Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1593/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Informationen und Drucksachen des Bezirksamtes und der Verwaltung sind generell öffentlich, solange es keine begründeten Bedenken gegen die Öffentlichkeit dieser Unterlagen gibt. Das Bezirksamt ist dazu angehalten im allgemeinen nur Informationen, wo Bedenken bezüglich personenbezogener Daten z.B. in Personalangelegenheiten bestehen oder Unterlagen zu einer Vertragsvergabe, beispielsweise die Bewerbungsunterlagen eines Trägers, als vertraulich und/oder rechtlich geschützt zu kennzeichnen. Sollte es weitere Unterlagen geben, die als vertraulich und/oder rechtlich geschützt angesehen werden, so sind die Bezirksverordneten mit Angabe eines Grundes hierüber zu informieren. Eine allgemeine Kennzeichnung als möglicherweise vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen als Standardeinstellung ist auszuschließen. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten sollen die Mitarbeiter des Bezirksamtes weiterhin über mögliche Ausschlussgründe der Öffentlichkeit informieren und auf die Einhaltung des Datenschutzes achten.
Begründung:
Generell sollten Informationen, die von Parlamentariern und Verwaltung für die Vertretung der Belange der Bevölkerung ausgetauscht werden für die Bevölkerung öffentlich zugänglich sein. Da Verwaltung und Politik in Vertretung der Bevölkerung arbeiten, sollte nur in begründeten Fällen die Öffentlichkeit von den Informationen ausgeschlossen werden. Mails mit für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen, wie z.B. Pressemitteilungen enthalten zur Zeit folgenden Disclaimer: "Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig." Gerade bei Informationen bei denen die Verbreitung gewünscht ist, ist dieser Standardhinweis kontraproduktiv.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 16.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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