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Drucksache - DS/2051/II
Ich
frage das Bezirksamt:
Dr.
Schulz: Zu 1: Es
gibt einen Antrag von ORWOhaus e.V. vom 13.4.06, darüber hinaus aber auch
weitere Anträge im Rahmen der Fete de la musique, ordentlich Musik im
Friedrichshainer Volkspark zu machen. Wir haben allerdings genauere Aussagen,
wo das stattfinden soll, mit welchem Schalldruckpegel die Anlage betreiben
werden soll nur von ORWOhaus. Von ORWOhaus wissen wir, dass die mit 120 dpa
arbeiten wollen. Für diejenigen, die vielleicht ein bisschen mit
Veranstaltungen zu tun haben, die mögen jetzt zusammen zucken. Das Ergebnis
ist, dass wir in den Emissionsrelevanten Ort Krankenhaus etwa 10 dpa für den
Richtwert hätten. Wir haben auch in den benachbarten Wohnhaus deutliche
Überschreitungen des Richtwerts, die würde ich aber möglicherweise auch als
diskutabel finden, aber die Richtwertüberschreitung von 10 dpa, sie wissen 3
dpa bedeutet, die Verdoppelung der Schallenergie. Das ist ein Problem. Aus dem
Grunde haben wir den Antrag nicht beschieden. In der Tendenz, wenn sich das
bestätigt, das diese hohe Richtwertüberschreitung am Krankenhaus ist, werden
wir dem nicht stattgeben. Wir haben hinsichtlich lärm und zwar unabhängig, ob
Veranstaltung ist oder ob es das Freiluftkino ist oder andere, grundsätzlich
die Priorität des Krankenhauses, sodass wir sagen, also entweder gelingt es
noch im Gespräch sozusagen den Pegel von 120 dpa in Emmisson herunter zu
bringen, sodass man dann möglicherweise die Emission zum Krankenhaus etwas
tiefer ist, dass man sagt, das ist noch vertretbar, dann wäre das ein Weg. Wenn
auf diesen Datenbeharrt werden sollte, dann müssen wir ablehnen. Wir müssen
dann und das würden wir dann auch alle anderen Mitveranstalter, es gibt doch
ein oder zwei weitere, die auch im Volkspark zum gleichen Zeitpunkt
Musikveranstaltungen mache wollen, auch aus Gleichbehandlungsgründen dann
natürlich auch diegleiche Ablehnung formulieren müssen, also sozusagen meine
Bitte auch um Verständnis, dass für uns dort im Volkspark sozusagen die
Oberkante mit Lärm grundsätzlich sozusagen das Krankenhaus ist. Frau
Lorenz: Wenn sie
sich also über eine Lärmverringerung einigen, würde dem nichts entgegen stehen
das zu machen, denn es war ja nur dieses Konzert bis 22.00 Uhr vorgesehen. Dr.
Schulz: Ja. Also,
mein Hinweis war, wenn wir dort die Richtwerte, die Lärmrichtwerte für das
Krankenhaus einhalten können, dann wäre die Genehmigungsfähigkeit gegeben. Das
ist dann noch ein anders Thema, dass das Amt denn entscheiden muss, wie es dann
mit den Mitbewerbungen umgeht, denn das würde ja automatisch den
Beurteilungspegel wieder hochziehen, aber das ist ein anderes Thema, aber
grundsätzlich, wenn ein Antragsteller unterhab der Richtwerte bleibt
beispielsweise wie mit dem Cafe am Schönbrunn, die manchmal Veranstaltungen
machen, auch drunter bleiben. Die eingepegelte Anlage, die wir im Freiluftkino
haben, überall dort haben wir das ermöglicht, sodass ein kooperatives
Zusammenleben auch mit der Krankenheusleitung und mit de Patienten möglich ist
und daran muss sich jetzt der Veranstalter auch messen. |
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