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Drucksache - DS/1659/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt für die nördliche Lohmühleninsel Planungsziele zu entwickeln. Diese sollen sich auf Gewerbe, Kunst, Kultur, Soziales und öffentlichen Freiflächen konzentrieren. Wohnungsbau ist aus Gründen der umgebenden Kulturnutzung weitestgehend auszuschließen. Die Planungsziele sollen dann in einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan einfließen. Begründung: Die nördliche Lohmühleninsel ist unbeplant, es gibt keinen Bebauungsplan. Zahlreiche Immobilienentwickler interessieren sich für das Grundstück in Wasserlage, insbesondere für exklusiven Wohnungsbau. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde eine Wohnnutzung das Aus für die meisten der angrenzenden Kulturbetriebe bedeuten. Das gilt es durch eine vorausschauende Bauleitplanung zu verhindern.
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BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 13.05.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt für die nördliche Lohmühleninsel Planungsziele zu entwickeln. Diese sollen sich auf Gewerbe, Kunst, Kultur, Soziales und öffentlichen Freiflächen konzentrieren. Wohnungsbau ist aus Gründen der umgebenden Kulturnutzung weitestgehend auszuschließen. Die Planungsziele sollen dann in einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan einfließen.
BVV 20.05.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt für die nördliche Lohmühleninsel Planungsziele zu entwickeln. Diese sollen sich auf Gewerbe, Kunst, Kultur, Soziales und öffentlichen Freiflächen konzentrieren. Wohnungsbau ist aus Gründen der umgebenden Kulturnutzung weitestgehend auszuschließen. Die Planungsziele sollen dann in einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan einfließen.
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