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Drucksache - DS/2055/II
Ich
frage das Bezirksamt:
Dr.
Schulz: Zu 1: Wir
bewerten die Klage, die Sammelklage muss man genauer sagen und deren Chancen
als sehr gering. Das leiten wir aus der Ansicht gleichgelagerter Fälle ab, die
das Oberverwaltungsgericht Berlin in der
Vergangenheit zur Bewertung vorgelegt bekam, aber sie wissen, es gibt ihnen
natürlich keine letztendliche Sicherheit, sondern nur einen
Orientierungsrahmen. OVB Urteil ist dann allerdings zitierfähig von anderen
Gerichten, das ist wesentlich mehr, als nur ein Verwaltungsgerichturteil. Zu 2:
Ja, das ist natürlich ,da muss ich jetzt in eine Altberliner Klage einstimmen.
Verwaltungsgerichtsverfahren können ein Jahr dauern, sie können eineinhalb
Jahre dauern, sie können auch 2 Jahre dauern, man ist da wirklich auf offener
See. Sie wissen dass wir vor dem Kammergericht schon seit langem warten, vor
dem Landgericht im Zusammenhang mit Permuckele 3 Jahre gewartet haben, das ist
also eine sehr missliche Situation und aus diesem Grunde fragen auch viele
Menschen hier in Berlin bei Herrn Körting an, ob das Abgeordnetenhaus, wie ist
die Personalausstattung in unseren Gerichten. Das ist sicherlich keine
besonders gute Situation, also im Schluss kann ich ihnen leider kein
Zeithorizont dazu sagen. Wir haben parallel dazu das Bürgerbegehren. Das würde
von dem Zeitpunkt der entstanden ist durch die Bezirksamtsbeschlussfassung,
dass das Bürgerbegehren loslaufen kann, auslaufend von der Frist zum 21.8.2006.
das Bürgerbegehren, das wissen sie ist damit nicht automatisch eine
Entscheidung, die suspensiv wäre gegenüber ihrer eigenen Entscheidung . das
würde für mich bedeuten, dass nachdem 21.8. nur nach der Bestätigung, dass
tatsächlich die 5000 Unterschriften und zwar im rechtlich korrektem Sinne
erreicht worden sind, eine politische Diskussion, die ja dann auslösen und mit
einer entspr. Bewertung, aber das ist dann sozusagen der politische Strang. |
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