Drucksache - DS/2061/II  

 
 
Betreff: Verdeckte Ermittlungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Salonek, Gumbert
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Mit Bezug auf die Pressemitteilung Nr. 056 v. 21.04.06 und die Presseberichterstattung, insbesondere Tagesspiegel vom 22.04.06):

 

 

1.    Auf welcher Rechtsgrundlage will das Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain verdeckter Ermittler ("inkognito", Tagessp.) außerhalb von Polizei und Justiz einsetzen?

 

2.    Auf welcher Rechtsgrundlage will das Bezirksamt Privatpersonen (Bayouma - Haus, vgl. PM) als verdeckte Ermittler beauftragen zur Erlangung von Erkenntnissen über die Persönlichkeit ("Rassisten", TSp.) von Gastwirten oder deren Verhalten ihren Gästen gegenüber ("...sollen Gäste mit anderer Hausfarbe nicht bedient worden sein.", PM) mit dem Ziel gegebenenfalls die Konzession auf Grund dieser Erkenntnisse über die Persönlichkeit zu entziehen, also ein bezirkliches Gewerbe- und Berufsverbot auszusprechen (vgl. Grundgesetz: Gewerbe- und Berufsfreiheit)?

 

3.    Wie soll mit den von den verdeckten Ermittlern gewonnenen, bzw. behaupteten Erkenntnissen über die Persönlichkeit von Gastwirten (Dossiers) aktentechnisch umgegangen werden (z.B.: Protokollierung und Überprüfbarkeit der Check-Ergebnisse; Anzeige an und Einsichtnahme durch die betroffenen Gastwirte; Aktenverwahrung; Amtshilfe; Rechtsaufsicht; Datenschutz insbesondere bzgl. der Hinzuziehung von Privatpersonen bei der Datenermittlung; u.Ä.)?

 

4.    Welchen rechtlichen und kriminalwissenschaftlichen Grundlagen und welche Form (z.B.: vorgegebener Fragebogen? neutrales Auftreten der verdeckten Ermittler oder  Agents Provocateurs?  Aktionsforschung? geheime Film- und Tonaufnahmen zur Stärkung der Beweiskraft? o.Ä)  soll der "Multikulturelle Kneipen - Check" zur Ermittlung von rassistischen Straftaten ("Bei Bestätigung der Vorwürfe wird umgehend Anzeige erstattet." PM) erhalten?

 

Herr Postler:

Zu1: Die zuständige Ordnungsbehörde ist nach Zuständigkeitskatalog im Bezirks- und Verwaltungsgesetz das Gewerbeamt und Wirtschaftsamt und das ist auch im Rahmen des §22 des Gaststättengesetzes berechtigt, gewerbliche Kontrollen Vorort durchzuführen. Will mal zitieren, wenn ich darf... „ Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.“ Zu 2: es ist nicht beabsichtigt natürlich, sich private Personen als Ermittler zu beauftragen. Hier wird vielmehr unterstützend mit Hilfe eines privaten Vereins Mitglieder des Vereins mit hinzu zu ziehen, weil die Bezirksverwaltung leider nicht über eine interkulturelle Verwaltung verfügt und selber aus einem Bestand greifen kann und deshalb sind wir ja auf Unterstützung angewiesen. Die Prüfung und Verantwortung Vorort aber selbstverständlich obliegt der zuständigen Ordnungsbehörde und das ist das Wirtschaftsamt . ZU 3. Sollten Vorort relevante Tatsachen festgestellt werden, die die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stellen, wird hierüber ein Begehungsvermerk gefertigt, der Aktenbestandteil wird. Sollten darüber hinaus eventuell Tatsachen festgestellt werden, die strafprozessuale Maßnahmen nach sich ziehen würden, würde eine entspr. Strafanzeige gefertigt werden, die dann ebenfalls Aktenbestand werden würde und dann ggf. Verwendung bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers finden würde, wo von wir aber erst mal nicht ausgehen. Zu 4: Selbstverständlich daran gedacht, eine ganz normale Situation darzustellen, niemals in Form einer gezielten Provokation. Wir haben in keiner Weise Interesse daran sozusagen solche Situationen zu provozieren und dann ein Ergebnis zu haben, sondern wir wollen eine ganz normale alltägliche Situation auch herstellen. Die ist auch deshalb dann garantiert, dass die betreffenden Personen, die da mitgehen auch nicht im Vorfeld informiert sind bei dem Kneipenbesuchen, welche konkrete Gaststätten gemeint sind. Ich will ihnen mal die enstpr. Ausführungsvorschrift auch vorlesen, die das vielleicht noch mal deutlich macht. „  Die Unzuverlässigkeit eines Gastwirtes kann sich auch daraus ergeben, dass er seine Befugnis nach den Regeln der Vertragsfreiheit Gästen den Besuch einer Gaststätte zu untersagen  in der Weise missbraucht, dass er willkürlich Personen lediglich wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Herkunft oder Nationalität vom Besuch einer Gaststätte ausschließt.“ Darüber hinaus selbstverständlich gilt auch die Richtlinie der europäischen Gemeinschaft, die die Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen garantiert. Wir alle und nun komme ich vielleicht zum politischen Teil, sind ja über die Presse von einer der auflagenstärksten, abonnementstärksten Zeitungen informiert worden, dass in unserem Bezirk ein Vorfall sich ereignet hat mit rassistischen Hintergrund und die Richterin bemerkt hat, dass es Hinweise dazu gibt, dass dieses Verhalten der Kellnerin auf Anweisung des Wirtes erfolgt ist und da sind wir natürlich in der Pflicht und haben auch als öffentliche Verwaltung und nicht nur als Verwaltung , sondern auch als politisches Gremium und politische Leitung der Behörde ein Zeichen zu setzen insb. auch deswegen, weil parallel dazu Hinweise zu uns gelangt sind, dass in 3 Gaststätten in Friedrichshain eben solche Vorfälle sich ereignet haben sollen und da ist es unsere Pflicht zum einen natürlich ein politisches Signal zu senden in Richtung der Wirte, dass wir genau hinsehen, dass wir solchen Hinweisen nachgehen werden, aber wir wollen natürlich auch den Opfern den Rücken stärken und auch ihn vermitteln, dass wir selbstverständlich dann auch solchen Hinweisen nachgehen und auch auf die öffentliche Verwaltung als verlässlichen Partner zurück greifen können. Meine Damen und Herren dieses Vorgehen das beabsichtigte von uns trifft auch auf Zustimmung der für Friedrichshain-Kreuzberger zuständigen Bezirksleiters der Hotel- und Gaststättenvereinigung und wenn ich zitieren darf „auch das Antidiskriminierungsnetzwerkes Berlin , will die Passage mal vorlesen, „das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin begrüßt ausdrücklich den Vorstoß des Wirtschaftsamtes Friedrichshain-Kreuzberg gegen rassistische Diskriminierung im Gewerbebereich vorzugehen, insb. ist dabei die Einführung des sogenannte Testings von Gaststätten hervor zu heben, welches sich bereits in vielen anderen EU Staaten bei der Bekämpfung von Diskriminierung bewährt hat und von den Gerichten als Beweismittel zugelassen wird“. Gut, ich wusste nicht, dass es Testing heißt, aber es hat einen Namen und sie sehen dass, briete Unterstützung auch für dieses Vorgehen in dieser Stadt vorhanden ist.

 

Herr Salonek:

Es geht ja um das Inkognito – dürfen Mitarbeiter der Verwaltung diese Tests inkognito durchführen oder sollte man nicht gerade mit Blick auf die deutsche Geschichte, jeden Anschein vermeiden, auch wenn man einem Gefühl äußerster moralischer Überlegenheit agiert, trotzdem das der Staat seine Bürger nicht bespitzelt     

 

Herr Postler:

Ich weiß ja, dass die FDP gegen einen starken Staat sind, wir in gewissen Teilen auch, denn wir haben uns für Entbürokratisierung eingesetzt. Selbstverständlich, aber der Staat ist dafür da, sich auch den Schwächeren zu stellen und die Berufsfreiheit ist auch laut Grundgesetz von der Reihenfolge her hinter dem Gleichheitsgrundsatz gestellt und wenn wir Hinweise haben und auch Hinweise haben, dass die Betroffenen sich nicht trauen, eine Anzeige zu formulieren, dann sind wir auch in der Pflicht, diesem nachzugehen und selbstverständlich hat jeder Gastwirt die Möglichkeit, auch seine Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einzusehen und wird dann selbstverständlich auch belehrt. Ich will nochmals sagen, es geht uns in keiner Weise darum, jetzt Wirte vorzuführen, sondern es geht darum in enstpr. Situationen und wenn wir Hinweise bekommen, wovon ich ja erst mal überhaupt nicht ausgehe, dann schauen sie mal, wir haben 4000 Gaststätten in unserem Bezirk ca., und das nur ein ganz verschwindend geringer Teil, wo wir jetzt Informationen erhalten haben, also wirklich eine ganz kleine Anzahl und hier meine ich ist durchaus nicht erwiesen, ob sich das auch bestätigt. Erst in einem ganz nachhaltig verfestigten Zustand eines Wirtes, auch nachweisbar auch nach den Gesprächen bei uns, weil wiederholten Vorfällen wird hier auch angestrengt als Mittel dann auch die Konzession zu entziehen. Sie wissen natürlich auch, dass das natürlich ausgesprochen schwer ist, weil es ist ja ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber selbst im Wiederholungsfalle ist dies möglich und das wird auch nur das aller allerletzte Mittel sein, aber ich habe auch gesagt, es ist nicht nur schädlich und verwerflich auch gegenüber dem einzelnen Menschen, sondern auch gegenüber dem, was wir ja auch als Bezirk für uns die Welt tragen, nämlich multikulturell und offen zu sein und letztendlich auch wirtschaftsschädigend, denn ich bin ja auch für den Bereich Tourismus zuständig.      

 

 

 

 
 

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