Drucksache - DS/1672/IV  

 
 
Betreff: Parkplätze in der Waldemarstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Weeger, AndreasWeeger, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes mitgeteilt, dass das Bezirksamt seit geraumer Zeit beschlossen hat, das Querparken auf der Südseite der Waldemarstraße zwischen Adalbertstraße und Leuschnerdamm weitgehend zu erlauben?

 

  1. Warum werden dort trotzdem weiterhin offenbar verstärkt Falschparker sanktioniert, obwohl das Ordnungsamt laut Antwort auf die Frage SA/140/IV dort keinen Kontrollschwerpunkt sieht und es an allen möglichen Orten im Bezirk wirklich genug andere Verstöße für das Ordnungsamt zu kontrollieren gibt, u.a. auch Parksünder, die echte Verkehrshindernisse darstellen?

 

  1. Nutzt das Ordnungsamt die letzten Wochen des Parkverbots, bevor das personell knapp ausgestattete Tiefbauamt dazu kommt die Beschilderung zu ändern, noch einmal, um an dieser Stelle aus Prinzip möglichst konsequent Bußgelder zu verhängen und die Bevölkerung systematisch gegen sich aufzubringen?

 

Nachfrage:

 

  1. Falls nein: Aus welcher Motivation heraus werden dann in diesen besagten letzten Wochen des Bestehens des Verbots in überzufälliger Häufigkeit gerade hier Bußgeldbescheide ausgestellt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                  06.05.2015
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Hat das Bezirksamt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes mitgeteilt, dass das Bezirksamt seit geraumer Zeit beschlossen hat, das Querparken auf der Südseite der Waldemarstraße zwischen Adalbertstraße und Leuschnerdamm weitgehend zu erlauben?

 

Der in der Anfrage angesprochene Bezirksamtsbeschluss mündete in eine entsprechende Anordnung. Diese stammt vom 20.01.2015. Ordnungsrechtlich gelten aber solange die "alten" Regelungen, bis die "neuen" durch das Straßen- und Grünflächenamt vollzogen sind. Im Rahmen der Streifentätigkeit  dürfen Verstöße nicht ignoriert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzuweisen, anders zu verfahren, ist rechtwidrig. Würde in der Waldemarstraße anders als derzeit rechtlich geboten verfahren, besteht auch das Problem, dass sich andere wie z.B. Passanten auf die derzeit noch vorhandene rechtliche Lage stützen könnten.

 

  1. Warum werden dort trotzdem weiterhin offenbar verstärkt Falschparker sanktioniert, obwohl das Ordnungsamt laut Antwort auf die Frage SA/140/IV dort keinen Kontrollschwerpunkt sieht und es an allen möglichen Orten im Bezirk wirklich genug andere Verstöße für das Ordnungsamt zu kontrollieren gibt, u.a. auch Parksünder, die echte Verkehrshindernisse darstellen?

 

Die Waldemarstraße gehört nicht zum Bereich von Kontrollschwerpunkten. Nach Auskunft des Ordnungsamtes wurde mir versichert, dass sich die Kontrollhäufigkeit in der Waldemarstraße nicht von anderen Kontrollhäufigkeiten im Bezirk unterscheidet. Die Idee, dass das Ordnungsamt immer nur dort kontrollieren sollte, wo man selbst es für richtig hält, ist nicht neu, angesichts einer Vielzahl konkurrierender individueller Vorstellungen aber kaum umsetzbar. Daher gibt es allgemeinverbindliche Normen.

 

  1. Nutzt das Ordnungsamt die letzten Wochen des Parkverbots, bevor das personell knapp ausgestattete Tiefbauamt dazu kommt die Beschilderung zu ändern, noch einmal, um an dieser Stelle aus Prinzip möglichst konsequent Bußgelder zu verhängen und die Bevölkerung systematisch gegen sich aufzubringen?

 

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes ist klar, dass sie die Unterstützung der Bevölkerung bei ihrer Tätigkeit benötigen. Kernaufgabe des Ordnungsamtes ist es gerade, der Bevölkerung ein lebenswertes Umfeld zu gewährleisten, Störungen zu beseitigen und an gegenseitige Rücksichtnahme zu appellieren. Es ist in keiner Weise Ziel des Ordnungsamtes, provokativ Anwohnerinnen oder Anwohner gegen sich aufzubringen.

Leider bleibt in der Fragestellung unklar, ob sie sich nur auf das angeblich bald zu erwartende Querparken oder auch auf das Parken im Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) bezieht. Solche Verstöße werden auch künftig geahndet. Das Zeichen 283 zu ahnden, aber sonst "wegzuschauen" ist dem Ordnungsamt nicht möglich.

 

Nachfrage:

 

  1. Falls nein: Aus welcher Motivation heraus werden dann in diesen besagten letzten Wochen des Bestehens des Verbots in überzufälliger Häufigkeit gerade hier Bußgeldbescheide ausgestellt?

 

Eine besondere Motivation des Ordnungsamtes kann ich diesbezüglich nicht bestätigen. Wie in 2. ausgeführt, finden nach Auskunft des Ordnungsamtes dort keine "besonderen" Kontrollen statt. Möglicherweise sind viele Parkende besonders sensibel, weil sie die Umsetzung der neuen Parkordnung herbeisehnen. Nicht auszuschließen ist aber auch, ob ggf. die Polizei aufgrund einer aktuellen Beschwerdelage und möglicherweise im Hinblick auf den 1. Mai derzeit häufiger vor Ort ist und vielleicht mit dem Ordnungsamt verwechselt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 
 

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