Drucksache - DS/0216/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt richtet eine Funktion Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit ein. Dazu wird die Stelle des derzeitigen Datenschutzbeauftragten erweitert.
Datenschutz und Informationsfreiheit gehören für uns zu den notwendigen Voraussetzungen für eine freie Gesellschaft. Einerseits muss der Schutz der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger sichergestellt sein. Andererseits haben die Bürgerinnen und Bürger spätestens im 3. Jahrtausend das Recht auf umfassenden Zugang zum Wissen der Verwaltung. Bisher gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keine Person, die den allgemein bekannten Titel Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit trägt und somit für die Bevölkerung leicht als Ansprechperson für die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit erkennt werden kann.
In der Liste auf der Website der Ämter und Einrichtungen von A bis Z des Bezirksamts tauchen einige Beauftrage auf. Bisher aber weder einer für Datenschutz noch für Informationsfreiheit.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung ff.
BüTra 07.06.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Funktion ‚Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz’ zu erweitern in ‚Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit’.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Funktion ‚Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz’ zu erweitern in ‚Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit’.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 13.12.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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