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Drucksache - DS/1648/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir beauftragt, auf die WBM einzuwirken, eine transparente Debatte über ihre geplanten Bauvorhaben in Friedrichshain-West mit den Anwohner*innen, unter Beteiligung der BVV-Fraktionen zu führen und einer umfassenden Bürger*innen-beteiligung im Vorfeld zuzustimmen. Dabei müssen die Planungen für jedes einzelne Objekt überprüft und gleichzeitig die Planungen insgesamt einer städtebaulichen Betrachtung und öffentlichen Debatte unterzogen werden. Die Anpassung der sozialen Infrastruktur an die wachsende Einwohner*innenzahl und die Auswirkungen auf die Wohnqualität für die Anwohner*innen müssen bei der Überprüfung der Bauabsichten der WBM im Fokus stehen. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt die Bürger*innen-beteiligung in eigener Verantwortung organisieren.
Folgende Kriterien sollten für die Bewertung und Veränderung der Planungen von entscheidender Bedeutung sein:
– Anpassung der sozialen Infrastruktur (Schule, Kita, soziale Einrichtungen etc.) – Auswirkungen auf die Wohnqualität der Anwohner*innen (Abstände, Schatten etc.) – Wohnungen für besondere Bedarfe (alters-, bzw. behindertengerechte Wohnungen) – Schaffung von Wohnraum für Familien – Anteil der Wohnungen, die den Richtlinien der KDU entsprechen – Anteil der Wohnungen für Mieter*innen mit WBS – Anteil bezahlbarer Räumlichkeiten für politische, soziale und kulturelle Träger – Ausgleich für verlorene Grün- und Erholungsflächen – Ausgleich für überbaute Spielplätze – Ausgleich für überbaute Parkplätze – Angebote an pflegerischen und pflegenahen Dienstleistungen
Begründung:
Die städtebauliche Verdichtung der innerstädtischen Bezirke Berlins ist spätestens seit dem erfolgreichen Volksentscheid 100 % Tempelhofer Feld, der sich gegen die Nachnutzungspläne des Senats auf dem ehemaligen Flughafengelände richtete, im vollen Gange.
In Friedrichshain-West plant die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) ein umfangreiches Neubauprogramm. Bis zu 1500 neue Wohnungen sollen in Friedrichshain neu entstehen. 450 Wohnungen sollen relativ schnell realisiert werden. Sie sollen vor allem dort gebaut werden, wo die WBM bereits Eigentümer der Flächen ist.
Dies betrifft hauptsächlich die Quartiere südlich und nördlich der Karl-Marx-Allee zwischen Strausberger Platz und Straße der Pariser Kommune. Dort sollen auf Parkplätzen oder anderen Freiflächen zehngeschossige Häuser entstehen. Jedes mit ca. 50 Wohnungen. Dadurch wird es einen Bevölkerungszuwachs um einige Tausend Einwohner*innen in Friedrichshain geben.
Die Wohnungssituation in Friedrichshain ist aufgrund der großen Nachfrage und der rasant steigenden Mieten zweifellos sehr angespannt. Daher muss auch städtebauliche Verdichtung durch Neubau in Betracht gezogen werden. Von zentraler Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Stadtverträglichkeit. Der Bevölkerungszuwachs führt zu einem erhöhten Bedarf an sozialer Infrastruktur, wie bspw. Kita- und Schulplätze oder Einrichtungen wie Stadtteil- und Senior*innen-zentren. Auch der Anteil der Wohnungen, deren Mieten den Richtlinien der KDU entsprechen, bzw. für Mieter*innen mit WBS, ist wichtig, da für diese Klientel immer weniger Wohnraum im Bezirk zur Verfügung steht.
Darüber hinaus müssen auch die Auswirkungen auf die Wohnqualität der Anwohner*innen berücksichtigt werden, da Verdichtung häufig zu Einschränkungen, wie bspw. geringere Abstände zwischen den Häusern oder starke Verschattung führt. Ferner muss es einen Ausgleich für überbaute Grünflächen, Spiel- und Parkplätze geben, wenn man Akzeptanz und Zustimmung für derartige städtebaulichen Verdichtungs- bzw. Bauvorhaben bei den Anwohner*innen und Bürger*innen fördern will.
Transparenz und öffentliche Debatte sind der Schlüssel dafür, dass die Interessen der Anwohner*innen, wie auch die Interessen des Gemeinwesens im Bezirk auf die Planungen Einfluss nehmen können. Die BVV von Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich für Transparenz, Dialog und eine einvernehmliche Lösung mit der WBM ein und fordert diese zu einem entsprechenden Aushandlungsprozess mit den Anwohner*innen sowie mit dem Bezirk auf, auch wenn eine solche Bürger*innen-beteiligung nach§ 34 BauGB nicht vorgesehen ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 04.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wir beauftragt, auf die WBM einzuwirken, eine transparente Debatte über ihre geplanten Bauvorhaben in Friedrichshain-West mit den Anwohner*innen, unter Beteiligung der BVV-Fraktionen zu führen und einer umfassenden Bürger*innen-beteiligung im Vorfeld zuzustimmen. Dabei müssen die Planungen für jedes einzelne Objekt überprüft und gleichzeitig die Planungen insgesamt einer städtebaulichen Betrachtung und öffentlichen Debatte unterzogen werden. Die Anpassung der sozialen Infrastruktur an die wachsende Einwohner*innenzahl und die Auswirkungen auf die Wohnqualität für die Anwohner*innen müssen bei der Überprüfung der Bauabsichten der WBM im Fokus stehen. Gegebenenfalls hat das Bezirksamt die Bürger*innen-beteiligung in eigener Verantwortung bzw. gemeinsam mit SenStadt zu organisieren, und dies unabhängig davon, ob sich die Zulässigkeit der Bauvorhaben nach Bauplanungsrecht oder nach § 34 BauGB richtet.
Folgende Kriterien sollten für die Bewertung und Veränderung der Planungen von entscheidender Bedeutung sein:
– Die WBM soll mindestens ⅔ der geplanten Wohnungen mit öffentlicher Förderung – Anpassung der sozialen Infrastruktur (Schule, Kita, soziale Einrichtungen etc.) – Auswirkungen auf die Wohnqualität der Anwohner*innen (Abstände, Schatten etc.) – Wohnungen für besondere Bedarfe (alters-, bzw. behindertengerechte Wohnungen) – Schaffung von Wohnraum für Familien – Anteil der Wohnungen, die den Richtlinien der KDU entsprechen – Anteil der Wohnungen für Mieter*innen mit WBS – Anteil bezahlbarer Räumlichkeiten für politische, soziale und kulturelle Träger – Ausgleich für verlorene Grün- und Erholungsflächen – Ausgleich für überbaute Spielplätze – Ausgleich für überbaute Parkplätze – Angebote an pflegerischen und pflegenahen Dienstleistungen
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