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Drucksache - DS/2034/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt sich im Bezirk dafür einzusetzen, dass Sponsorengelder von Zigarettenfirmen nur noch
angenommen werden wenn ihr Verwendungszweck in direktem Zusammenhang mit dem
Verwendungszweck Suchtprophylaxe oder ähnlichem stehen. Begründung:
Sponsoring
ist immer auch ein Werbemittel für die Spender. Bekanntermaßen verursacht auch
Tabakkonsum Sucht. Um dies überall deutlich zu machen und nicht ungewollt
Werbung für Suchtmittel zu machen, sollte auch beim Sponsoring ein kritisches
Auge auf den Spender geworfen werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt auch künftig keine
Sponsorengelder der Tabakindustrie entgegen zu nehmen. Begründung:
Sponsoring
ist immer auch ein Werbemittel für die Spender. Bekanntermaßen verursacht auch
Tabakkonsum Sucht. Um dies überall deutlich zu machen und nicht ungewollt
Werbung für Suchtmittel zu machen, sollte auch beim Sponsoring ein kritisches
Auge auf den Spender geworfen werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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