Drucksache - DS/2051/II  

 
 
Betreff: Fete de la musique im Volkspark Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Lorenz, Dorit
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

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Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Weiß das Bezirksamt von dem Vorhaben der ORWOhaus e.V. Musikhaus und Kreativgemeinschaft sich an dem diesjährigen Festival Fête de la musique (Juni 2006) im Volkspark Friedrichshain zu beteiligen?
  2. Sind die entsprechenden Genehmigungen erteilt und wenn nicht, welche Gründe liegen dafür vor?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Es gibt einen Antrag von ORWOhaus e.V. vom 13.4.06, darüber hinaus aber auch weitere Anträge im Rahmen der Fete de la musique, ordentlich Musik im Friedrichshainer Volkspark zu machen. Wir haben allerdings genauere Aussagen, wo das stattfinden soll, mit welchem Schalldruckpegel die Anlage betreiben werden soll nur von ORWOhaus. Von ORWOhaus wissen wir, dass die mit 120 dpa arbeiten wollen. Für diejenigen, die vielleicht ein bisschen mit Veranstaltungen zu tun haben, die mögen jetzt zusammen zucken. Das Ergebnis ist, dass wir in den Emissionsrelevanten Ort Krankenhaus etwa 10 dpa für den Richtwert hätten. Wir haben auch in den benachbarten Wohnhaus deutliche Überschreitungen des Richtwerts, die würde ich aber möglicherweise auch als diskutabel finden, aber die Richtwertüberschreitung von 10 dpa, sie wissen 3 dpa bedeutet, die Verdoppelung der Schallenergie. Das ist ein Problem. Aus dem Grunde haben wir den Antrag nicht beschieden. In der Tendenz, wenn sich das bestätigt, das diese hohe Richtwertüberschreitung am Krankenhaus ist, werden wir dem nicht stattgeben. Wir haben hinsichtlich lärm und zwar unabhängig, ob Veranstaltung ist oder ob es das Freiluftkino ist oder andere, grundsätzlich die Priorität des Krankenhauses, sodass wir sagen, also entweder gelingt es noch im Gespräch sozusagen den Pegel von 120 dpa in Emmisson herunter zu bringen, sodass man dann möglicherweise die Emission zum Krankenhaus etwas tiefer ist, dass man sagt, das ist noch vertretbar, dann wäre das ein Weg. Wenn auf diesen Datenbeharrt werden sollte, dann müssen wir ablehnen. Wir müssen dann und das würden wir dann auch alle anderen Mitveranstalter, es gibt doch ein oder zwei weitere, die auch im Volkspark zum gleichen Zeitpunkt Musikveranstaltungen mache wollen, auch aus Gleichbehandlungsgründen dann natürlich auch diegleiche Ablehnung formulieren müssen, also sozusagen meine Bitte auch um Verständnis, dass für uns dort im Volkspark sozusagen die Oberkante mit Lärm grundsätzlich sozusagen das Krankenhaus ist.

        

Frau Lorenz:

Wenn sie sich also über eine Lärmverringerung einigen, würde dem nichts entgegen stehen das zu machen, denn es war ja nur dieses Konzert bis 22.00 Uhr vorgesehen.

 

Dr. Schulz:

Ja. Also, mein Hinweis war, wenn wir dort die Richtwerte, die Lärmrichtwerte für das Krankenhaus einhalten können, dann wäre die Genehmigungsfähigkeit gegeben. Das ist dann noch ein anders Thema, dass das Amt denn entscheiden muss, wie es dann mit den Mitbewerbungen umgeht, denn das würde ja automatisch den Beurteilungspegel wieder hochziehen, aber das ist ein anderes Thema, aber grundsätzlich, wenn ein Antragsteller unterhab der Richtwerte bleibt beispielsweise wie mit dem Cafe am Schönbrunn, die manchmal Veranstaltungen machen, auch drunter bleiben. Die eingepegelte Anlage, die wir im Freiluftkino haben, überall dort haben wir das ermöglicht, sodass ein kooperatives Zusammenleben auch mit der Krankenheusleitung und mit de Patienten möglich ist und daran muss sich jetzt der Veranstalter auch messen.

 

 

 

 
 

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