Drucksache - DS/1593/IV  

 
 
Betreff: Weitergabe von öffentlichen Informationen generell erlauben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete ZinnVorsteherin
Verfasser:Zinn, JessicaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
16.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1593/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Informationen und Drucksachen des Bezirksamtes und der Verwaltung sind generell öffentlich, solange es keine begründeten Bedenken gegen die Öffentlichkeit dieser Unterlagen gibt.

Das Bezirksamt ist dazu angehalten im allgemeinen nur Informationen, wo Bedenken bezüglich personenbezogener Daten z.B. in Personalangelegenheiten bestehen oder Unterlagen zu einer Vertragsvergabe, beispielsweise die Bewerbungsunterlagen eines Trägers, als vertraulich und/oder rechtlich geschützt zu kennzeichnen.

Sollte es weitere Unterlagen geben, die als vertraulich und/oder rechtlich geschützt angesehen werden, so sind die Bezirksverordneten mit Angabe eines Grundes hierüber zu informieren.

Eine allgemeine Kennzeichnung als möglicherweise vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen als Standardeinstellung ist auszuschließen. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten sollen die Mitarbeiter des Bezirksamtes weiterhin über mögliche Ausschlussgründe der Öffentlichkeit informieren und auf die Einhaltung des Datenschutzes achten.

 

Begründung:

 

Generell sollten Informationen, die von Parlamentariern und Verwaltung für die Vertretung der Belange der Bevölkerung ausgetauscht werden für die Bevölkerung öffentlich zugänglich sein.

Da Verwaltung und Politik in Vertretung der Bevölkerung arbeiten, sollte nur in begründeten Fällen die Öffentlichkeit von den Informationen ausgeschlossen werden.

Mails mit für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen, wie z.B.

Pressemitteilungen enthalten zur Zeit folgenden Disclaimer:

"Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig."

Gerade bei Informationen bei denen die Verbreitung gewünscht ist, ist dieser Standardhinweis kontraproduktiv.

 

 

BVV 25.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

Tra 16.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 29.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: