ich haben wir einen sehr z.t. auch komplizierten Diskussionsprozess, aber ich denke auch z.t. einen Diskussionsprozess, aber ich denke auch z.t. einen Diskussionsprozess begleitet, angestoßen, umgesetzt, auch berichtet worden, der dem dortigen Sachverhalt gerecht werden konnte in dem Maße, wie das Bezirksamt tätig geworden ist und tätig werden musste. Wir haben dabei auch immer deutlich gemacht, Herr Meissner, dass kommt mir auch einfach ein Stück zu kurz, unabhängig ob sie sich jetzt kurz geschlossen haben mit Herrn Dummin oder nicht und das ist ein Stück Verpflichtung der internen Kommunikation, dass wir auch noch hier einen Dritten haben und zwar einen Dritten, der erst mal primär, das sage ich ihnen vielleicht auch jetzt noch mal – das sage ich ihnen im Laufe des Abends auch noch mehrmals, der primär dafür zu sorgen hat, dass das was der Mieter im Rahmen seines Privatvertrages mit den Vermietern ausgehandelt hat, dort auch einhält. Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mietsachen im ordnungsgemäßen Gebrauchsstand ist. Dafür zahlt der Mieter Miete und hat einen Anspruch darauf und nein, nein, hören sie mir mal bitte ein Moment zu und reden sie mir nicht dazwischen. Weil sie und ihre Fraktion lange Zeit versucht hat, anstatt des Vermieters das Bezirksamt zu setzen und das geht fehl und das hat auch fehl geführt schon in der Vergangenheit, als wir darüber gesprochen haben und zwar nicht nur im Bezirksamt, sondern auch die Hausverwaltung. Wo sind denn nun die Mängel, wer sind nun die Beschwerdeführer und man nun darauf stößt, dass man auf ganz unterschiedliche Datensätze kommt. Wir haben einen Datensatz, praktisch der bei dem Gesundheitsbereich angekommen ist und Datensatz, der bei der Wohnungsaufsicht angekommen ist. Wir haben einen Datensatz, der bei der Hausverwaltung angekommen ist – alle 3 sind nicht deckungsgleich und dann haben wir einen Datensatz bei den Mietern, den sie heute vertreten, Herrn Jung, der offensichtlich noch größer ist, den weder die Verwaltung kennt – das ist die Primäradresse und wenn es dort nicht klappt, die Wohnungsaufsicht nicht kennt. Das hat uns in eine unglückliche Situation gebracht, jetzt nach dem Anhörungsverfahren, dass wir jetzt eine Sachsandsherstellung brauchen, wie eigentlich die Beschwerdekulisse ist und da nutzt es mir überhaupt nichts, wenn sie ihren  Karton da hin und her schleifen und Herr Jung den Karton hin und her schleift oder SAT fernsehen in die Kamera rein hält. Wenn diese Daten nicht dort erst mal hinkommen, nein, die Verwaltung sagt eine Größenordnung von Beschwerden, die bei ihr angekommen sind, wo ich sage, dass ist definitiv nicht die Situation und wenn man dann die Ausführungen von ihrem Herrn Jung hört, dann ist es mindestens das fünffache. Dann gucken wir in unsere Daten rein und dann finden wir die nicht, also ich glaube, dass ist doch nun auch ein Fehler in der Vergangenheit gewesen. Hätten sie , glaube ich auch in der internen Kommunikation korrigieren können, dass Beschwerden oder die Beratung von Mietern erst mal sich ausrichten muss, dass die Beschwerden vollständig schnell an den Eigentümer kommt und wenn man etwas gutes tun will den Mietern, dann sollte ein Durchschlag an die Wohnungsaufsicht gehen, damit die rechtzeitig weiß, wenn der Vermieter nicht richtig zuckelt und nichts macht, dann auf dem Hintergrund des Wohnungsaufsichtsgesetzes tätig werden kann. So, das haben wir diskutiert, wir haben versucht und das ist etwas schwieriger, ich weiß, das ist nicht abgeschlossen, das ist auch nicht zur Zufriedenheit von einem Mieter gelungen, haben wir versucht Vergangenheitsbewältigung zu machen. Ich hoffe, dass Herr Dummin dazu zumindest einige Geschichten erzählt hat, weil es nicht einfach war im Ausschuss. Es waren auch Emotionen im Spiel, auch Frustrationen und wir haben versucht, den Blick nach vorne zu richten und haben gefragt, was ist notwendig an nächsten Schritten, damit wir an das Ziel kommen und das eigentliche Ziel, nämlich wieder einen ordnungsgemäßen guten Gebrauch der Wohnungen herbei zu führen und aus dem Grunde haben wir auch darauf verständigt, dieses Gutachten wird abzuwarten bleiben. Das ist zwar von ihnen wiederum angezweifelt worden, aber ich glaube, nachdem der Gutachter selbst im Bauausschuss befragt werden konnte, weiß gar nicht, ob sie dabei waren, aber ihr Parteikollege hat ja den Ausschuss damals geführt, war es eine übergreifende Verständigung, dass es richtig ist, dass es richtig ist, diese Gutachten abzuwarten. Dieses Gutachten ist dann gekommen. Wir haben das Gutachten dann 1x als ...direkt an alle Mietern dort ausgehängt. Wir haben darüber hinaus in untersuchten Haushalten, also 4 Wohnungen von den 5 untersuchten dann daraufhin auf den Hintergrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nicht des Informationsfreiheitsgesetzes dann Akteneinsicht in das Gutachten gegeben. Darauf haben sie ein Anrecht, weil sie im verwaltungsrechtlichen Sinne Beteiligte sind. Die, die Beteiligte sind, haben keine Gebührenverpflichtungen, also keine Ungerechtsbehandlung, sondern diejenige, die Beteiligte sind, haben dann laut Verwaltungsverfahrensgesetzes Gebührenfreiheit. Gibt’s überhaupt nicht in diesem Zusammenhang. Das hat natürlich auch der Eigentümer. So, natürlich haben wir dann die Herausgabe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz an der Mietpartei A die Daten der Mietparteien B,C,D,E, geschwärzt, sodass jeweils eine Mietpartei erst mal den allgemeinen Teil des Gutachtens haben, mit allen Schlussfolgerungen. Das ist auch so aufgebaut worden. Das ist bewusst so aufgebaut worden, um sozusagen den verschiedenen datenschutzrechtlichen Ansprüchen genüge zu tun und dazu gab’s parallel dann eine Akteneinsicht, Wunsch nach Informationsfreiheitsgesetz von dem Mieter, den sie hier als Mandant führen und nach dem Informationsfreiheitsgesetz, § 16 – ich hab’s doch nicht beschlossen Herr Meissner, ist eine gebühr zu erheben und wenn Kopien gemacht werden, ist auch der Verwaltungsgebührenordnung ebenfalls eine enstpr. Entgeld zu nehmen. Ich kann’s doch nicht ändern, sie können es doch im Abgeordnetenhaus einbringen. Ich unterstütze sie sogar darin. Im Abgeordnetenhaus einbringen das Informationsfreiheitsgesetz, ist ja ein Berliner Gesetz – an dem Punkt § 16 geändert wird, ist doch gar keine Frage, aber solange es da existiert, müssen wir es von allen verlangen. So und insoweit ist ihnen dann Einsicht gegeben worden, im übrigen habe ich darüber berichtet im Bauausschuss, nicht das wir so tun, das wäre etwas völlig neues, das ist alles sozusagen Dinge, die im Bauausschuss von mir geklärt und auch informiert worden sind, haben alle diese Teile des Gutachtens bekommen, die nicht die Aussage, die direkten Aussagen zu den einzelnen Haushalten betreffen, gleichwohl natürlich vom Gesamtgutachten, die Schlussfolgerung, das alles, was sozusagen dann an Festsetzungen getroffen worden sind, natürlich dann auch dabei gehabt. So. also ich kann ihnen nur sagen, der rechtliche Blick darauf, der gemacht worden ist, so vorzugehen, ist ohne Zweifel und wir sind da auch gebunden, diese Mieter zu schützen. Es gibt keinen Rechtsanspruch, der auch wenn man im persönlichen Rechstverfahren steckt, das aufheben würde diese persönlichen Datenschutzbelange von Mietern. Das wäre doch auch ganz einfach gewesen für diesen Mieter, dass er zu den 4 Haushalten gegangen wäre, sich Unterschrift gibt und dann wäre ihm auf der Basis der Unterschriften diese ausgehändigt worden und wissen sie, weil ich das weiß, dass das so einfach geht, wenn die Unterschriften dann nicht kommen, dann werde ich sie natürlich auch nicht heraus rücken, nicht weil ich jetzt befürchte Herr Meissner, dass sie mir dann anschließend wieder einen Verstoß vorwerfen, dass ich Mietreinformationen weiter gegeben habe an eine Person, die da möglicher weis nicht berechtigt ist, sondern weil es vom Grundsatz den Gedanken auch der persönlichen Datenschutz hinsichtlich der eigenen Daten widersprechen würde. Also, auch da muss ich ihnen wirklich sagen, geht ihre Überlegung fehl und was damals als das Verfahren zwischen Vermieter und Herrn Jung sich entwickelt hat, bin ich gerne bereit, wenn’s da ein Bedürfnis gibt, dazu muss man ja heute keine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes machen, keine Schlussfassung mehr im Ausschuss machen, das können sie auch als Bezirksverordnete machen, wenn sie eine Akteneinsicht machen, melden sie an und dann bekommen sie selbstverständlich die Akteneinsicht. Und selbstverständlich ist, wenn die Ermittlungsbehörden eine Anfrage stellen, werden ihnen Akten gegeben und selbstverständlich gibt es auch nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Eigentümer als Beteiligte und auch er hat denn im enstpr. Rahmen, der ihm da zusteht Akteneinsichtsrechte, also das ist glaube ich ganz unzweifelhaft. Ich würde ihn wirklich bitten, weil sich in der Zwischenzeit, nach der Anhörung, die wir durchgeführt haben, sich abzeichnete, dass der Eigentümer und dahinter steckt ja so ein geschlossenere Fonds sich möglicher weise nicht ausreichend kooperativ, ich sag’s mal bewusst vorsichtig, nicht ausreichend kooperativ verhält. Wir reden ja über Wohnungen, das sind über 150 Wohnungen die da zu betrachten sind, das wir nicht versuchen sollten, uns gegenseitig auseinander zu dividieren. Ich glaube, das ist schon ein schwieriger Part genug, wie er sein wird gegenüber dem Eigentümer und dahinter steht ein Fonds, diese doch wahrscheinlich doch groß angelegte Sanierungsmaßnahme auch durchzusetzen. Insofern halte ich das für sehr wenig hilfreich, was sie hier vorwerfen, aber was ich hilfreich fände, wäre, dass sie sozusagen alle Beschwerdeführer, die sie aus irgend welchen Quellen haben, dass sie die uns liefern der Wohnungsaufsicht geben, sodass wir auch darüber die Hilfestellung haben, zusammen zustellen das Beschwerdebild der gesamtem Wohnanlage, weil es glaube ich völlig unzweifelhaft ist, dass der Einstieg in diese Problematik, wie der nächste Schritt aussehen könnte, nur darüber geht, dass man sich erst mal einen Überblick über die gesamte Beschwerde- und Mängelsituation in dieser gesamten Wohnanlage stellt und ich sage ihnen, dass ich das für völlig unproduktiv halte, zum jetzigen Moment, wo wir mit dem Verwaltungsverfahrensrecht denjenigen, der dazu verpflichtet ist zwingen wollen, das zu tun, dass sie jetzt einen Punkt drin haben, wo schon wieder das Bezirksamt einzuspringen hat. Ich muss ihnen wirklich sagen, das Land Berlin ist nicht die Caritas und man kann auch die Interessen der Mieter vertreten und zwar gut und konsequent, in dem man die eigentlichen Ursachen, den eigentlich dafür Verantwortlichen auch ordentlich auf die Füße tritt und das tun sie nicht, wenn sie einfach nur vom Bezirksamt reden und sagen, helft doch mal aus.

 

Herr Meissner:

Ich möchte schon auf ein paar Ausführungen eingehen und muss auch darauf eingehen. Sie haben 1. gesagt Herr Dr. Schulz, jeder Mieter kann zu mir kommen. Herr Jung hat nicht zu unrecht eben gesagt, dass sie ja fast für unzurechnungsfähig erklärt haben, ich weiß nicht welcher Bürger zu ihnen kommt, wenn sie ihn vorher für bekloppt erachten, ihm das auch noch schriftlich zu schicken. Ich kann auch dieses Schreiben gerne hier noch mal kursieren lassen, wenn sie das wünschen. Sie haben behauptet, das das auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen hier beantragt worden. Ich darf ihnen sagen, alle MieterInenn haben an der Stelle nach dem ISG beantragt, trotzdem sind sie unterschiedlich behandelt worden an der Stelle. Sie haben zu dem Fonds gesprochen. Ich darf ihnen mal sagen, dass die Vermieterin bzw. die Verwaltung an der Stelle bis heute nicht gewillt ist, die Namen der einzelnen Fonds bekannt zu geben. Ich denke mal, das ist auch der Punkt. Die haben nämlich aufgrund der Nachschlusspflicht in diesem Fonds, Angst nämlich die einzelnen beteiligten Herren und Damen Doktoren, die da inzwischen z.t. bekannt sind zu informieren, weil die dann wahrscheinlich enstpr. Stimmungen gegen diesen Fonds und den Fondsaufleger und enstpr. die Verwaltung haben werden und das ist ziemlich sicher und da wäre z.b. ein Auftrag für sie, die einzelnen Mieter zu unterstützen, dass die sozusagen enstpr. eingegangenen und gefällten Urteilen endlich mal eine Klarheiten über  die eigentlichen VermieterInenn bekommen, denn die sind nach wie vor nicht bekannt und sie werden von der Verwaltung so nicht heraus gegeben. Sie sagen , das Land Berlin ist nicht die Caritas. Ich sage mal, das geht ja runter, ei Öl, wir werden sie in den Mietvertrag,... Frau Kern sie sind so super schlau, den Mietvertrag können sie gern auch angucken. Zumindest 2, 3 kann ich ihnen zeigen. Da steht lediglich die Vermieterin drin und zwar die Verwaltung. Das kriegen sie nicht, auch das Katasteramt kriegen die nicht, sage mal, so schlau waren wir auch schon . Was meinen sie, bei welchen Behörden wir schon überall waren, sie kriegen sie nicht, obwohl es ein Gesetz, eh inzwischen ein Urteil dazu gibt, dass sie ein Recht haben, als Mieter letztlich, sie kriegen das nicht, aber wenn das so einfach ist, Herr Dr. Schulz, bringen sie uns doch nächste Woche mal die Liste der Namen mit, denn wir wären ihnen da sehr dankbar an der Stelle, denn es ist momentan auf normalen Wege nicht möglich, diese Namen zu bekommen. Noch mal, das geht runter, wie Öl. Das Land Berlin ist nicht die Caritas, also ich sag mal so, diesen Satz hätte ich gerne gehört, als wir uns um Wagenburgler und Ersatzgrundstücke unterhalten haben, wo sie mildtätig dann tätig wurden und auch enstpr. nach Ersatzgrundstücken und dergleichen gesucht haben. Ich sage mal, na gut, man kann das bewerten, wie man will, aber se ist schon komisch, dass für Leute, die ordentlich ihre Miete jeden Monat zahlen, dass sie da nicht diese Energie haben und dort enstpr. einzusetzen. Das ist schon verwunderlich. Also, wir haben eigentlich mal gedacht, man würde sich dann für alle einsetzen. Herr Dr. Schulz, das ist schon komisch. Das letzte mal , als wir uns über das Thema unterhalten haben, haben sie mir noch vorgeworfen, der Wahlkampf ist doch vorbei, wir sind nach der Bundestagswahl. Ich habe ihnen hier an dieser Stelle gesagt, Herr Dr. Schulz, für uns ist der Wahlkampf vielleicht vorbei, wir kümmern uns trotzdem drum und deshalb wird für eben mich eben auch wichtig, ich vertrete hier nicht einen Mandanten Herrn Jung. Für mich ist jeder Mandant zumindest solange ich hier noch Bezirksverordneter bin und jede Mandantin, jeder einzelnen Wähler und Wählerin in diesem Bezirk und da werde ich mich auch enstpr. drum kümmern, wenn Entsprechendes an mich heran getragen wird und wenn man dann hinein geht. Sie sagen, anstatt Vermieter ist man auf die Bezirksverwaltung zu gegangen. Sind sie denn der Meinung, dass die Beauftragung des enstpr. Gutachtens nicht hilfreich war für die einzelnen MieterInenn jetzt im Kampf gegen die Verwaltung. Ich denke, das war sehr wohl richtig, dass wir uns an sie gewandt haben. Ich sag mal so, sie können als Bezirksverordneter oder meinetwegen auch als Abgeordneter Briefe schreiben an die Verwaltung, das interessiert die herzlich wenig, aber hier, unser Ansprechpartner ist die Bezirksverwaltung. Da können wir schon enstpr, darum bitten, hier tätig zu werden und enstpr. tätig zu werden und entspr. Verwaltungshandeln in Gang zu setzen und zu initiieren und genau, das haben wir gemacht. Jetzt werfen sie uns das vor, gut das ist für sie vielleicht auch ein Gesetz, was für sie nicht gilt. Sie sagen, ich soll doch mal mit Herrn Dummin sprechen. Gleichzeitig erklären sie mir aber, das aufgrund der unterschiedlichen Ablagen es fast unmöglich scheint offensichtlich mit ihrer Kollegin für Soziales und Gesundheit zu sprechen, weil da ist offensichtlich eine ganz andere Aktenlage und da konnte man sich offensichtlich nicht austauschen, weil unterschiedliche Aktenlage und unterschiedliche Beschwerdegänge und dergleichen sind. Sie sagen mir, ich soll mit meinen Fraktionskollegen sprechen, das tue ich im übrigen recht häufig und sehr gerne, aber sie scheinen mit ihrer Kollegin nicht gerne zu sprechen, sonst hätten sie dasgleiche, als sie mir hier mal anregend entgegen hauen und zumindest im Bezirksamt Dienstag sehen sie sie ja mal, da könnte man sich ja mal drüber austauschen. Mit den Unterlagen, sie sagen die Wohnung so zu schaffen, dass die Eigentümer, Quatsch das die MieterInnen drin wohnen können, das ist ihr Ziel. Das sehen wir komplett so, wir sehen aber nicht, dass das enstpr. so umgesetzt wird und sie sozusagen im weiteren ja, Teil dazu beigetragen haben oder das sie einen Schritt in diese Richtung weitergekommen sind und sie haben uns immer noch nicht erklärt, warum sie unaufgefordert Verfahrensunterlagen ungeschwärzt und einen kompletten Satz morgens schon aufs Fax gelegt haben und der Vermieterin gegeben haben, aber beteiligten MietereInnen bis heute diese Unterlagen vorenthalten.

 

Dr. Schulz:

Ich will’s nicht unbedingt kompliziert machen, ist ja schon halbneun, aber gegen einen Eindruck will ich mich wirklich ausdrücklich wehren. Wir haben, glaube ich seit 3 oder 4 Monaten ein sehr klares, transparentes, übersichtliches und an den Mieterinteressen orientiertes verfahren verabredet und durchgeführt und wenn wir an irgendeinen Punkt wären, wo das sozusagen nicht mehr betrieben wird, weil die Verwaltung plötzlich da nichts mehr macht, dann würde ich ihre ermahnenden Worte für richtig halten und würde auch selbstkritisch möglicherweise dann sagen, o.k. da haben wir irgend etwas schleifen lassen, aber wir sind ja noch nicht mal in der Auswertung der Stellungnahme aus der Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrengesetz. Darüber haben wir uns verständigt und da führt auch kein Weg vorbei, Herr Meissner. Auch sie sind an Recht und Gesetz gebunden  und wir werden nur darüber die Hausverwaltung in die Knie zwingen, soweit es notwendig ist, wen sie nicht will und das erforderliche Sanierungskonzept vorlegen. Das ist nämlich der Punkt, den der Gutachter sehr ausdrücklich formuliert hat, arm Ende im übrigen an alle dann sozusagen verteilt, das wir als nächsten Schritt ein Sanierungskonzept brauchen und wenn sie jetzt Sanierungskonzept erstellen wollen, dann muss ich davor als Voraussetzung wissen, wie sieht die Beschwerdelandschaft in der gesamten Wohnlage aus. Aus dem Grunde, ja nein sie haben alles mögliche gesagt und auch alles mögliche durcheinander gebracht. Meine Bitte ist ja nur, halten sie sich bitte daran, was wir in einer sehr schwierigen Diskussion und ohne Mieter zu desorientieren und dabei wirklich den zügigsten Weg zu finden, an diesen Weg halten sie sich bitte und dieser Weg ist, dass wir als nächstes diese Sanierungskonzeption auf den Tisch brauchen, damit wir darüber und dahinter stecken dann auch die Mieter und die Mieterbedürfnisse, das wir darüber möglichst schnell Erfolg melden können für diese Mieter und deswegen sage ich ihnen, weil die Vorraussetzung für das Sanierungskonzept ist, dass wir die Beschwerdelandschaft kennen müssen. Wenn sie irgendwelche Informationen haben, geben sie sie uns. Sie würden uns damit einen ganz hilfreichen Schritt und ein Hilfestellung für die Verwaltung geben und für diese Strategie.

 

                             

Herr Hehmke:

Bei allem Verständnis für das Thema, was ja eins der wichtigeren ist, was wir  in den letzten Monaten und Wochen hier behandelt haben, habe ich den Eindruck, dass sich die Veranstaltung so langsam zu einem Dialog zwischen Herrn Meissner und Herrn Dr. Schulz entwickelt. Ich weiß nicht, ob wir da heuet eine entgültige Lösung herbei führen werden. Die Diskussion hat auch in unserer Fraktion einige Fragen aufgeworfen. Diese Fragen würden wir leibend gerne in Ausschuß für Bauen und Wohnen erörtern. Wir haben ja ohnehin die DS 1810, die VzK im Konsens überwiesen. Im Antrag war es ja auch so, wurde aus dem Konsens wieder rausgenommen. Ich denke, das ist in der Tat ein gemeinsamer Wille der Bezirksverordnetenversammlung war und das kam damals auch in der Beratung zum Ausdruck. Bei aller Skepsis des Bezirksamtes sich nicht sozusagen parteilich, weil es sich hinterher auch nachteilig für die MieterInnen auswirken kann, zum frühen Zeitpunkt parteilich in einer Auseinandersetzung zu verhalten, jedoch ha die Bezirksverordnetenversammlung politisch sehr wohl den Willen bekundet, auch vor den Ergebnissen eines Gutachtens, das ist ja unsere Befürchtung und Wahrnehmung, die wir im vornherein hatten, auch bestätigt hat, hat die Bezirksverordnetenversammlung sich zu der politischen Aussage, nicht die Mieterinnen sind Schuld an dem Zustand ihrer Wohnungen, sondern es liegen bauliche Mängel vor. Dieses hat das Gutachten ergeben und jetzt wäre es doch Aufgabe von Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung, gemeinsam zu überlegen, wie man den MieterInnen zu ihrem Recht verhelfen kann und inwiefern man den Eigentümer letztlich haftbar macht für die Schäden, die dort aufgetreten sind. Dieses ist das Anliegen. Sollte es da unterschiedliche Wahrnehmungen geben, in welcher Intensität des Bezirksamtes im Vergleich zu einzelnen Fraktionen oder zur Bezirksverordnetenversammlung gesamt dieses Anliegen verfolgt, dann sollten wir diese Fragen kläre, aber es fällt wirklich schwer ohne Kenntnis der Aktenvorgänge, auch wenn sie hier eine Kiste haben und beim Zeigen einzelner Dinge hier sich sozusagen ein abschleißendes Meinungsbild zu verschaffen, insofern möchte wir noch mal dafür plädieren, wie wir es gestern im ÄR getan haben, dass wir sagen die 1810 ist schon drin mit ihrem Ansatz noch mal mit der Überweinung in den Bauausschuss die Sache noch mal genau angucken und ich sozusagen also, bei aller Kritik, die von ihnen formuliert wurde an Herrn Dr. Schulz, möglicherweise ist ja da an irgendeinem Punkt Versäumnis zu erkennen, dem man auch noch mal nachgehen kann. Ich denke nur, dass uns zum jetzigen Zeitpunkt weder damit geholfen ist, Herrn Dr. Schulz unter den Generalverdacht zu stellen, er würde keinesfalls den Interessen der MieterInnen vertreten und ich denk auch nicht, dass das der Punkt ist, das wir uns in der Öffentlichkeit uns da auseinander hauen sollten, weil dies wird definitiv und bestenfalls dazu führen, dass in dieser Auseinandersetzung der Eigentümer gestärkt wird, aber keinesfalls die Interessen der MieterInnen vertreten werden. Das wäre noch mal mein Appell, wenn es da Kritik gibt, dieses sozusagen erst mal intern im Bauausschuss zu verhandeln und sozusagen wenn da schwere Versäumnisse wahrnehmbar sind, dann sind wir jederzeit auch in der Lage auch eine deutliche Kritik am Bezirksamt und dem zuständigen Amt zu führen, aber ohne Kenntnis dieser genauen Vorgänge nur aufgrund eines Dialogs zwiscehn2 Personen, denke ich, dass wir heute an diesem Tag da nicht weiter kommen und insofern noch mal mein Plädoyer, auch diese Drucksache, also die 1810 ist schon in den Bauausschuss zu überweisen und wie gesagt im Interesse der MeiterInnen wirklich noch mal mit Nachdruck nach zu gehen.                                  

 

Herr Dummin:

Auch ich möchte mich gegen einen Eindruck wehren nämlich gegen denjenigen, den ich so verstanden habe, dass diese Dinge ausführlich im Bauausschuss , dem ich vorstehe erörtert worden sind und ich Herrn Meissner nicht oder unvollständig informiert habe. Die Dinge, die heute zur Sprache gekommen sind, sind meines Wissens nicht in dieser Form oder auch nicht annährend im Bauausschuss behandelt worden, weil dazu überhaupt keine Notwendigkeit bestand. Ich gebe da allerdings zu, dass ich die letzten beiden Sitzungen aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte. Herr Stahl hat diese Sitzungen beide geleitet, aber ohne dass ich die Protokolle jetzt vorzuliegen habe, kann ich mich auch nicht erinnern, dass diese Dinge im Ausschuss so besprochen worden sind. Apropos Protokolle, ich habe keine Bedenken wir werden das tun, aber wir haben ohnehin einen Antrag, der bereist in den Bauausschuss einvernehmlich überwiesen und ich schließe mich auch namens meiner Fraktion dem Vorschlag von Herrn Hehmke an, die DS 2045 auch in den Bauausschuss jetzt zu überweisen, aber ich möchte, aber ich möchte anknüpfen, was ich gestern im ÄR gesagt habe, es wird sicherlich eine ausführliche und möglicherweise kontroverse Diskussion geben. Da stellt sich wieder die Frage der Protokollierung. Dankenswerter Weise Herr Stahl, ich bedanke mich ausdrücklich dafür, haben sie sich bereit erklärt für diese eine Sitzung das Protokoll zu übernehmen, aber ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass auch Herr Stahl schließlich Bezirksverordneter und Ausschussmitglied ist und sich auch an der aktiven Diskussion beteiligt und nebenbei dann zumindestens noch Notizen machen muss. Also, da gibt es schon gewisse Probleme, die ich sehe, aber wie gesagt, ich wollte mich nur dagegen wehren, dass hier innerhalb der Fraktion etwas schief gelaufen ist. Gerade in der Sache Schimmelhaus haben wir ausführliche Gespräche, nicht nur Herr Meissner und ich, sondern auch in der Fraktion selber und dann möchte ich noch eine Abschlussbemerkung machen. Ich hoffe, die Zeit einzuhalten. Ich kann mich nicht erinnern an eine Bauausschusssitzung, an der Herr Jung teilgenommen hat. Ist er noch da – ja. Gut, ich beende noch den Satz, an der Herr Jung teilgenommen hat und der massive Vorwürfe gegenüber der Verwaltung, der Bauverwaltung erhoben hat. Das war eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Eingaben/Beschwerden und Bauausschuss und sowohl die Vorsitzende, Frau Sommer-Wetter als auch ich haben den Vorschlag gemacht , dass sich Herr Jung mal mit Mitarbeitern der Verwaltung zusammen setzt und diese Vorwürfe die wir ja nun nicht klären konnten, behandelt und da hat der Dr. Schulz gesagt, er wird die Mitarbeiter fragen und dann kam irgend wann die lapidare Mitteilung, die Mitarbeiter wollen nicht und wie heißt es so schön.....offenbar ist die Aussagegenehmigung hierzu nicht erteilt worden. 

 

Herr Römer:

Ich will nur eine kurze Erinnerung machen, was Herr Dummin eben gesagt hat. Ich schätze ihn ja sehr und ich finde ja, die Arbeit die er als Ausschussvorsitzender macht, sehr gut. Bezogen auf den Ausschuss, den wir zu dieser Thematik gehabt haben, da war auch der Herr Jung und auch verschiedene andere Mieterinteressenvertreter und auch Mieter selbst Vorort, der ist für mich nach meiner Wahrnehmung folgendes deutlich geworden. Das wir den grundsätzlichen Weg der Findung einer Lösung, einer mieterfreundlichen Lösung sozusagen in diesem Ausschuss besprochen haben, das Bezirksamt auch in dieser Richtung beauftragt haben und auch das Bezirksamt in dieser Richtungmarschiert ist. Womit wir aber ständig ein Problem bekommen und das war aber auch in diesem Ausschuss mehrfach sozusagen deutlich geworden. Wenn man bestimmet individualmietrechtliche Fragestellungen mit in den Gesamtkomplex mit rein setzt, dann kommt so ein Ausschuss, der ja die Aufgabe hat, politisch, wohnungspolitisch sozusagen bestimmte strategische Orientierungen zu geben, immer in Schwierigkeiten. Das ist nämlich definitiv nicht möglich, das können wir auch nicht. Wir können mit dem Ausschuss grundsätzlich bestimmte Mieterrechte nicht durchsetzen. Das muss der Mieter für sich separat regeln. Mehr oder weniger darauf hat Herr Schulz meiner Meinung nach mehrfach sehr richtig aufmerksam gemacht und das ist teilweise natürlich ein Problem der Miet- und Wohnungspolitik.

 
 

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