Drucksache - DS/1684/IV  

 
 
Betreff: Vergabe von Liegeplätzen an der Halbinsel Stralau und Sicherung der Schiffe gegen Unfallgefahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Woher kommen die beiden alten Schiffe, die auf Höhe der Friedrich-Junge-Straße in der Rummelsburger Bucht auf Friedrichshainer Seite liegen?

 

  1. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um zu sichern, dass Kinder, die diese alten, fast schrottreifen Schiffe als Abenteuerspielplatz nutzen, nicht zu Schaden kommen?

 

  1. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass weitere, fast schrottreife Schiffe an der Halbinsel Stralau festgelegt werden (jetzt z.B. drei Schiffe gegenüber Treptow an der Brücke)?

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 29.04.2015

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Woher kommen die beiden alten Schiffe, die auf Höhe der Friedrich-Junge-Straße in der Rummelsburger Bucht auf Friedrichshainer Seite liegen?

 

Falls es sich um die Kähne "Herta" und "Heimat" in Ihrer Anfrage handelt, so haben beide Schiffe eine befristete Genehmigung vom WSA. Sie sollen später in den historischen Hafen verlegt werden.

 

  1. Was wird das Bezirksamt unternehmen, um zu sichern, dass Kinder, die diese alten, fast schrottreifen Schiffe als Abenteuerspielplatz nutzen, nicht zu Schaden kommen?

 

r die Sicherung der Schiffe ist der Schiffseigentümer verantwortlich.

 

  1. Was wird unternommen, um zu verhindern, dass weitere, fast schrottreife Schiffe an der Halbinsel Stralau festgelegt werden (jetzt z.B. drei Schiffe gegenüber Treptow an der Brücke)?

 

Hier kann nur der jeweilige Eigentümer tätig werden, wenn keine Genehmigung vorliegt kann Anzeige bei der Wasserschutzpolizei gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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