Drucksache - DS/1680/IV  

 
 
Betreff: Neonazi-Gastronom in Friedrichshain?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Neonazi und NPD-Kommunalpolitiker (Gemeindevertretung Löcknitz, Mecklenburg-Vorpommern), Frank Dreblow, zwei Gaststätten in Berlin betreibt, unter anderem das Restaurant "Volkskammer" in der Straße der Pariser Kommune 18b in Friedrichshain?

 

2.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Polizei im Februar auf Initiative des Berliner LKA, unter Beteiligung von ca. 100 Beamt*innen, drei Adressen in Berlin und zwei weitere in Löcknitz, von Frank Dreblow, im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durchsucht hat?

 

3.      Was kann das Bezirksamt zum Stand der polizeilichen Ermittlungen in diesem Fall sagen?

 

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Das wüsste ich ehrlich gesagt auch gern, das mal vorweggenommen.

 

zu Frage 1: Herr Dreblow betreibt das Restaurant in der Straße der Pariser Kommune 18b und die Gewerbeanmeldung erfolgte im März 2011, soviel kann man sagen. Die politische Gesinnung des Herrn war dem Bezirksamt nicht bekannt und ist erstmalig durch die Presse sichtbar geworden, muss man mal so sagen. Ich habe den Namen jetzt auch genannt, weil der Datenschutz nicht greift, weil ja hier sehr lange offensichtlich auch schon, wie gesagt, kommuniziert wurde.

 

zu Frage 2 und 3: Ja, also wie gesagt, wir wussten bisher nichts davon, weder das Ordnungsamt noch ich persönlich und jetzt ist es so, dass wir bei der Polizei bisher keine Informationen bekommen haben über den Stand der Ermittlungen. Das ist aber auch kein Einzelfall. Im Regelfall ist es so, wenn die Strafverfolgungsbehörden ermitteln, sind sie sehr zögerlich damit, irgendwelche Informationen nach aen zu geben, ich sage es mal so. Letztendlich ist das Bezirksamt dann auch eine Außenstelle, wenn man es mal so begreift, als ein Dritter, nicht der Polizei, aber im Falle sozusagen des Informationsflusses.

Was ich mir vorstellen könnte, das hatte ich jetzt auch mal besprochen mit dem Gewerbebereich, welche Möglichkeit haben wir denn eigentlich als Bezirksamt, wenn dort eine ., zum Beispiel eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und hier gibt es in der Tat die Möglichkeit, da komme ich jetzt auch schon zum Punkt 3 Ihrer Nachfrage, nach § 35 GewO die Zuverlässigkeit quasi in Frage zu stellen und dann hätten wir die Möglichkeit, erst einmal dann die Gewerbeerlaubnis zurückzuziehen bei diesem Herren und dann müsste er dann dagegen klagen und das kann er ja dann tun, aber das geht leider erst nach einer Verurteilung, so wurde mir das rechtssicher mitgeteilt.

Und ich sage auch mal an dieser Stelle, einen Triumpf vor einem Gericht über das Bezirksamt zu siegen, muss man dem ja auch nicht gerade geben. Die Frage ist auch, was es überhaupt bringt. Ich würde es dann machen, gar keine Frage, wenn auch ., aber in der Regel haben wir ja Erfahrungen mit solchen Dingen und dann ist es natürlich schnell irgendjemand anderes, der sozusagen die Rolle übernimmt. Also ich denke, das Vorgehen ., muss ich vielleicht noch genau überlegen, ob man da überhaupt noch eine Möglichkeit hat, außerpolitische Aktivitäten das gewerberechtlich anzugehen. Aber ich sage Ihnen, der Wille wäre da, ja.

 

Herr Amiri: Ja, jetzt meine Frage von Genossen aus meiner Partei, die in der Gegend wohnen und mich das gefragt haben, also nicht, dass ich hier populistisch wirken will, das ist einfach eine Frage, die an mich herangetragen wurde und ich frage folgendermaßen: Müssen wir fürchten, dass durchgeknallte militante Neonazis, womöglich ausgestattet mit Kriegswaffen, denn darauf bezogen sich ja die Ermittlungen, einen Treffpunkt in einem Friedrichshainer Lokal jetzt zu haben?

 

zu Nachfrage 1: Ja, Herr Amiri, Sie wissen bestimmt genauso gut wie ich, dass wir vom Gewerbeamt den Zutritt zu einer Gaststätte im Grunde nicht untersagen können und insofern ist die Frage wohl eher politisch zu lösen als über das Gewerberecht, aber die Bedenken, die in dieser Fragestellung mitschwingen, die teile ich und wir haben in der Vergangenheit ja schon viele Diskussionen zu diesen ganzen Themen gehabt und letztendlich hatten wir aber den längeren Atem, muss man ja auch mal sagen, aber es ist immer rechtlich, wie Sie wissen, auch mit den Mietvertragsklauseln, die wendet ja auch nicht jeder an, extrem schwierig, jemanden rauszubekommen, der politisch eigentlich dort nicht hingehört.

 

Herr Amiri: Habe ich das richtig verstanden, dass man eine Angabe, was die Adresse des Lokals in der Frage anging, falsch war, dass es sich nicht um die 18 b, sondern um die 18 a handelt?

 

zu Nachfrage 2: Also nach Auskunft aus dem Gewerberegister ist es in der Tat die 18 a.

 

 
 

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