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Drucksache - DS/1881/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die Bezirksverwaltungen
die Mehrheit in der Trägervertretung des Jobcenters erhalten und somit
Umsetzungsverantwortung übernehmen können. Der BW ist bis zur Märzsitzung 2006
zu berichten. Begründung: Die im August 2004 zwischen dem
Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit
abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Gründung der Jobcenter legt fest, dass
das Land Berlin in seiner Gesamtheit kommunaler Träger im Sinne des SGB II ist
und somit die Grundsatzangelegenheiten von der Hauptverwaltung wahrgenommen
werden. Die zuständige
Senatsverwaltung hat die bezirklichen Mitglieder der Trägervertretungen in
einer Anhörung zur politischen Meinungsbildung aufgefordert. Mit dem vorliegenden Antrag soll
sichergestellt werden, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Chance der
besseren Steuerung des Jobcenters wahrnimmt und damit die bezirklichen
Interessen bei der Umsetzung des SGB lI/SGB III umsetzt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag – DS/1881/II – wird in die Ausschüsse für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und
Grundvermögen und für Soziales und Gesundheit (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die Bezirksverwaltungen
die Mehrheit in der Trägervertretung des Jobcenters erhalten und somit
Umsetzungsverantwortung übernehmen können. Der BW ist bis zur Märzsitzung 2006
zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass in Berlin die Bezirksverwaltungen
die Mehrheit in der Trägervertretung des Jobcenters erhalten und somit
Umsetzungsverantwortung übernehmen können. Der BW ist bis zur Märzsitzung 2006
zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1881/II – wird in den Ausschuss für
Soziales und Gesundheit überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Drucksache wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1881/II -
wird zur Kenntnis genommen. |
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