Drucksache - DS/2056/II  

 
 
Betreff: Tabakwerbung und Tabakrauchen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSDie Linkspartei.PDS
  Seid, Barbara
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

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Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Zigarettenautomaten gibt es im Bezirk auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen/bezirklichen Einrichtungen und welche Summe erzielt der Bezirk daraus jährlich an Einnahmen?
  2. Ist bei Werbeflächen auf öffentlichem Straßenland, bzw. an öffentlichen Gebäuden vertraglich ausgeschlossen, das dort Tabakwerbung gezeigt wird, bzw. ist es möglich dies auszuschließen?
  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Umsetzung des Rauchverbotes in den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Nach unserer Kenntnis im Rahmen der kurzen Zeit, die zur Beantwortung gewesen war, haben wir keine Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland. Will das jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit sagen , aber das ist der gegenwärtige Stand, den wir in der kurzen Zeit gewinnen konnten. Es gibt da auch eine Zielsetzung, Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland nicht zu genehmigen. Inwieweit Zigarettenautomaten in öffentlichen Einrichtungen existieren, konnten wir natürlich in der kurzen Zeit auch nicht machen. Dazu sind zu viele Abteilungen zu befragen mit Fachvermögen. Ich gehe aber mal davon aus, dass weder in Schulen noch in Kitas, noch in Seniorenheime Zigarettenautomaten existieren. So bleibt eigentlich nur noch eine relativ geringe Zahl übrig, möglicherweise unter Einbeziehung der Bürodienstgebäude und der Kantinen etc. aber das würden wir dann gerne sozusagen als Abfrage dann schriftlich nachliefern. Zu 2: da ist die Situation etwas schwieriger. Werbeflächen   im öffentlichen Straßenland werden bis auf ...im rahmen des Vertrags zwischen der Senatsverwaltung und der VV Berg für die BVG  stehend abgewickelt und wir haben da keinen Einfluss darauf. Innerhalb dieses Vertrages oder der Verträge muss man sagen, gibt es keine Einschränkungsklausel, dass Tabakwerbung in diesen Werbeflächen, Informationstafeln, Litfasssäulen etc. durch zuführen wäre, also keine Einschränkung. Der andere Punkt, der könnte betreffen die Werbeflächen und Werbeinhalte wenn ein Privater Werbeanlage beantragt. Sie wissen, dass Werbeanlagen nicht mehr genehmigungspflichtig sind, aber grundsätzlich könnte man von dem öffentlichen Recht,  bei vielen ist ja eine einschränkende Bedingung das Planungsrecht Wohngebiet, wo Werbung an der Stelle der Leistung zulässig ist. Alle diese gesetzlichen Regelungen gäben keine Einschränkungsmöglichkeiten hinsichtlich den Inhalten der Werbung her, dass sie letztendlich und damit komme ich auf den öffentlichen Gebäude und Immobilien zurück , es in der Hand hat bei der Vertragsgestaltung so  zu machen zwischen ihm als Eigentümer und der Werbeagentur oder Werbeträger, dass bestimmte Werbeinhalte ausgeschlossen werden. Zu 3: Wir bewerten insgesamt das Rauchverbot als sehr positiv, nicht nur das Rauchverbot, sondern auch die Durchsetzung. Wir haben zwischenzeitlich ja eine Mitarbeiterbefragung der City BKK vorliegen, die im Grunde auch noch mal dokumentiert, mit einem vielleicht etwas überraschenden Ergebnis, dass dieses Rauchverbot dort von ganz, ganz überwiegendem Anteil  der beschäftigten akzeptiert wird und es nicht kritisch oder mit einer anderen Zielrichtung hinterfragt oder verändert werden soll.    

 

Frau Seid:

Wurde denn den Mitarbeitern auch Raucherentwöhnungshilfen angeboten seitens des Gesundheitsamtes meinetwegen oder so?

 

Dr. Schulz:

Das war ein wichtiger Baustein, als wir die Bezirksamtsvorlage beschlossen haben, dass sozusagen rauchfrei die Bürodienstgebäude und die öffentlichen Gebäude des Bezirksamtes sein soll, das gleichzeitig im Rahmen des Gesundheits- und Suchtmanagements der Bezirksverwaltung auch solche Kurse, Rauchentwöhnerkurse u.ä. angeboten werden. Das wird auch durchaus von vielen MtarbeiterInnen in Anspruch genommen. Das ich hier nicht spontan, ganz fantastisch Erfolgszahlen nennen kann, liegt an der Sache selbst. Sie wissen, sich vom Rauchen zu entwöhnen, ich spreche da aus eigener Erfahrung, das ist eine ganz schwierige Geschichte und wir können als Verwaltung immer wieder nur Anreize geben, motivieren, dass Mitarbeiter sich immer wieder sich sozusagen in diese Hilfeangebote hinein begeben, in der Hoffnung, dass es dann doch möglichst viele den Sprung von der Zigarette sozusagen in den trockenen Zustand schaffen.

 

   

 

 
 

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