Drucksache - DS/0269/IV  

 
 
Betreff: Sprachstandserhebungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
Verfasser:Lenk, Dr. WolfgangBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Vorberatung
23.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
05.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
17.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.11.2012    Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landes-AG, die sich mit der weiteren Entwicklung der Testverfahren für die Einschulungsuntersuchungen der Kinder befasst, prüfen zu lassen, ob sich die insgesamt drei Sprachstandserhebungen (der Vierjährigen, der Einschulungsuntersuchung, in der Schuleingangsphase) methodisch schlüssiger aufeinander abstimmen lassen.

 

Weiter soll geprüft werden, auf welche Weise die kindlichen Kenntnisse einer Familiensprache (sofern diese nicht deutsch ist) in der Einschulungsuntersuchung erhoben werden können.

 

Begründung:

 

Die drei Sprachstandstests bzw. -erhebungen, die mit allen Kindern zwischen 4 und 7 Jahren durchgeführt werden, folgen sehr unterschiedlichen Verfahren und bringen deshalb oft voneinander abweichende Ergebnisse. Trends und Erfolgsindikatoren sind so schwer zu erkennen, da die Kompatibiltät nicht gegeben ist. Trotz des Altersunterschieds sind stärker angenäherte Untersuchungsverfahren denkbar und sollten geprüft werden, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu verbessern und angemessenes pädagogisches Handeln zu initiieren.

 

Zudem gibt es deutliche Hinweise, dass die gute Kenntnis einer nicht-deutschen Familiensprache die Sprachfähigkeit eines Kindes stärkt und das Erlernen des Deutschen erleichtert. Daher ist es sinnvoll, solche Fähigkeiten in der Einschulungsuntersuchung zu notieren.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule, Integrationsausschuss – Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Jugendhilfe ff.

 

 

Jugendhilfeausschuss

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landes-AG, die sich mit der weiteren Entwicklung der Testverfahren für die Einschulungsuntersuchungen der Kinder befasst, prüfen zu lassen, ob sich die insgesamt drei Sprachstandserhebungen (der Vierjährigen, der Einschulungsuntersuchung, in der Schuleingangsphase) methodisch schlüssiger aufeinander abstimmen lassen.

 

Weiter soll geprüft werden, auf welche Weise die kindlichen Kenntnisse einer Familiensprache (sofern diese nicht deutsch ist) in der Einschulungsuntersuchung erhoben werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Landes-AG, die sich mit der weiteren Entwicklung der Testverfahren für die Einschulungsuntersuchungen der Kinder befasst, prüfen zu lassen, ob sich die insgesamt drei Sprachstandserhebungen (der Vierjährigen, der Einschulungsuntersuchung, in der Schuleingangsphase) methodisch schlüssiger aufeinander abstimmen lassen.

 

Weiter soll geprüft werden, auf welche Weise die kindlichen Kenntnisse einer Familiensprache (sofern diese nicht deutsch ist) in der Einschulungsuntersuchung erhoben werden können.

 

 
 

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