Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt den Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung
Görlitzer Str. 49 wieder aufzuheben. Er wurde als Ausnahme für den Wegfall von
Parkplätzen erteilt, obwohl es auf dem Grundstück keine Parkplätze gibt. Das
Grundstück wird von den Bewohnern intensiv als Garten genutzt. Der Bauantrag ist
entsprechend abzulehnen.
Begründung:
2013 wurde der Ausschuss StadtQM über diese Ausnahmegenehmigung (im Bereich
eines Baunutzungsplanes und im Geltungsbereich des Milieuschutzgebietes) für eine
Bebauung des Hofgrundstücks informiert. Es wurde mitgeteilt, dass auf dem
Gartengrundstück Parkplätze wären. Für deren Wegfall würde man dieses
Baugesuch befürworten. Dass es gar keine Parkplätze auf dem Grundstück gibt,
wurde erst beim Auftreten der empörten AnwohnerInnen im Ausschuss StadtQM am
18.02.2015 bekannt.
Der Bauvorbescheid wurde 2013 erteilt, nun liegt ein Bauantrag vor. Wir bitten um
Unterstützung für das Anliegen, das Bezirksamt mit der Aufhebung des
Bauvorbescheides zu beauftragen, um einen unnötigen Schaden an der Qualität des
Wohnens für die AnwohnerInnen zu vermeiden.
StadtQM 05.03.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob der Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung Görlitzer Str. 49 zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Er wurde als Ausnahme für den Wegfall von
Parkplätzen erteilt, obwohl es auf dem Grundstück keine Parkplätze gibt. Das
Grundstück wird von den Bewohnern intensiv als Garten genutzt.
Der BVV ist bis April 2015 zu berichten.
BVV 25.03.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob der Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung Görlitzer Str. 49 zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Er wurde als Ausnahme für den Wegfall von
Parkplätzen erteilt, obwohl es auf dem Grundstück keine Parkplätze gibt. Das
Grundstück wird von den Bewohnern intensiv als Garten genutzt.
Der BVV ist bis April 2015 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.04.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 13.05.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 20.05.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.