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Drucksache - DS/1690/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 29.04.2015 Bezirksbürgermeisterin
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Hinsichtlich der Teilaspekte der Frage, die sich auf polizeiliche Maßnahmen beziehen, verweist das Bezirksamt auf seine Beantwortung zur Mündlichen Anfrage DS/ 1584 / IV, Fragen 2 und 3.
Die Beantwortung erfolgte dahingehend, dass das Bezirksamt zu Themenbereichen wie Taktik, Kräfteeinsatz oder ggf. aus der polizeilichen Arbeit gewonnene Erkenntnisse nicht über mehr Informationen verfügt als die Bezirksverordneten oder die Öffentlichkeit und dass die Innenverwaltung mit der hier wiederholt dargestellten Begründung Zuarbeiten oder Informationen zur Anfragen aus der Bezirksverordnetenversammlung ablehnt.
Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert. Insofern bezieht sich die Beantwortung der heutigen Mündlichen Anfrage auf die Erkenntnisse, die das bezirkliche Ordnungsamt im Rahmen seiner Tätigkeit gewinnen konnte.
Da "rund um den Görlitzer Park" nicht näher definiert ist, bezieht sich die Beantwortung auf den Park selbst und die Görlitzer sowie die Wiener Straße.
Die im vergangenen Jahr sehr regelmäßig durchgeführten gemeinsamen Dauerstreifen aus Beschäftigten der Polizei und des Ordnungsamtes werden in dieser Form und Intensität in 2015 nicht fortgesetzt, und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst ist festzustellen, dass die Zusammenarbeit in 2014 stets gut und in vielerlei Hinsicht auch erfolgreich war, vor allem was Bagatellordnungswidrigkeiten anbelangt, deren Feststellung und Ahndung in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes liegen. So konnten die Nutzer vielfach davon überzeugt werden, Hunde anzuleinen. Auch der Musiklärm konnte reduziert werden. Die Dauerbestreifung hat aber u. a. auch dazu geführt, dass Nutzer die Präsenz als übermäßig empfanden.
Einige Beschwerdeführer warfen dem Ordnungsamt vor, die Drogenproblematik nicht in den Griff zu bekommen, wohl aber harmlose Nutzer zu ärgern.
Entsprechende Feststellungen stellen den Schwerpunkt der Beschwerdelage und mithin des derzeitigen Tätigwerdens des Ordnungsamtes in diesem Bereich dar.
Durch das Ordnungsamt wurden folgende Ordnungswidrigkeiten angezeigt:
19 Ordnungswidrigkeitenverfahren Grünanlagengesetz (Hund ohne Leine und Kfz in Grünanlage)
10 Ordnungswidrigkeitenverfahren Berliner Straßengesetz (illegales Kampieren, Schankvorgarten, Moped abstellen)
3 Ordnungswidrigkeitenverfahren Abfallrecht (illegale Abfallab-lagerung)
1 Ordnungswidrigkeitenverfahren Hundegesetz ("Kampfhund" ohne Maulkorb)
Auch hier bezieht sich die Beantwortung auf die Einschätzung des Ordnungsamtes.
Die in diesem Bereich begangenen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich - mit Ausnahme des Kampierens - nicht fundamental von anderen Grünanlagen oder Straßenzügen in unserem Bezirk. Es gibt jahreszeitlich bedingte Schwankungen in den unerlaubten Aktivitäten (illegale und zu laute Musikveranstaltungen), aber diese finden sich auch z. B. im OT Friedrichshain rund um die Warschauer Brücke. Gemeinsame Aktivitäten zwischen Polizei und Ordnungsamt konzentrieren sich im Jahre 2015 eher in diesem Bereich.
Nachfrage:
Hier möchte das Bezirksamt auf seine Antwort zur Frage 3 der heutigen Anfrage und auch auf die Beantwortung der oben bereits genannten Mündlichen Anfrage DS/ 1584 / IV verweisen.
Das Bezirksamt hatte ausgeführt, dass die "Eindämmung des Drogenhandels und der Kriminalität" auch im Bereich des Görlitzer Parkes und im gesamten Stadtgebiet Aufgabe des Polizeipräsidenten in Berlin ist.
Das Bezirksamt hatte angeregt, dass sich der Fragesteller, Herr Taskiran, in dieser Frage ggf. direkt an den Senator für Inneres und Sport wendet und dass das Bezirksamt großes Interesse an den Ergebnissen einer solchen Nachfrage hat. Einen Rücklauf dazu gab es leider nicht.
Der Bereich Grünflächen hat aber Hinweise z. B. aus dem Bereich der städtebaulichen Kriminalprävention in die Umsetzung der zuletzt erfolgten landschaftsgärtnerischen Arbeiten (z. B. Gehölzrückschnitt) im Park einfließen lassen. Das Ordnungsamt ist im Rahmen seiner regulären Streifentätigkeit wie dargestellt aktiv.
Monika Herrmann
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