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Drucksache - DS/2061/II
Ich
frage das Bezirksamt: Mit Bezug auf die Pressemitteilung
Nr. 056 v. 21.04.06 und die Presseberichterstattung, insbesondere Tagesspiegel
vom 22.04.06): 1.
Auf welcher Rechtsgrundlage will das Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain
verdeckter Ermittler ("inkognito", Tagessp.) außerhalb von Polizei
und Justiz einsetzen? 2.
Auf welcher Rechtsgrundlage will das Bezirksamt Privatpersonen (Bayouma
- Haus, vgl. PM) als verdeckte Ermittler beauftragen zur Erlangung von
Erkenntnissen über die Persönlichkeit ("Rassisten", TSp.) von Gastwirten
oder deren Verhalten ihren Gästen gegenüber ("...sollen Gäste mit anderer
Hausfarbe nicht bedient worden sein.", PM) mit dem Ziel gegebenenfalls die
Konzession auf Grund dieser Erkenntnisse über die Persönlichkeit zu entziehen,
also ein bezirkliches Gewerbe- und Berufsverbot auszusprechen (vgl.
Grundgesetz: Gewerbe- und Berufsfreiheit)? 3.
Wie soll mit den von den verdeckten Ermittlern gewonnenen, bzw.
behaupteten Erkenntnissen über die Persönlichkeit von Gastwirten (Dossiers)
aktentechnisch umgegangen werden (z.B.: Protokollierung und Überprüfbarkeit der
Check-Ergebnisse; Anzeige an und Einsichtnahme durch die betroffenen Gastwirte;
Aktenverwahrung; Amtshilfe; Rechtsaufsicht; Datenschutz insbesondere bzgl. der
Hinzuziehung von Privatpersonen bei der Datenermittlung; u.Ä.)? 4.
Welchen rechtlichen und kriminalwissenschaftlichen Grundlagen und welche
Form (z.B.: vorgegebener Fragebogen? neutrales Auftreten der verdeckten
Ermittler oder Agents Provocateurs? Aktionsforschung? geheime Film- und
Tonaufnahmen zur Stärkung der Beweiskraft? o.Ä)
soll der "Multikulturelle Kneipen - Check" zur Ermittlung von
rassistischen Straftaten ("Bei Bestätigung der Vorwürfe wird umgehend
Anzeige erstattet." PM) erhalten? Herr Postler: Zu1: Die zuständige Ordnungsbehörde
ist nach Zuständigkeitskatalog im Bezirks- und Verwaltungsgesetz das Gewerbeamt
und Wirtschaftsamt und das ist auch im Rahmen des §22 des Gaststättengesetzes
berechtigt, gewerbliche Kontrollen Vorort durchzuführen. Will mal zitieren, wenn
ich darf... „ Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des
Betriebes beauftragten Personen sind befugt Grundstücke und Geschäftsräume des
Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen
vorzunehmen.“ Zu 2: es ist nicht beabsichtigt natürlich, sich private
Personen als Ermittler zu beauftragen. Hier wird vielmehr unterstützend mit
Hilfe eines privaten Vereins Mitglieder des Vereins mit hinzu zu ziehen, weil
die Bezirksverwaltung leider nicht über eine interkulturelle Verwaltung verfügt
und selber aus einem Bestand greifen kann und deshalb sind wir ja auf
Unterstützung angewiesen. Die Prüfung und Verantwortung Vorort aber
selbstverständlich obliegt der zuständigen Ordnungsbehörde und das ist das
Wirtschaftsamt . ZU 3. Sollten Vorort relevante Tatsachen festgestellt werden,
die die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stellen, wird
hierüber ein Begehungsvermerk gefertigt, der Aktenbestandteil wird. Sollten
darüber hinaus eventuell Tatsachen festgestellt werden, die strafprozessuale
Maßnahmen nach sich ziehen würden, würde eine entspr. Strafanzeige gefertigt
werden, die dann ebenfalls Aktenbestand werden würde und dann ggf. Verwendung
bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers finden
würde, wo von wir aber erst mal nicht ausgehen. Zu 4: Selbstverständlich daran
gedacht, eine ganz normale Situation darzustellen, niemals in Form einer
gezielten Provokation. Wir haben in keiner Weise Interesse daran sozusagen
solche Situationen zu provozieren und dann ein Ergebnis zu haben, sondern wir
wollen eine ganz normale alltägliche Situation auch herstellen. Die ist auch
deshalb dann garantiert, dass die betreffenden Personen, die da mitgehen auch
nicht im Vorfeld informiert sind bei dem Kneipenbesuchen, welche konkrete
Gaststätten gemeint sind. Ich will ihnen mal die enstpr. Ausführungsvorschrift
auch vorlesen, die das vielleicht noch mal deutlich macht. „ Die Unzuverlässigkeit eines Gastwirtes kann
sich auch daraus ergeben, dass er seine Befugnis nach den Regeln der
Vertragsfreiheit Gästen den Besuch einer Gaststätte zu untersagen in der Weise missbraucht, dass er willkürlich
Personen lediglich wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Herkunft oder Nationalität vom
Besuch einer Gaststätte ausschließt.“ Darüber hinaus selbstverständlich
gilt auch die Richtlinie der europäischen Gemeinschaft, die die Sicherstellung
des gleichberechtigten Zugangs zu und die Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen garantiert. Wir alle und nun komme ich vielleicht zum politischen
Teil, sind ja über die Presse von einer der auflagenstärksten,
abonnementstärksten Zeitungen informiert worden, dass in unserem Bezirk ein
Vorfall sich ereignet hat mit rassistischen Hintergrund und die Richterin
bemerkt hat, dass es Hinweise dazu gibt, dass dieses Verhalten der Kellnerin
auf Anweisung des Wirtes erfolgt ist und da sind wir natürlich in der Pflicht
und haben auch als öffentliche Verwaltung und nicht nur als Verwaltung ,
sondern auch als politisches Gremium und politische Leitung der Behörde ein
Zeichen zu setzen insb. auch deswegen, weil parallel dazu Hinweise zu uns
gelangt sind, dass in 3 Gaststätten in Friedrichshain eben solche Vorfälle sich
ereignet haben sollen und da ist es unsere Pflicht zum einen natürlich ein
politisches Signal zu senden in Richtung der Wirte, dass wir genau hinsehen,
dass wir solchen Hinweisen nachgehen werden, aber wir wollen natürlich auch den
Opfern den Rücken stärken und auch ihn vermitteln, dass wir selbstverständlich
dann auch solchen Hinweisen nachgehen und auch auf die öffentliche Verwaltung
als verlässlichen Partner zurück greifen können. Meine Damen und Herren dieses
Vorgehen das beabsichtigte von uns trifft auch auf Zustimmung der für
Friedrichshain-Kreuzberger zuständigen Bezirksleiters der Hotel- und
Gaststättenvereinigung und wenn ich zitieren darf „auch das
Antidiskriminierungsnetzwerkes Berlin , will die Passage mal vorlesen,
„das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin begrüßt ausdrücklich den Vorstoß
des Wirtschaftsamtes Friedrichshain-Kreuzberg gegen rassistische
Diskriminierung im Gewerbebereich vorzugehen, insb. ist dabei die Einführung
des sogenannte Testings von Gaststätten hervor zu heben, welches sich bereits
in vielen anderen EU Staaten bei der Bekämpfung von Diskriminierung bewährt hat
und von den Gerichten als Beweismittel zugelassen wird“. Gut, ich wusste
nicht, dass es Testing heißt, aber es hat einen Namen und sie sehen dass,
briete Unterstützung auch für dieses Vorgehen in dieser Stadt vorhanden ist. Herr Salonek: Es geht ja um das Inkognito –
dürfen Mitarbeiter der Verwaltung diese Tests inkognito durchführen oder sollte
man nicht gerade mit Blick auf die deutsche Geschichte, jeden Anschein
vermeiden, auch wenn man einem Gefühl äußerster moralischer Überlegenheit
agiert, trotzdem das der Staat seine Bürger nicht bespitzelt Herr Postler: Ich weiß ja, dass die FDP gegen
einen starken Staat sind, wir in gewissen Teilen auch, denn wir haben uns für
Entbürokratisierung eingesetzt. Selbstverständlich, aber der Staat ist dafür
da, sich auch den Schwächeren zu stellen und die Berufsfreiheit ist auch laut
Grundgesetz von der Reihenfolge her hinter dem Gleichheitsgrundsatz gestellt
und wenn wir Hinweise haben und auch Hinweise haben, dass die Betroffenen sich
nicht trauen, eine Anzeige zu formulieren, dann sind wir auch in der Pflicht,
diesem nachzugehen und selbstverständlich hat jeder Gastwirt die Möglichkeit,
auch seine Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einzusehen und wird dann
selbstverständlich auch belehrt. Ich will nochmals sagen, es geht uns in keiner
Weise darum, jetzt Wirte vorzuführen, sondern es geht darum in enstpr.
Situationen und wenn wir Hinweise bekommen, wovon ich ja erst mal überhaupt
nicht ausgehe, dann schauen sie mal, wir haben 4000 Gaststätten in unserem
Bezirk ca., und das nur ein ganz verschwindend geringer Teil, wo wir jetzt
Informationen erhalten haben, also wirklich eine ganz kleine Anzahl und hier
meine ich ist durchaus nicht erwiesen, ob sich das auch bestätigt. Erst in
einem ganz nachhaltig verfestigten Zustand eines Wirtes, auch nachweisbar auch
nach den Gesprächen bei uns, weil wiederholten Vorfällen wird hier auch
angestrengt als Mittel dann auch die Konzession zu entziehen. Sie wissen
natürlich auch, dass das natürlich ausgesprochen schwer ist, weil es ist ja ein
unbestimmter Rechtsbegriff, aber selbst im Wiederholungsfalle ist dies möglich
und das wird auch nur das aller allerletzte Mittel sein, aber ich habe auch
gesagt, es ist nicht nur schädlich und verwerflich auch gegenüber dem einzelnen
Menschen, sondern auch gegenüber dem, was wir ja auch als Bezirk für uns die
Welt tragen, nämlich multikulturell und offen zu sein und letztendlich auch
wirtschaftsschädigend, denn ich bin ja auch für den Bereich Tourismus
zuständig. |
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