Drucksache - DS/1652/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Hausärzte erhalten kostenlos Parkausweise, um Hausbesuche bei Patienten vornehmen zu können ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich mit "Arzt im Einsatz" gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen oder privat verwendet werden.
Begründung:
Die Krankenkassen bezahlen den Hausärzten keine ausreichende Aufwandsentschädigung, so daß für Ärzte Hausbesuche bei Patienten einen finanziellen Verlust darstellen. Gerade zum Wohle der mobilitätsbeeinträchtigten Bevölkerung sollten Ärzte, die so freundlich sind noch ihre Patienten zuhause aufzusuchen nicht noch zusätzlich durch ein Parkticket belastet werden. Ärzte erhalten die Parkausweise nur für die Einsatzzeiten und dürfen diese nicht übertragen, um nicht durch private Nutzung der Tickets zu einer Senkung der Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung beizutragen. Daher müssen die Parkausweise auch klar als Parkausweise für den Einsatz als Arzt gekennzeichnet sein.
BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend)
GesIk 07.05.2015 Neuer Betreff: "Parkausweise für aufsuchende Berufsgruppen"
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit aufsuchende Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Apothekendienste, Mitarbeiter des Bezirksamtes etc.) kostenlose oder kostenreduzierte Parkausweise erhalten, um Besuche bei Klienten im Bezirk vornehmen zu können, ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich extra gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen oder privat verwendet werden.
WiO 13.05.2015 Neuer Betreff: "Parkausweise für pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen"
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Apothekendienste) kostenreduzierte Parkausweise erhalten, um Besuche bei Patienten im Bezirk vornehmen zu können, ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich extra gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen übertragbar sein.
BVV 20.05.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit pflegerisch und medizinisch tätige Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Apothekendienste) kostenreduzierte Parkausweise erhalten, um Besuche bei Patienten im Bezirk vornehmen zu können, ohne hierfür Parktickets lösen zu müssen. Diese Parkausweise müssen deutlich extra gekennzeichnet sein und dürfen nicht übertragen übertragbar sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.01.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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