Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Stadtplanungsausschuss wird ermächtigt, die Mittel zu Bürgerbeteiligung für projektbezogene Aktivitäten in den Ortsteilen aus Kapitel 4610 Titel 53121 des Bezirkshaushaltsplans nach folgenden Kriterien zu vergeben:
I. Die Mittelvergabe kann für folgende Projekte erfolgen:
1. Für die im Auftrag des Bezirksamts erfolgte Organisation und Durchführung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und Bereichsentwicklungsplanung, wie etwa
- die Information der Bürgerinnen und Bürger über Planungsmaßnahmen noch
vor der Aufstellung von Bebauungsplänen
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlegung von
Bebauungsplänen
- die Organisation von Informations- und Diskussionsveranstaltungen
- die Erstellung und Verteilung von Einladungen und erforderlichen
Planungsunterlagen
- die Moderation öffentlicher Veranstaltungen
- die Protokollierung der Ergebnisse von Veranstaltungen
2. Für die öffentlichkeitswirksame Begleitung von Maßnahmen der Stadtentwicklung und von Bauvorhaben, insbesondere von Neubau und Neugestaltung der Infrastruktur.
3. Für die Erarbeitung, Herstellung und Verteilung von Informationsmaterialien zu Themen im Sinne der Punkte 1. du 2. – diese Informationsmaterialien und die Moderation von Veranstaltungen müssen neutral über das entsprechende Thema unterrichten, damit sich die Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Bild machen können.
II. Die Maßnahmen sind vor Beantragung mit anderen Trägern der Bürgerbeteiligung abzustimmen um Dopplungen zu vermeiden bzw. eine Zusammenarbeit zu initiieren.
III. Bei Beantragung muss der Antragsteller
- Thema, Ziel und Zeitpunkt bzw. –raum der Maßnahme
- Kosten für Personal, Sachmittel, Raum und Technikmiete, Kopier- und Druckkosten
etc.
- sowie die handelnden Akteure
in nachvollziehbarer Weise darstellen.
Dabei ist darauf zu achten, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr als 50% der beantragten Summe ausmachen. Honorarmittel für Vorträge werden nicht bewilligt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Stadtplanungsausschuss wird ermächtigt, die Mittel zu Bürgerbeteiligung für projektbezogene Aktivitäten in den Ortsteilen aus Kapitel 4610 Titel 53121 des Bezirkshaushaltsplans nach folgenden Kriterien zu vergeben:
IV. Die Mittelvergabe kann für folgende Projekte erfolgen:
1. Für die im Auftrag des Bezirksamts erfolgte Organisation und Durchführung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und Bereichsentwicklungsplanung, wie etwa
- die Information der Bürgerinnen und Bürger über Planungsmaßnahmen noch
vor der Aufstellung von Bebauungsplänen
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlegung von
Bebauungsplänen
- die Organisation von Informations- und Diskussionsveranstaltungen
- die Erstellung und Verteilung von Einladungen und erforderlichen
Planungsunterlagen
- die Moderation öffentlicher Veranstaltungen
- die Protokollierung der Ergebnisse von Veranstaltungen
2. Für die öffentlichkeitswirksame Begleitung von Maßnahmen der Stadtentwicklung und von Bauvorhaben, insbesondere von Neubau und Neugestaltung der Infrastruktur.
3. Für die Erarbeitung, Herstellung und Verteilung von Informationsmaterialien zu Themen im Sinne der Punkte 1. du 2. – diese Informationsmaterialien und die Moderation von Veranstaltungen müssen neutral über das entsprechende Thema unterrichten, damit sich die Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Bild machen können.
V. Die Maßnahmen sind vor Beantragung mit anderen Trägern der Bürgerbeteiligung abzustimmen um Dopplungen zu vermeiden bzw. eine Zusammenarbeit zu initiieren.
VI. Bei Beantragung muss der Antragsteller
- Thema, Ziel und Zeitpunkt bzw. –raum der Maßnahme
- Kosten für Personal, Sachmittel, Raum und Technikmiete, Kopier- und Druckkosten
etc.
- sowie die handelnden Akteure
in nachvollziehbarer Weise darstellen.
Dabei ist darauf zu achten, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr als 50% der beantragten Summe ausmachen. Honorarmittel für Vorträge werden nicht bewilligt.