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Drucksache - DS/1684/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 29.04.2015 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Falls es sich um die Kähne "Herta" und "Heimat" in Ihrer Anfrage handelt, so haben beide Schiffe eine befristete Genehmigung vom WSA. Sie sollen später in den historischen Hafen verlegt werden.
Für die Sicherung der Schiffe ist der Schiffseigentümer verantwortlich.
Hier kann nur der jeweilige Eigentümer tätig werden, wenn keine Genehmigung vorliegt kann Anzeige bei der Wasserschutzpolizei gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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