Drucksache - DS/2055/II  

 
 
Betreff: Umbenennung der Kochstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSDie Linkspartei.PDS
  Jösting-Schüßler, Lothar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.04.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

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Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Erfolgsaussichten der Klage von Anrainern der Kochstraße gegen die von der BVV beschlossene (Teil-) Umbenennung der Kochstraße in Rudi – Dutschke – Straße?

 

  1. Welchen Zeithorizont sieht das Bezirksamt zum einen bezogen auf das Klageverfahren und zum anderen bei Einreichen des Bürgerbegehrens gegen die Umbenennung und wann ist ggf. mit einer Entscheidung über die Umsetzung des Beschlusses der BVV zu rechnen?

 

Dr. Schulz:

Zu 1: Wir bewerten die Klage, die Sammelklage muss man genauer sagen und deren Chancen als sehr gering. Das leiten wir aus der Ansicht gleichgelagerter Fälle ab, die das  Oberverwaltungsgericht Berlin in der Vergangenheit zur Bewertung vorgelegt bekam, aber sie wissen, es gibt ihnen natürlich keine letztendliche Sicherheit, sondern nur einen Orientierungsrahmen. OVB Urteil ist dann allerdings zitierfähig von anderen Gerichten, das ist wesentlich mehr, als nur ein Verwaltungsgerichturteil. Zu 2: Ja, das ist natürlich ,da muss ich jetzt in eine Altberliner Klage einstimmen. Verwaltungsgerichtsverfahren können ein Jahr dauern, sie können eineinhalb Jahre dauern, sie können auch 2 Jahre dauern, man ist da wirklich auf offener See. Sie wissen dass wir vor dem Kammergericht schon seit langem warten, vor dem Landgericht im Zusammenhang mit Permuckele 3 Jahre gewartet haben, das ist also eine sehr missliche Situation und aus diesem Grunde fragen auch viele Menschen hier in Berlin bei Herrn Körting an, ob das Abgeordnetenhaus, wie ist die Personalausstattung in unseren Gerichten. Das ist sicherlich keine besonders gute Situation, also im Schluss kann ich ihnen leider kein Zeithorizont dazu sagen. Wir haben parallel dazu das Bürgerbegehren. Das würde von dem Zeitpunkt der entstanden ist durch die Bezirksamtsbeschlussfassung, dass das Bürgerbegehren loslaufen kann, auslaufend von der Frist zum 21.8.2006. das Bürgerbegehren, das wissen sie ist damit nicht automatisch eine Entscheidung, die suspensiv wäre gegenüber ihrer eigenen Entscheidung . das würde für mich bedeuten, dass nachdem 21.8. nur nach der Bestätigung, dass tatsächlich die 5000 Unterschriften und zwar im rechtlich korrektem Sinne erreicht worden sind, eine politische Diskussion, die ja dann auslösen und mit einer entspr. Bewertung, aber das ist dann sozusagen der politische Strang.

 

  

 

  

 

 

 
 

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