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Drucksache - DS/1184/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, vor Beginn des B – Plan –
Änderungsverfahrens für die Liegenschaft Schlesische Str. 1 und 2 eine
einvernehmliche Regelung mit den bisherigen Gewerbemietern der Liegenschaft
herzustellen, die es ihnen zu verträglichen Konditionen vorrangig ermöglicht ,
nach Abschluss der angestrebten Neubebauung wieder ihren derzeitigen Standort
beziehen zu können. Diese Regelung ist dem Fachausschuss schriftlich
zuzuleiten. Ebenfalls
ist einer Veräußerung der Liegenschaft Schlesische Str. 1 und 2 solange nicht
zuzustimmen, bis eine Regelung zur Integration der bisherigen Gewerbemieter
gefunden wurde, welcher die betroffenen Gewerbemieter schriftlich zugestimmt
haben. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Wird überwiesen
in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1184II - wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1184II - wird zur Kenntnis genommen. |
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