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Drucksache - DS/0320/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Erfahrungen hat das Bezirksamt mit dem am 22.4.2008 beschlossenem Rauchverbot für alle öffentlichen Spielplätze bisher gemacht? 2. Auf welchen Spielplätzen wird das Rauchverbot besonders stark missachtet?
3. Was ist gegebenenfalls der Grund dafür?
Zusatzfragen:
1. Beabsichtigt das Bezirksamt das Rauchen auf allen Spielplätzen im Bezirk durchzusetzen, wenn nein, warum nicht?
2. Wird das aktuelle Rauchverbot kontrolliert und mit welchem Bußgeld muss bei einem Verstoß gerechnet werden?
Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice Berlin, den 20.06.12 Bezirksstadtrat 3260
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
1. Welche Erfahrungen hat das Bezirksamt mit dem am 22.4.2008 beschlossenem Rauchverbot für alle öffentlichen Spielplätze bisher gemacht?
Spielsandbereiche wirkten bei diversen Ortsbegehungen frei von Kippen, während unter den Bänken durchaus auch Kippen zu finden waren. In diversen Sitzungen der Spielplatzkommission in den letzten Jahren, wurden die Aufkleber mit dem Rauchverbot (sowie Spritzen- und Alkoholverbot) von den Eltern/Betreuern als sehr sinnvoll erachtet, weil sie dann andere NutzerInnen darauf hinweisen können. Es ging also immer um eine bessere soziale Kontrolle untereinander. Leider funktioniert das Abends nicht mehr so gut.
Die Erfahrungen des Ordnungsamtes zeigen, dass in Einzelfällen Bürger/innen auf klar abgegrenzten Spielplätzen rauchend angetroffen werden. Dies beruht in der Regel auf Unkenntnis.
2. Auf welchen Spielplätzen wird das Rauchverbot besonders stark missachtet?
Starke Missachtungen des Rauchverbotes gibt es nach den Erkenntnissen des Ordnungsamtes auf Spielplätzen, wo Spielplatz und sonstige Grünanlage fließend ineinander übergehen, wie z.B. der Boxhagener Platz oder der Wühlischplatz.
Nach Einschätzungen des Ordnungsamtes wirken anwesende Eltern sehr häufig selbst darauf ein, dass auf Spielplätzen nicht geraucht wird.
3. Was ist gegebenenfalls der Grund dafür?
Problematisch scheint zu sein, dass die Abgrenzung des Spielplatzes nicht immer eindeutig ist. Man sollte zwar davon ausgehen, dass es sich beim Vorhandensein von Spielgeräten und Sandkästen um einen Spielplatz handelt. Da aber nicht allen Besucher/innen von Grünanlagen das Rauchverbot auf Spielplätzen bekannt ist, kommt es zu Missverständnissen, da in diesen Fällen auch keine Beschilderung vorhanden ist.
Zusatzfragen:
1. Beabsichtigt das Bezirksamt das Rauchen auf allen Spielplätzen im Bezirk durchzusetzen, wenn nein, warum nicht?
Das Ordnungsamt kontrolliert im Rahmen seiner Möglichkeiten das Rauchverbot auf Spielplätzen.
2. Wird das aktuelle Rauchverbot kontrolliert und mit welchem Bußgeld muss bei einem Verstoß gerechnet werden?
Soweit Raucher/innen im Rahmen der täglichen Kontrollen angetroffen werden, wird diese Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei einem Verstoß muss mit einem Bußgeld von 50,- € gerechnet werden.
Die Uniformtragepflicht des Außendienstes, die in der Dienstkleidungsverordnung der Senatsinnenverwaltung verbindlich geregelt ist, erschwert überraschende Kontrollen der Spielplätze.
Eine Initiative, diese Uniformtragepflicht zugunsten von überraschenden Kontrollen in Zivilkleidung durchführen zu können, wurde von der Senatsinnenverwaltung in der letzten Legislaturperiode abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Dez UVGI
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