Drucksache - DS/2026/II  

 
 
Betreff: Gefährliche Flugvorführungen verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 11.04.2006 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dringend dafür einzusetzen, dass die für den 27. Mai 2006 auf dem Flughafen Tempelhof geplante „Kunstflugschau Red Bull Air Race“ unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht genehmigt wird bzw. eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung zurückgenommen wird.

 

Begründung:

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Unfällen bei solchen Luftfahrtveranstaltungen, bei denen Piloten zu Tode gekommen sind (nach Angaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen).

Es darf nicht sein, dass – fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall eines Sportflugzeuges im Anflug auf den Flughafen Tempelhof – für eine reine „Spaßveranstaltung“ ein hohes und unnötiges Risiko für Piloten, Zuschauer und eventuell auch für Anwohner eingegangen wird.

§ 8 Abs. 2 LuftVO: Kunstflüge in Höhen von weniger als 450 m (1500 Fuß) sowie über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen sind verboten. Die örtliche Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen erteilen.

In der BVV-Neukölln wurde dieser Antrag bereits befürwortet und in der BVV Tempelhof-Schöneberg noch behandelt.

 

2 Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und weiteren für die Genehmigung zuständigen Stellen dringend dafür einzusetzen, dass die für den 27. Mai 2006 auf dem Flughafen Tempelhof geplante „Kunstflugschau Red Bull Air Race“ unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht genehmigt wird bzw. eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung zurückgenommen wird und auch zukünftig keine Flugschauen dort genehmigt werden.

 

Begründung:

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Unfällen bei solchen Luftfahrtveranstaltungen, bei denen Piloten zu Tode gekommen sind (nach Angaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen).

Es darf nicht sein, dass – fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall eines Sportflugzeuges im Anflug auf den Flughafen Tempelhof – für eine reine „Spaßveranstaltung“ ein hohes und unnötiges Risiko für Piloten, Zuschauer und eventuell auch für Anwohner eingegangen wird.

§ 8 Abs. 2 LuftVO: Kunstflüge in Höhen von weniger als 450 m (1500 Fuß) sowie über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen sind verboten. Die örtliche Luftfahrtbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen erteilen.

In der BVV-Neukölln wurde dieser Antrag bereits befürwortet und in der BVV Tempelhof-Schöneberg wird er noch behandelt.

 

 

Zur Abstimmung:

 

Andreas Borchard:

Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU, die DS 2026/II in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überweisen möchte zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke sehr, wer ist dagegen, wer enthält sich der Stimme. Die Überweisung ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Ursprungsdrucksache: wer – Herr Dummin, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Jetzt bin ich gespannt.

 

Herr Dummin:

Im Hinblick auf die soeben erfolgte Abstimmung, beantragen wir nach der Geschäftsordnung die Vertagung des Antrages.

 

Herr Borchard:

Herr Kollege Dummin, ich nehme an, meine Damen und Herren, bleiben sie doch mal ganz ruhig, gut. Herr Kollege Dummin, nach meiner Auffassung ist eine Vertagung einer Drucksache nur dann zulässig, wenn dieser Antrag vor Eintritt in die Abstimmung gestellt wird. Dies ist hier nicht mehr der Fall, denn wir sind in den Abstimmungsvorgang als solchen eingetreten und zwar indem ich klar und deutlich 1. gefragt habe, ob noch das Wort zu dieser Drucksache und das 2. auch klar und deutlich die Aussprache geschlossen habe und 3. gesagt habe, wir fangen jetzt an mit der Abstimmung, Überweisung dieser Drucksache in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr. Insofern kann ich ihrem Antrag auf Vertagung jetzt nicht mehr zustimmen und werde im Abstimmungsprozess fortfahren.

Wer der Drucksache 2026 in der vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen, wer ist dagegen, wer enthält sich der Stimme. Dann ist die Drucksache mehrheitlich beschlossen. Meine Damen und Herren – mehrheitlich, Herr Kollege Mildner-Spindler.

 

Unterbrechung der Sitzung!

 

Herr Borchard:

Soweit ich das überblicken kann, sind wir beschlussfähig. Dann treten wir wieder ein in die Beratung unser Tagesordnung. Ich möchte sie kurz davon in Kenntnis setzen, dass es zwischen der Fraktion der CDU und mir eine unterschiedliche Auffassung zur Auslegung der Geschäftsordnung gibt. Ich werde in dieser Frage, da ich denke dass sie von allgemeingültigem Interesse ist, das Rechtsamt bitten zur Auslegung unserer Geschäftsordnung und zu dem Prozedere etwas zu sagen, konkret geht’s darum,  an welcher Stelle können Vertagungsanträge noch gestellt werden, mitten drin in einem Abstimmungsvorgang, der damit beginnt, Ausschussüberweisung oder eben auch nicht. Wir sollten das klären lassen, allgemein verbindlich, damit wir auch in Zukunft da an dieser Stelle keine Schwierigkeiten haben. Meine Auffassung kennen sie dazu.  

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/2026/II - wird zur Kenntnis genommen (Text siehe Anlage).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes - DS/2026/II - wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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