Drucksache - DS/1685/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Sollte das nicht der Fall sein:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 29.04.2015 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der östliche Bereich des Osthafens im Besitz eines privaten Eigentümers . Im Zuge der Veräußerung der restlichen Grundstücke und Neubebauung ist geregelt, dass auch in diesem Bereich der Uferwanderweg wie im übrigen Teil des Osthafens durch die Behala angelegt und für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Sollte das nicht der Fall sein:
Alt Stralau 13 - 15 in beiden Richtungen mit Schildern mit der Aufschrift "Privatgrundstück - Betreten auf eigene Gefahr - kein Winterdienst" versehen ist?
Siehe Antwort zu 1.
Der Eigentümer.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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