Drucksache - DS/0280/IV  

 
 
Betreff: Weiterverarbeitung öffentlicher Daten. Schon bei der Erstellung mitdenken.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Just, FelixJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
16.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung gegenstandslos     
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
13.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
03.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung vertagt     
11.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0280/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien ist darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverbreitet werden dürfen.

Klauseln, die die Weiterverbreitung von Daten einschränken, sind zu monieren.

Gegebenenfalls ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.

 

Begründung

Die Erstellung der Daten wird vom Steuerzahler bezahlt und sollte dem Steuerzahler zur Verfügung stehen. Zur Zeit liegt das Urheberrecht von Bebauungsplänen häufig beim Stadtplanungsbüro, was die Weiterverwertung von Geodaten ausschliesst und technische Innovation behindert.

Die Möglichkeit der Weiterverbreitung ist eine Soll-Bestimmung. Wenn andere Gründe dem entgegenstehen (zB kein anderer Anbieter vorhanden), muss es nicht erfüllt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

BüTra 13.09.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverarbeitet werden dürfen.

Klauseln, die die Weiterverarbeitung von Daten einschränken, sind zu monieren.

Falls vorhanden und finanziell vertretbar ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverarbeitet werden dürfen.

Klauseln, die die Weiterverarbeitung von Daten einschränken, sind zu monieren.

Falls vorhanden und finanziell vertretbar ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

25.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

BüTra 11.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

BVV 24.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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