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Drucksache - DS/2012/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV
bekräftigt ihren Beschluss zur Neuausrichtung der bezirklichen Kulturpolitik,
Drucksache DS/1949/II. Sie
unterstreicht nochmals ihren Willen, die Einbindung des Konzeptes für das
Ballhaus Naunynstraße grundsätzlich erst nach Erarbeitung der Konzeption
vorzunehmen. Die BVV
wiederholt ihre Forderung, eine Ausschreibung der Stelle der Leitung des
Ballhauses Naunynstraße grundsätzlich erst nach Erarbeitung der Konzeption
vorzunehmen. In dem
Zusammenhang erinnert die BVV die Kulturdezernentin an ihre Zusage im
Kulturausschuss vom Dezember 2005, eine Stellenausschreibung erst nach Vorlage
des Konzeptes durchzuführen. Die
Leitung des Ballhauses Naunynstraße wird ab dem 01.04.2006 durch den
derzeitigen Stelleninhaber nicht mehr wahrgenommen. Um für die Zeit bis zur
Erstellung des kulturpolitischen Gesamtkonzeptes im Sommer 2006 die
Sicherstellung des Spielbetriebes zu garantieren, soll auf der Grundlage eines
Honorarvertrages dafür Sorge getragen werden, dass die Kontakte zu Künstlern
und Künstlerinnen, Künstlergruppen und –institutionen, speziell mit
Migrationshintergrund, erhalten, weiterentwickelt und aufgebaut werden, sowie
Beratung und Unterstützung bei der Realisierung von Vorhaben erfolgen kann. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die BVV
bekräftigt ihren Beschluss zur Neuausrichtung der bezirklichen Kulturpolitik,
Drucksache DS/1949/II. Sie
unterstreicht nochmals ihren Willen, die Einbindung des Konzeptes für das
Ballhaus Naunynstraße grundsätzlich erst nach Erarbeitung der Konzeption
vorzunehmen. Die BVV
wiederholt ihre Forderung, eine Ausschreibung der Stelle der Leitung des
Ballhauses Naunynstraße grundsätzlich erst nach Erarbeitung der Konzeption
vorzunehmen. In dem
Zusammenhang erinnert die BVV die Kulturdezernentin an ihre Zusage im
Kulturausschuss vom Dezember 2005, eine Stellenausschreibung erst nach Vorlage
des Konzeptes durchzuführen. Die
Leitung des Ballhauses Naunynstraße wird ab dem 01.04.2006 durch den
derzeitigen Stelleninhaber nicht mehr wahrgenommen. Um für die Zeit bis zur
Erstellung des kulturpolitischen Gesamtkonzeptes im Sommer 2006 die
Sicherstellung des Spielbetriebes zu garantieren, soll auf der Grundlage eines
Honorarvertrages dafür Sorge getragen werden, dass die Kontakte zu Künstlern
und Künstlerinnen, Künstlergruppen und –institutionen, speziell mit
Migrationshintergrund, erhalten, weiterentwickelt und aufgebaut werden, sowie
Beratung und Unterstützung bei der Realisierung von Vorhaben erfolgen kann. Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/2012/II - wird zur Kenntnis genommen. (Text siehe
Anlage). Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Drucksache wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes - DS/2012/II - wird zur Kenntnis genommen. |
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