Drucksache - DS/1604/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Wohnungsnotfallhilfeplanung als Teil der kommunalen Sozialplanung zu entwickeln.
Begründung:
Ziel der Wohnungsnotfallhilfeplanung soll die Vernetzung der Angebotsplanung der Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit der kommunalen, regionalen und Landesplanung der öffentlichen Träger sowie eine Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirksamkeit von Hilfemaßnahmen und –angeboten und das Erkennen und Schließen von Versorgungslücken sein.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 23.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Wohnungsnotfallhilfeplanung als Teil der kommunalen Sozialplanung zu entwickeln.
BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Wohnungsnotfallhilfeplanung als Teil der kommunalen Sozialplanung zu entwickeln.
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