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Drucksache - DS/1641/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt, zum Thema
Familien- und Menschenrechte, Gewalt in der Familie, „Ehrenmorde“
und Zwangsheirat und somit den entsprechenden Rechtsgrundlagen hier und in der
Türkei Informationsmaterial und Kiezspaziergänge zu organisieren. Diese sollen
VertreterInnen des BA, alle interessierten Bezirksverordneten und
interessierten VertreterInnen von Frauen- als auch MigrantInnen-Organisationen
gemeinsam in Kneipen, Cafes und Teehäuser des Bezirks führen. Angedacht ist, dass
sowohl das neue türkische Familienrecht, als auch das deutsche Recht
themenspezifisch aufgearbeitet als Informationsmaterial verteilt wird. Ergibt
sich Gelegenheit zu einem Gespräch oder einer kleinen Diskussion, soll dies
gern geschehen. Pro Spaziergang sind drei Stunden angemessen und das Team der
teilnehmenden Menschen, die ihn gemeinsam machen, kann sich immer wieder neu
zusammensetzen. Begründung: Als einige Mitglieder der BVV und des BA vor kurzem als
Gäste des Städtepartnerschaftsvereins Kadiköy-Kreuzberg-Friedrichshain unsere
Partnerschaftsgemeinde Kadiköy
(Istanbul) besuchten, erlebten wir eine fleißige, sich gut vernetzende
Projektelandschaft, die damit beschäftigt war, die neu verfassten Rechte der Türkei
Organisationen, Vereinen, aber auch der/dem einzelnen BürgerIn zugänglich zu
machen. Denn nur ein Recht, welches bekannt ist, kann bewusst vertreten,
bemüht, befolgt oder gebrochen werden. Das neue türkische Familienrecht hat
eine grundlegende Neuerung erfahren, welche auch der/die türkische BürgerIn
innerhalb der Türkei oft noch nicht kennt. Ganz zu schweigen, von unseren
türkischen Nachbarn hier, die oft weder das entsprechende deutsche Recht, noch
die Debatten zu Neuerungen desselben, noch die neuen türkischen Rechte kennen,
oft aber aus einer Rechtsethik heraus agieren, die sie dem „alten
Heimatland“ und dem „alten“ nun komplett veralteten
türkischen Recht zuordnen. Hier gilt es über den Stand zu informieren, und zwar
über den Stand sowohl der bundesrepublikanischen Rechte hier als auch der
türkischen Rechte dort. Nach „altem“ türkischem Recht hatte der
Mann und die Familie beispielsweise die Verfügungsgewalt über den Körper der
Frau - und es gab ein Recht auf ein Familiengericht, welches Sanktionen bis hin
zum Tod der Frau verfügte. Nach neuem Recht wird dies in der Türkei nun als vorsätzlicher
Mord gerichtet und alle an der Planung beteiligten Familienmitglieder
erhalten dieselbe Strafe wie der Täter selbst (lange Haftstrafen - bis hin zu
lebenslänglich unter erschwerten Haftbedingungen). Dies ist nur ein Beispiel,
welches es bestimmt wert ist, einmal die Rechtsentwicklung des türkischen
Familienrechts zu dokumentieren. Nun könnte man klagen, dass sich diese
Kampagne „nur“ an unsere türkischstämmigen Nachbarn richtet - nicht aber an all die Nachbarn deren
Herkunftsländer sich rund um den Globus ziehen. Aber - und dass muss erlaubt
sein - man darf sich auch einmal an eine der größten Einwanderungsgruppen wenden,
und deren Größe damit auch ernst nehmen. Zudem wäre die Rechtsinformation über
das deutsche Recht, was ja die Hälfte der mitgebrachten Information ausmachen
würde, für alle (einschließlich deutschstämmiger MitbürgerInnen) im Bezirk
interessant. Zudem weiß die „deutschstämmige“ BürgerIn in der Regel
ebenfalls nichts über das neue türkische Familienrecht und pflegt unüberprüft
Vorurteile. Allen wäre also mit diesen Informationen gedient. In einer Zeit, in
der wir die EU-Erweiterung inklusive der Türkei diskutieren und einer Zeit, in
der die dritte Generation von MigrantInnen aus der Türkei bei uns leben, ist
diese Debatte überfällig. Neu:
Ersetzungsantrag. Antrag zur
Beschlussfassung durch die BVV-Friedrichshain-Kreuzberg. Die BVV
möge beschließen, dass das BA die Kampagne der türkischen Tageszeitung
„Hürriyet“ „gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ aktiv
unterstützt und dieses Thema in
gemeinsamer Verantwortung mit allen Interessierten in den Bezirk zu
tragen. Hierzu sollen z.B.
Kiezspaziergänge zum Thema Familienrechte, Menschenrechte, Gewalt in der
Familie, Ehrenmorde und Zwangsheirat und den entsprechenden Rechtsgrundlagen
(sowohl hier als auch in der Türkei)
Informationsmaterial und Kiezspaziergänge organisiert werden. Diese sollen von
VertreterInnen des BA, alle Interessierten Bezirksverordneten und
interessierten VertreterInnen von Frauen- als auch Migrantenorganisationen, als
auch der TZ „ „Hürriyet“, gemeinsam in Kneipen, Cafes und
Teehäuser des Bezirks durchgeführt werden. Angedacht ist, dass sowohl das neue
türkische Familienrecht, als auch das deutsche Recht themenspezifisch
aufgearbeitet als Informationsmaterial verteilt wird. Das BA wird gebeten mit
der „Hürriyet“ rasch Kontakt aufzunehmen und die Grundlagen für
eine solche gemeinsame Kampagnenarbeit zu schaffen. Begründung: Als einige
Mitglieder der BVV und des BA vor kurzem als Gäste des
Städtepartnerschaftsverein Kadiköy- Kreuzberg-Friedrichshain unsere
Partnerschaftsgemeinde Kadiköy
(Istanbul) besuchten, erlebten wir eine fleißige, sich gut vernetzende
Projektlandschaft, die damit beschäftigt war, die neu verfassten Rechte der
Türkei in Organisationen, Vereine, aber auch der/dem einzelnen BürgerIn
zugänglich zu machen. Denn nur ein Recht, welches bekannt ist, kann bewusst
vertreten, bemüht, befolgt oder gebrochen werden. Das neue türkische
Familienrecht hat eine grundlegende Neuerung erfahren, welche auch der/die
türkische BürgerIn innerhalb der Türkei oft noch nicht kennt. Ganz zu
schweigen, von unseren türkischen Nachbarn hier, die oft weder das
entsprechende deutsche Rechte, noch die Debatten zu Neuerungen desselben, noch
die neuen türkischen Rechte kennen. Oft aber aus einer Rechtsethik agieren, die
sie dem „alten Heimatland“ und dem „alten“ nun komplett
veralteten türkischen Recht zuordnen. Hier gilt es über den Stand zu informieren,
und zwar über den Stand sowohl der bundesrepublikanischen Rechte hier als auch
der türkischen Rechte dort um veraltetes Denken zu erschüttern. Nach
„altem“ türkischen Recht hatte der Mann und die Familie
beispielsweise die Verfügungsgewalt über den Körper der Frau – und es gab
ein Recht auf ein Familiengericht, welches Sanktionen bis hin zum Tod der Frau
verfügte. Nach neuem Recht wird dies in der Türkei nun als vorsätzlicher Mord
gerichtet und alle an der Planung beteiligten Familienmitglieder erhalten die
selbe Strafe wie der Täter selbst (lange Haftstrafen – bis hin zu
lebenslänglich unter erschwerten Haftbedingungen). Dies ist nur ein Beispiel
welches es bestimmt wert ist, einmal die Rechtsentwicklung des türkischen
Familienrechts zu dokumentieren. Nun könnte man klagen, dass sich diese
Kampagne „nur“ an unsere türkischstämmigen Nachbarn richtet - nicht aber an all die Nachbarn deren
Herkunftsländer sich rund um den Globus ziehen. Aber – und dass muss
erlaubt sein, man darf sich auch einmal an eine der größten
Einwanderungsgruppen wenden, und deren schiere Größe damit auch ernst nehmen.
Zudem wäre die Rechtsinformation über das deutsche Recht, was ja die Hälfte der
mitgebrachten Information ausmachen würde, für alle (einschließlich
deutschstämmiger MitbürgerInnen) des Bezirks interessant. Zudem weiß die
„deutschstämmige“ BürgerIn in der Regel ebenfalls wenig bis nichts
über das neue türkische Familienrecht und pflegt unüberprüft Vorurteile. Allen
wäre also mit diesen Informationen gedient. In einer Zeit in der wir die
EU-Erweiterung incl. der Türkei diskutieren und einer Zeit, in der die dritte
Generation von EinwanderInnen aus der Türkei bei uns leben ist diese Debatte
überfällig und ganz das Gegenteil von „Positivrassismus“. Die Kampagne
der türkischen Tageszeitung „Hürriyet“ ist in diesem Zusammenhang
richtig und ein mutiger Schritt. Die DS
1641/II wird in die Ausschüsse für Frauen und Gleichstellung sowie Personal,
Haushalt und Investitionen verwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag
wird abgelehnt. |
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