Drucksache - DS/2045/II  

 
 
Betreff: Maßnahmen in den von Schimmelpilzen befallenen Wohnhäusern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Bauen und Wohnen Entscheidung
11.05.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg wird aufgefordert im Zusammenhang  mit den „Schimmelhäusern“ nachstehend aufgeführte Maßnahmen zu ergreifen:

 

·          Erstellung eines Berichtes für die BVV bis zur Mai – Sitzung, aus der alle bislang getroffenen Maßnahmen und Aktivitäten der „Ämter“ hervorgehen.

·          Unverzügliche Einberufung der bereits avisierten  Mieter/-innen - Versammlung. Zuvor Vorlage der Konzeption im Bauausschuss (11.05.2006)

·          Vorlage der Unterlagen (Schriftwechsel) mit der Vermieterin (Eigentümerin), hier insbesondere Auflagen aus dem 16.03.06 resultierend sowie Offenlegung des Gutachtens zum Schimmelbefall (1 Exemplar vorab an jede Fraktion)

·          Vorlage der Information (Abschrift) durch das Bauamt an die Eigentümer bezüglich des polizeilichen Tätigkeitsberichts vom 11.10.2005 (Vorgang 28.09.05)

·          Umgehende Unterstützung der Mieterinnen u Mieter bei der Erstellung von Mängelberichten (Beauftragung des Mietervereines + Kostenübernahme)

 

 

Begründung:

Der Vorgang verläuft äußerst schleppend, während einzelne Mieter/-innen durch die Vermieter/Eigentümer drangsaliert und genötigt werden. Das Verhalten der bezirklichen Bauverwaltung ist dabei leider eher zur Eskalation geeignet denn zur Moderation, wie im Beschluß vom 28.09.2005 gefordert!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Wohnen überwiesen.

 

 

 

 

 
 

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