Drucksache - DS/2042/II  

 
 
Betreff: Gewerbeansiedlung Warschauer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
03.05.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung      
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Vorberatung
06.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Warschauer Strasse (ggü. Helsingforser Strasse / nördliches Ende Warschauer Brücke) möglich ist, und die Geschäftsidee des Unternehmers Herrn Mete realisiert werden kann (Mischung aus Bistro und Biergarten). Dabei ist auch darzustellen, inwieweit eine temporäre Nutzung bzw. eine Einbindung in die Planungen der Deutschen Bahn AG / BVG (S-Bahnhof / U-Bahnhof Warschauer Strasse) durch Unterstützung des Bezirksamtes realisiert werden kann.

 

 

Begründung:

Das oben genannte Grundstück befindet sich derzeit in keinem gepflegten Zustand und ist teilweise mit Unrat und Müll bedeckt, auch die Wände sind mit Graffiti bemalt. Insgesamt bietet die Fläche keine „erhöhte“ Aufenthaltsqualität. Das Konzept des Unternehmers Herrn Mete sieht eine Mischung aus Bistro und Biergarten vor, die zum Verweilen einladen und das Erscheinungsbild des Platzes in Abstimmung mit dem Bezirk verschönern soll. Auch hat sich Herr Mete bereit erklärt, einen Teil der Grünbepflanzung finanziell zu tragen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Stadtplanung und für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen (ff) überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Warschauer Strasse (ggü. Helsingforser Strasse / nördliches Ende Warschauer Brücke) möglich ist. Dabei ist auch darzustellen, inwieweit eine temporäre Nutzung bzw. eine Einbindung in die Planungen der Deutschen Bahn AG / BVG (S-Bahnhof / U-Bahnhof Warschauer Strasse) durch Unterstützung des Bezirksamtes realisiert werden kann.

 

Der BVV ist bis zur Augustsitzung zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Gewerbeansiedlung auf dem Grundstück Warschauer Strasse (ggü. Helsingforser Strasse / nördliches Ende Warschauer Brücke) möglich ist. Dabei ist auch darzustellen, inwieweit eine temporäre Nutzung bzw. eine Einbindung in die Planungen der Deutschen Bahn AG / BVG (S-Bahnhof / U-Bahnhof Warschauer Strasse) durch Unterstützung des Bezirksamtes realisiert werden kann.

 

Der BVV ist bis zur Augustsitzung zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/2042/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/2042/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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