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Drucksache - DS/1992/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Vertragsabschlüsse für die
Tagesbetreuung an Grundschulen zukünftig über die regionalen Jugendämter bzw.
über die jeweilige Grundschule selbst abgewickelt werden können. Begründung: Die bisherige Praxis, die
Vertragsabschlüße allein im Bürodienstgebäude in der Frankfurter Allee
vorzunehmen ist nicht sehr bürgerfreundlich und bedeutet für einen Teil der
betroffenen Eltern längere Wege. Für eine schulortnahe oder
schulortbezogene Bearbeitung der Elternangelegenheiten im regionalen Standort
des Jugendamtes bzw. in der Schule spricht, dass ein solches auch wohnortnahes
Verfahren für viele Eltern eine große Erleichterung wäre. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Wird
überwiesen in den Ausschuss für Schule (ff). Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
DS/1992/II wird abgelehnt. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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