Drucksache - DS/1648/IV  

 
 
Betreff: Kein Verdichtungsprogramm der WBM in Friedrichshain-West ohne Transparenz und Beteiligung! Pläne der WBM müssen öffentlicher Überprüfung unterzogen werden.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Amiri, RezaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen/SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
03.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1648/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wir beauftragt, auf die WBM einzuwirken, eine transparente Debatte über ihre geplanten Bauvorhaben in Friedrichshain-West mit den Anwohner*innen, unter Beteiligung der BVV-Fraktionen zu führen und einer umfassenden Bürger*innen-beteiligung im Vorfeld zuzustimmen. Dabei müssen die Planungen für jedes einzelne Objekt überprüft und gleichzeitig die Planungen insgesamt einer städtebaulichen Betrachtung und  öffentlichen Debatte unterzogen werden. Die Anpassung der sozialen Infrastruktur an die wachsende Einwohner*innenzahl und die Auswirkungen auf die Wohnqualität für die Anwohner*innen müssen bei der Überprüfung der Bauabsichten der WBM im Fokus stehen. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt die Bürger*innen-beteiligung in eigener Verantwortung organisieren.

 

Folgende Kriterien sollten für die Bewertung und Veränderung der Planungen von entscheidender Bedeutung sein:

 

                     Anpassung der sozialen Infrastruktur (Schule, Kita, soziale Einrichtungen etc.)

                     Auswirkungen auf die Wohnqualität der Anwohner*innen (Abstände, Schatten etc.)

                     Wohnungen für besondere Bedarfe (alters-, bzw. behindertengerechte Wohnungen)

                     Schaffung von Wohnraum für Familien

                     Anteil der Wohnungen, die den Richtlinien der KDU entsprechen

                     Anteil der Wohnungen für Mieter*innen mit WBS

                     Anteil bezahlbarer Räumlichkeiten für politische, soziale und kulturelle Träger

                     Ausgleich für verlorene Grün- und Erholungsflächen

                     Ausgleich für überbaute Spielplätze

                     Ausgleich für überbaute Parkplätze

                     Angebote an pflegerischen und pflegenahen Dienstleistungen

 

Begründung:

 

Die städtebauliche Verdichtung der innerstädtischen Bezirke Berlins ist spätestens seit dem erfolgreichen Volksentscheid 100 % Tempelhofer Feld, der sich gegen die Nachnutzungspläne des Senats auf dem ehemaligen Flughafengelände richtete, im vollen Gange.

 

In Friedrichshain-West plant die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) ein umfangreiches Neubauprogramm. Bis zu 1500 neue Wohnungen sollen in Friedrichshain neu entstehen. 450 Wohnungen sollen relativ schnell realisiert werden. Sie sollen vor allem dort gebaut werden, wo die WBM bereits Eigentümer der Flächen ist.

 

Dies betrifft hauptsächlich die Quartiere südlich und nördlich der Karl-Marx-Allee zwischen Strausberger Platz und Straße der Pariser Kommune. Dort sollen auf Parkplätzen oder anderen Freiflächen zehngeschossige Häuser entstehen. Jedes mit ca. 50 Wohnungen. Dadurch wird es einen Bevölkerungszuwachs um einige Tausend Einwohner*innen in Friedrichshain geben.

 

Die Wohnungssituation in Friedrichshain ist aufgrund der großen Nachfrage und der rasant steigenden Mieten zweifellos sehr angespannt. Daher muss auch städtebauliche Verdichtung durch Neubau in Betracht gezogen werden. Von zentraler Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Stadtverträglichkeit. Der Bevölkerungszuwachs führt zu einem erhöhten Bedarf an sozialer Infrastruktur, wie bspw. Kita- und Schulplätze oder Einrichtungen wie Stadtteil- und Senior*innen-zentren. Auch der Anteil der Wohnungen, deren Mieten den Richtlinien der KDU entsprechen, bzw. für Mieter*innen mit WBS, ist wichtig, da für diese Klientel immer weniger Wohnraum im Bezirk zur Verfügung steht.

 

Darüber hinaus müssen auch die Auswirkungen auf die Wohnqualität der Anwohner*innen  berücksichtigt werden, da Verdichtung häufig zu Einschränkungen, wie bspw. geringere Abstände zwischen den Häusern oder starke Verschattung führt. Ferner muss es einen Ausgleich für überbaute Grünflächen, Spiel- und Parkplätze geben, wenn man Akzeptanz und Zustimmung für derartige städtebaulichen Verdichtungs- bzw. Bauvorhaben bei den Anwohner*innen und Bürger*innen fördern will.

 

Transparenz und öffentliche Debatte sind der Schlüssel dafür, dass die Interessen der

Anwohner*innen, wie auch die Interessen des Gemeinwesens im Bezirk auf die Planungen Einfluss nehmen können. Die BVV von Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich für Transparenz, Dialog und eine einvernehmliche Lösung mit der WBM ein und fordert diese zu einem entsprechenden  Aushandlungsprozess mit den Anwohner*innen sowie mit dem Bezirk auf, auch wenn eine solche Bürger*innen-beteiligung nach§ 34 BauGB nicht vorgesehen ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 04.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wir beauftragt, auf die WBM einzuwirken, eine transparente Debatte über ihre geplanten Bauvorhaben in Friedrichshain-West mit den Anwohner*innen, unter Beteiligung der BVV-Fraktionen zu führen und einer umfassenden Bürger*innen-beteiligung im Vorfeld zuzustimmen. Dabei müssen die Planungen für jedes einzelne Objekt überprüft und gleichzeitig die Planungen insgesamt einer städtebaulichen Betrachtung und  öffentlichen Debatte unterzogen werden. Die Anpassung der sozialen Infrastruktur an die wachsende Einwohner*innenzahl und die Auswirkungen auf die Wohnqualität für die Anwohner*innen müssen bei der Überprüfung der Bauabsichten der WBM im Fokus stehen. Gegebenenfalls hat das Bezirksamt die Bürger*innen-beteiligung in eigener Verantwortung bzw. gemeinsam mit SenStadt zu organisieren, und dies unabhängig davon, ob sich die Zulässigkeit der Bauvorhaben nach Bauplanungsrecht oder nach § 34 BauGB richtet.

 

Folgende Kriterien sollten für die Bewertung und Veränderung der Planungen von entscheidender Bedeutung sein:

 

                     Die WBM soll mindestens der geplanten Wohnungen mit öffentlicher Förderung
errichten.

                     Anpassung der sozialen Infrastruktur (Schule, Kita, soziale Einrichtungen etc.)

                     Auswirkungen auf die Wohnqualität der Anwohner*innen (Abstände, Schatten etc.)

                     Wohnungen für besondere Bedarfe (alters-, bzw. behindertengerechte Wohnungen)

                     Schaffung von Wohnraum für Familien

                     Anteil der Wohnungen, die den Richtlinien der KDU entsprechen

                     Anteil der Wohnungen für Mieter*innen mit WBS

                     Anteil bezahlbarer Räumlichkeiten für politische, soziale und kulturelle Träger

                     Ausgleich für verlorene Grün- und Erholungsflächen

                     Ausgleich für überbaute Spielplätze

                     Ausgleich für überbaute Parkplätze

                     Angebote an pflegerischen und pflegenahen Dienstleistungen

 

 
 

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