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Drucksache - DS/2026/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung dringend dafür einzusetzen, dass die für den 27. Mai 2006 auf
dem Flughafen Tempelhof geplante „Kunstflugschau Red Bull Air Race“
unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht genehmigt
wird bzw. eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung zurückgenommen wird. Begründung: In den
letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Unfällen bei solchen
Luftfahrtveranstaltungen, bei denen Piloten zu Tode gekommen sind (nach Angaben
der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen). Es darf
nicht sein, dass – fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall eines
Sportflugzeuges im Anflug auf den Flughafen Tempelhof – für eine reine
„Spaßveranstaltung“ ein hohes und unnötiges Risiko für Piloten,
Zuschauer und eventuell auch für Anwohner eingegangen wird. § 8 Abs.
2 LuftVO: Kunstflüge in Höhen von weniger als 450 m (1500 Fuß) sowie über
Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen
sind verboten. Die örtliche Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen
erteilen. In der
BVV-Neukölln wurde dieser Antrag bereits befürwortet und in der BVV
Tempelhof-Schöneberg noch behandelt. 2
Fassung: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und weiteren für die Genehmigung zuständigen Stellen dringend
dafür einzusetzen, dass die für den 27. Mai 2006 auf dem Flughafen Tempelhof
geplante „Kunstflugschau Red Bull Air Race“ unter Hinweis auf § 8
Abs. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht genehmigt wird bzw. eine bereits
erteilte Ausnahmegenehmigung zurückgenommen wird und auch zukünftig keine
Flugschauen dort genehmigt werden. Begründung: In den
letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Unfällen bei solchen
Luftfahrtveranstaltungen, bei denen Piloten zu Tode gekommen sind (nach Angaben
der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen). Es darf
nicht sein, dass – fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall eines
Sportflugzeuges im Anflug auf den Flughafen Tempelhof – für eine reine
„Spaßveranstaltung“ ein hohes und unnötiges Risiko für Piloten,
Zuschauer und eventuell auch für Anwohner eingegangen wird. § 8 Abs.
2 LuftVO: Kunstflüge in Höhen von weniger als 450 m (1500 Fuß) sowie über
Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen
sind verboten. Die örtliche Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen
erteilen. In der
BVV-Neukölln wurde dieser Antrag bereits befürwortet und in der BVV
Tempelhof-Schöneberg wird er noch behandelt. Zur
Abstimmung: Andreas
Borchard: Ich
schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion
der CDU, die DS 2026/II in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überweisen
möchte zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke sehr, wer ist
dagegen, wer enthält sich der Stimme. Die Überweisung ist mehrheitlich
abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Ursprungsdrucksache: wer –
Herr Dummin, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Jetzt bin ich gespannt. Herr
Dummin: Im
Hinblick auf die soeben erfolgte Abstimmung, beantragen wir nach der
Geschäftsordnung die Vertagung des Antrages. Herr
Borchard: Herr
Kollege Dummin, ich nehme an, meine Damen und Herren, bleiben sie doch mal ganz
ruhig, gut. Herr Kollege Dummin, nach meiner Auffassung ist eine Vertagung
einer Drucksache nur dann zulässig, wenn dieser Antrag vor Eintritt in die
Abstimmung gestellt wird. Dies ist hier nicht mehr der Fall, denn wir sind in
den Abstimmungsvorgang als solchen eingetreten und zwar indem ich klar und
deutlich 1. gefragt habe, ob noch das Wort zu dieser Drucksache und das 2. auch
klar und deutlich die Aussprache geschlossen habe und 3. gesagt habe, wir
fangen jetzt an mit der Abstimmung, Überweisung dieser Drucksache in den
Ausschuss für Umwelt und Verkehr. Insofern kann ich ihrem Antrag auf Vertagung jetzt
nicht mehr zustimmen und werde im Abstimmungsprozess fortfahren. Wer der
Drucksache 2026 in der vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich ums
Handzeichen, wer ist dagegen, wer enthält sich der Stimme. Dann ist die
Drucksache mehrheitlich beschlossen. Meine Damen und Herren –
mehrheitlich, Herr Kollege Mildner-Spindler. Unterbrechung der
Sitzung! Herr
Borchard: Soweit
ich das überblicken kann, sind wir beschlussfähig. Dann treten wir wieder ein
in die Beratung unser Tagesordnung. Ich möchte sie kurz davon in Kenntnis
setzen, dass es zwischen der Fraktion der CDU und mir eine unterschiedliche
Auffassung zur Auslegung der Geschäftsordnung gibt. Ich werde in dieser Frage,
da ich denke dass sie von allgemeingültigem Interesse ist, das Rechtsamt bitten
zur Auslegung unserer Geschäftsordnung und zu dem Prozedere etwas zu sagen,
konkret geht’s darum, an welcher
Stelle können Vertagungsanträge noch gestellt werden, mitten drin in einem
Abstimmungsvorgang, der damit beginnt, Ausschussüberweisung oder eben auch
nicht. Wir sollten das klären lassen, allgemein verbindlich, damit wir auch in
Zukunft da an dieser Stelle keine Schwierigkeiten haben. Meine Auffassung
kennen sie dazu. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/2026/II - wird zur Kenntnis genommen (Text siehe
Anlage). Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/2026/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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