Drucksache - DS/1149/II  

 
 
Betreff: Verkauf von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Bauen und Wohnen Anhörung
10.06.2004    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.06.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Bauen und Wohnen Entscheidung
11.05.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt beim Senat darauf zu dringen, dass anlässlich des Verkaufs von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bzw. Wohngebäuden aus ihrem Bestand das 8-Punkte Programm „Grundsätze der Wohnraumprivatisierung in Berlin“ konsequent angewandt wird. Die Mieter sind über ihre besonderen Rechte, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben schriftlich und verbindlich (Zusatz zum Mietvertrag) zu informieren.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt mit dem Stadtteilausschuss zu vereinbaren, dass sich von  einem Verkauf betroffene MieterInnen hier Ratschlag holen können.

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/1149/II – wird in den Ausschuss für Bauen und Wohnen überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/1149/II - wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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