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Drucksache - DS/1747-5/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die
Mengenermittlung bei der Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen der
Kosten-Leistungsrechnung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Begründung: Die
Insolvenzberatung reicht bei Weitem nicht aus, um BürgerInnen in zeitlicher
Nähe zu beraten und Verfahren einzuleiten. Das
spiegelt sich in der Ermittlung des Budgets nicht wider. Es steht zu
erwarten, dass durch die Umsetzung von Hartz IV weitere Verschuldungen
eintreten werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Antrag wird bestätigt. Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die
Mengenermittlung bei der Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen der
Kosten-Leistungsrechnung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1747-5/II - wird zur Kenntnis genommen. (Text
siehe Anlage). Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes – DS/1747-5/II – wird in den Ausschuss für
Soziales und Gesundheit überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Drucksache wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/1747-5/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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