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Drucksache - DS/2056/II
Ich
frage das Bezirksamt:
Dr.
Schulz: Zu 1:
Nach unserer Kenntnis im Rahmen der kurzen Zeit, die zur Beantwortung gewesen
war, haben wir keine Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland. Will das
jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit sagen , aber das ist der gegenwärtige
Stand, den wir in der kurzen Zeit gewinnen konnten. Es gibt da auch eine
Zielsetzung, Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland nicht zu
genehmigen. Inwieweit Zigarettenautomaten in öffentlichen Einrichtungen
existieren, konnten wir natürlich in der kurzen Zeit auch nicht machen. Dazu
sind zu viele Abteilungen zu befragen mit Fachvermögen. Ich gehe aber mal davon
aus, dass weder in Schulen noch in Kitas, noch in Seniorenheime
Zigarettenautomaten existieren. So bleibt eigentlich nur noch eine relativ
geringe Zahl übrig, möglicherweise unter Einbeziehung der Bürodienstgebäude und
der Kantinen etc. aber das würden wir dann gerne sozusagen als Abfrage dann
schriftlich nachliefern. Zu 2: da ist die Situation etwas schwieriger.
Werbeflächen im öffentlichen
Straßenland werden bis auf ...im rahmen des Vertrags zwischen der
Senatsverwaltung und der VV Berg für die BVG
stehend abgewickelt und wir haben da keinen Einfluss darauf. Innerhalb
dieses Vertrages oder der Verträge muss man sagen, gibt es keine
Einschränkungsklausel, dass Tabakwerbung in diesen Werbeflächen,
Informationstafeln, Litfasssäulen etc. durch zuführen wäre, also keine
Einschränkung. Der andere Punkt, der könnte betreffen die Werbeflächen und
Werbeinhalte wenn ein Privater Werbeanlage beantragt. Sie wissen, dass Werbeanlagen
nicht mehr genehmigungspflichtig sind, aber grundsätzlich könnte man von dem
öffentlichen Recht, bei vielen ist ja
eine einschränkende Bedingung das Planungsrecht Wohngebiet, wo Werbung an der
Stelle der Leistung zulässig ist. Alle diese gesetzlichen Regelungen gäben
keine Einschränkungsmöglichkeiten hinsichtlich den Inhalten der Werbung her,
dass sie letztendlich und damit komme ich auf den öffentlichen Gebäude und
Immobilien zurück , es in der Hand hat bei der Vertragsgestaltung so zu machen zwischen ihm als Eigentümer und der
Werbeagentur oder Werbeträger, dass bestimmte Werbeinhalte ausgeschlossen
werden. Zu 3: Wir bewerten insgesamt das Rauchverbot als sehr positiv, nicht
nur das Rauchverbot, sondern auch die Durchsetzung. Wir haben zwischenzeitlich
ja eine Mitarbeiterbefragung der City BKK vorliegen, die im Grunde auch noch
mal dokumentiert, mit einem vielleicht etwas überraschenden Ergebnis, dass
dieses Rauchverbot dort von ganz, ganz überwiegendem Anteil der beschäftigten akzeptiert wird und es
nicht kritisch oder mit einer anderen Zielrichtung hinterfragt oder verändert
werden soll. Frau
Seid: Wurde
denn den Mitarbeitern auch Raucherentwöhnungshilfen angeboten seitens des
Gesundheitsamtes meinetwegen oder so? Dr.
Schulz: Das war
ein wichtiger Baustein, als wir die Bezirksamtsvorlage beschlossen haben, dass
sozusagen rauchfrei die Bürodienstgebäude und die öffentlichen Gebäude des
Bezirksamtes sein soll, das gleichzeitig im Rahmen des Gesundheits- und
Suchtmanagements der Bezirksverwaltung auch solche Kurse, Rauchentwöhnerkurse
u.ä. angeboten werden. Das wird auch durchaus von vielen MtarbeiterInnen in
Anspruch genommen. Das ich hier nicht spontan, ganz fantastisch Erfolgszahlen
nennen kann, liegt an der Sache selbst. Sie wissen, sich vom Rauchen zu
entwöhnen, ich spreche da aus eigener Erfahrung, das ist eine ganz schwierige
Geschichte und wir können als Verwaltung immer wieder nur Anreize geben,
motivieren, dass Mitarbeiter sich immer wieder sich sozusagen in diese
Hilfeangebote hinein begeben, in der Hoffnung, dass es dann doch möglichst
viele den Sprung von der Zigarette sozusagen in den trockenen Zustand schaffen. |
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