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Drucksache - DS/2042/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, inwieweit eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Warschauer Strasse
(ggü. Helsingforser Strasse / nördliches Ende Warschauer Brücke) möglich ist,
und die Geschäftsidee des Unternehmers Herrn Mete realisiert werden kann
(Mischung aus Bistro und Biergarten). Dabei ist auch darzustellen, inwieweit
eine temporäre Nutzung bzw. eine Einbindung in die Planungen der Deutschen Bahn
AG / BVG (S-Bahnhof / U-Bahnhof Warschauer Strasse) durch Unterstützung des
Bezirksamtes realisiert werden kann. Begründung: Das oben genannte Grundstück
befindet sich derzeit in keinem gepflegten Zustand und ist teilweise mit Unrat
und Müll bedeckt, auch die Wände sind mit Graffiti bemalt. Insgesamt bietet die
Fläche keine „erhöhte“ Aufenthaltsqualität. Das Konzept des
Unternehmers Herrn Mete sieht eine Mischung aus Bistro und Biergarten vor, die
zum Verweilen einladen und das Erscheinungsbild des Platzes in Abstimmung mit
dem Bezirk verschönern soll. Auch hat sich Herr Mete bereit erklärt, einen Teil
der Grünbepflanzung finanziell zu tragen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Stadtplanung und für
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, inwieweit eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Warschauer Strasse
(ggü. Helsingforser Strasse / nördliches Ende Warschauer Brücke) möglich ist.
Dabei ist auch darzustellen, inwieweit eine temporäre Nutzung bzw. eine
Einbindung in die Planungen der Deutschen Bahn AG / BVG (S-Bahnhof / U-Bahnhof
Warschauer Strasse) durch Unterstützung des Bezirksamtes realisiert werden
kann. Der BVV ist bis zur Augustsitzung zu
berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, inwieweit eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Warschauer Strasse
(ggü. Helsingforser Strasse / nördliches Ende Warschauer Brücke) möglich ist.
Dabei ist auch darzustellen, inwieweit eine temporäre Nutzung bzw. eine
Einbindung in die Planungen der Deutschen Bahn AG / BVG (S-Bahnhof / U-Bahnhof
Warschauer Strasse) durch Unterstützung des Bezirksamtes realisiert werden
kann. Der BVV ist bis zur Augustsitzung zu
berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes -
DS/2042/II - wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes -
DS/2042/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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