Drucksache - DS/1690/IV  

 
 
Betreff: Kontrollen rund um den Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt bzgl. erfolgter Kontrollen (z.B. durch Polizei und Ordnungsamt) rund um den Görlitzer Park seit Beginn dieses Jahres?

 

  1. Um welche festgestellten Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten handelte es sich (bitte aufgelistet nach Anzahl und Art der Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit)?

 

  1. Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt aus diesen Erkenntnissen?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Vereinbarungen, Absprache und Planungen zwischen Polizei und Bezirksamt gibt es bzgl. eines gemeinsamen Vorgehens rund um den Görlitzer Park?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                          29.04.2015

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt bzgl. erfolgter Kontrollen (z.B. durch Polizei und Ordnungsamt) rund um den Görlitzer Park seit Beginn dieses Jahres?

 

Hinsichtlich der Teilaspekte der Frage, die sich auf polizeiliche Maßnahmen beziehen, verweist das Bezirksamt auf seine Beantwortung zur Mündlichen Anfrage DS/ 1584 / IV, Fragen 2 und 3.

 

Die Beantwortung erfolgte dahingehend, dass das Bezirksamt zu Themenbereichen wie Taktik, Kräfteeinsatz oder ggf. aus der polizeilichen Arbeit gewonnene Erkenntnisse nicht über mehr Informationen verfügt als die Bezirksverordneten oder die Öffentlichkeit und dass die Innenverwaltung mit der hier wiederholt dargestellten Begründung Zuarbeiten oder Informationen zur Anfragen aus der Bezirksverordnetenversammlung ablehnt.

 

Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert. Insofern bezieht sich die Beantwortung der heutigen Mündlichen Anfrage auf die Erkenntnisse, die das bezirkliche Ordnungsamt im Rahmen seiner Tätigkeit gewinnen konnte.

 

Da "rund um den Görlitzer Park" nicht näher definiert ist, bezieht sich die  Beantwortung auf den Park selbst und die Görlitzer sowie die Wiener Straße.

 

Die im vergangenen Jahr sehr regelmäßig durchgeführten gemeinsamen Dauerstreifen aus Beschäftigten der Polizei und des Ordnungsamtes werden in dieser Form und Intensität in 2015 nicht fortgesetzt, und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst ist festzustellen, dass die Zusammenarbeit in 2014 stets gut und in vielerlei Hinsicht auch erfolgreich war, vor allem was Bagatellordnungswidrigkeiten anbelangt, deren Feststellung und Ahndung in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes liegen. So konnten die Nutzer vielfach davon überzeugt werden, Hunde anzuleinen. Auch der Musiklärm konnte reduziert werden. Die Dauerbestreifung hat aber u. a. auch dazu geführt, dass Nutzer die Präsenz als übermäßig empfanden.

 

Einige Beschwerdeführer warfen dem Ordnungsamt vor, die Drogenproblematik nicht in den Griff zu bekommen, wohl aber harmlose Nutzer zu ärgern.

 


Der Görlitzer Park wird derzeit vom Ordnungsamt in regulärem Umfang bestreift. Darüber hinaus fand  von Januar bis März 2015 monatlich jeweils eine gemeinsame Kontrolle von Außendienst und Innendienst in der Görlitzer bzw. Wiener Straße statt. Im April gab es zwei gemeinsame Kontrollen. Bei diesen Kontrollen wurden bzw. werden  auch schriftliche Aufforderungen etc. ausgehändigt. Konkret geht es dabei insbesondere um illegales Kampieren in Fahrzeugen.

 

Entsprechende Feststellungen stellen den Schwerpunkt der Beschwerdelage und mithin des derzeitigen Tätigwerdens des Ordnungsamtes in diesem Bereich dar.

 

 

  1. Um welche festgestellten Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten handelte es sich (bitte aufgelistet nach Anzahl und Art der Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit)?

 

Durch das Ordnungsamt wurden folgende Ordnungswidrigkeiten angezeigt:

 

19 Ordnungswidrigkeitenverfahren Grünanlagengesetz (Hund ohne Leine und Kfz in Grünanlage)

 

10 Ordnungswidrigkeitenverfahren Berliner Straßengesetz (illegales Kampieren, Schankvorgarten, Moped abstellen)

 

3 Ordnungswidrigkeitenverfahren Abfallrecht (illegale Abfallab-lagerung)

 

1 Ordnungswidrigkeitenverfahren Hundegesetz ("Kampfhund" ohne Maulkorb)

 


  1. Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt aus diesen Erkenntnissen?

 

 

Auch hier bezieht sich die Beantwortung auf die Einschätzung des Ordnungsamtes.

 

Die in diesem Bereich begangenen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich - mit Ausnahme des Kampierens -  nicht fundamental von anderen Grünanlagen oder Straßenzügen in unserem Bezirk. Es gibt jahreszeitlich bedingte Schwankungen in den unerlaubten Aktivitäten (illegale und zu laute Musikveranstaltungen), aber diese finden sich auch z. B. im OT Friedrichshain rund um die Warschauer Brücke. Gemeinsame Aktivitäten zwischen Polizei und Ordnungsamt konzentrieren sich im Jahre 2015 eher in diesem Bereich.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Vereinbarungen, Absprache und Planungen zwischen Polizei und Bezirksamt gibt es bzgl. eines gemeinsamen Vorgehens rund um den Görlitzer Park?

 

 

Hier möchte das Bezirksamt auf seine Antwort zur Frage 3 der heutigen Anfrage und auch auf die Beantwortung der oben bereits genannten Mündlichen Anfrage DS/ 1584 / IV verweisen.

 

Das Bezirksamt hatte ausgeführt, dass die "Eindämmung des Drogenhandels und der Kriminalität" auch im Bereich des Görlitzer Parkes und im gesamten Stadtgebiet Aufgabe des Polizeipräsidenten in Berlin ist.

 

Das Bezirksamt hatte angeregt, dass sich der Fragesteller, Herr Taskiran, in dieser Frage ggf. direkt an den Senator für Inneres und Sport wendet und dass das Bezirksamt großes Interesse an den Ergebnissen einer solchen Nachfrage hat. Einen Rücklauf dazu gab es leider nicht.

 

Der Bereich Grünflächen hat aber Hinweise z. B. aus dem Bereich der städtebaulichen Kriminalprävention in die Umsetzung der zuletzt erfolgten landschaftsgärtnerischen Arbeiten (z. B. Gehölzrückschnitt) im Park einfließen lassen. Das Ordnungsamt ist im Rahmen seiner regulären Streifentätigkeit wie dargestellt aktiv.

 

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: