Drucksache - DS/0323/IV  

 
 
Betreff: Personalentwicklung im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 0323 IV - Personalentwicklung im Bezirksamt Anlage  

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass im Beschluss des Abgeordnetenhauses die ursprünglich vorgesehene Einsparvorgabe in Höhe von knapp 200 VZÄ auf 139 VZÄ abgesenkt wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der Bemerkung des Bürgermeisters im Ältestenrat vor einem Monat, ab einer Größenordnung von 100 Stellen ließe er "mit sich reden".

 

2.      Wie bereitet sich das Bezirksamt auf die anstehenden bezirksindividuellen Verhandlungen mit der SenFin zum Abschluss einer Zielvereinbarung vor, die nach der Sommerpause beginnen werden (Forderungen, Schwerpunkte, Option der zeitlichen Streckung bis nach 2016, Wegfallvermerke, Steuerung des Abbaus oder ungesteuerter Stellenwegfall)?

 

3.      Welche Bedeutung hat der Beschluss für die Übernahme von Auszubildenden in 2012 und in den nächsten Jahren?
 

Nachfragen:

 

1.      In welchem Umfang kann aufgrund des geltenden Beschlusses Personal im Bezirksamt bis Ende 2016 neu eingestellt werden (Angabe in VZÄ) und welche Schwerpunkte will das Bezirksamt bei der Neueinstellung setzen?

 

2.      Wie viele Stellen (Angabe in VZÄ) werden im Bezirksamt bis Ende 2016 durch altersbedingtes Ausscheiden wegfallen
 

 

3.      Wie hoch war in den Jahren 2006 bis 2011 die Zahl der ausscheidenden MitarbeiterInnen (in VZÄ) im Bezirksamt, die aus anderen als altersbedingten Gründen das Bezirksamt verlassen haben (bitte differenzierte Angabe, z.B. Weggang wegen kw-Vermerk und Vermittlung über Stellenpool, Bewerbung auf Positionen außerhalb des BA und Kündigung durch ArbeitnehmerInnen, verhaltensbedingte Kündigungen durch Arbeitgeber, vorzeitiges Ausscheiden wegen Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Auslaufen befristeter Verträge, etc., ggf. weitere Gründe)?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      22.06.2012

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1.               Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass im Beschluss des Abgeordnetenhauses die ursprünglich vorgesehene Einsparvorgabe in Höhe von knapp 200 VZÄ auf 139 VZÄ abgesenkt wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der Bemerkung des Bürgermeisters im Ältestenrat vor einem Monat, ab einer Größenordnung von 100 Stellen ließe er "mit sich reden".

 

Die Senkung um rd. 60 VZÄ (30 %) mindert die Folgen des Abbaus. Die Reduzierung der vorgesehenen Einsparvorgabe ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings stellt die Größenordnung immer noch ein Problem dar. Auch der Stellenabbau von 100 Stellen würde für den Bezirk weiterhin eine erhebliche Problematik darstellen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Stellenabbau bis 2016 vollzogen sein soll.

 

2.              Wie bereitet sich das Bezirksamt auf die anstehenden bezirksindividuellen Verhandlungen mit der SenFin zum Abschluss einer Zielvereinbarung vor, die nach der Sommerpause beginnen werden (Forderungen, Schwerpunkte, Option der zeitlichen Streckung bis nach 2016, Wegfallvermerke, Steuerung des Abbaus oder ungesteuerter Stellenwegfall)?

 

Die rote Nr. 0541 wird in der Sitzung des UA Bezirke am 22.08.2012 erörtert. Eine Beschlussempfehlung an den HA wird erwartet, die weitere Erörterung bleibt im HA abzuwarten. Darüber hinaus ist weiterhin in der Senatskoalition im Gespräch, für besonders betroffene Bezirke den Stellenabbau bis 2020 zu verlängern. Erst danach werden entscheidende Details bekannt und Gespräche mit der SenFin geführt werden. Das BA führt derzeit vorbereitende Analyseprozesse zu den  Sachverhalten

-Bekannte Ausscheidungsraten

-Statistische Auswertungen (Gesamtzahlen, Ämter bezogene Zahlen)

- Ermittlung fachamtliche Besetzungsnotwendigkeiten/ aufgabenkritische Betrachtung

- Mögliche Abbaustrategien

- Betrachtung der KLR-Ergebnisse 2013

 

Der VZÄ-Abbau wird auch wesentlicher Schwerpunkt der BA Klausur am 18.19.2012 sein

 

 

3.              Welche Bedeutung hat der Beschluss für die Übernahme von Auszubildenden in 2012 und in den nächsten Jahren?

 

Angesichts der Altersstruktur wird die bedarfsgerechte Einstellung von leistungsstarken Auszubildenden dringend benötigt, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Mit dem in Aussicht gestellten Korridor für die jährliche dauerhafte Neueinstellung von 4 Auszubildenden besteht nur unzureichend die Möglichkeit das Ausscheiden in Tätigkeiten des mittleren Dienstes zu kompensieren. Ansonsten steht das Bezirksamt weiterhin zu der auf ein Jahr befristeten Anschlussbeschäftigung nach der Ausbildung, um den Berufseinstieg zu erleichtern.

 

 

Nachfragen:

 

1.              In welchem Umfang kann aufgrund des geltenden Beschlusses Personal im Bezirksamt bis Ende 2016 neu eingestellt werden (Angabe in VZÄ) und welche Schwerpunkte will das Bezirksamt bei der Neueinstellung setzen?

 

Nach den derzeit bekannten (Mindest)-Ausscheidungsraten/-zahlen, könnten bis Ende 2016 rein rechnerisch Neubesetzungen bis zu 75 VZÄ erfolgen. Des weiteren wird mit einer unbekannten Anzahl x durch Abwerbungen der nicht Abbau verpflichteten Bezirke gerechnet. Da es um das Erreichen einer vorgegebenen Zielzahl in VZÄ geht, muss es sich nicht zwangsläufig um Außeneinstellungen in diesem Umfang handeln. Die Stellenbesetzung mit Beschäftigten aus anderen Bezirksämtern bzw. aus den Senatsverwaltungen und Nachgeordneten Behörden des Landes Berlin hat die gleichen Auswirkungen auf den Personalbestand.

 

Über die Schwerpunkte bei der Neueinstellung/Besetzung wird im Rahmen der bereits genannten Klausur zwischen dem Bezirksamt und den LuV-/SE-Leitungen im Oktober beraten werden. Zu diesem Zeitpunkt sollten schon die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit der SenFin über die Abbaupläne vorliegen, so dass dann Entscheidungen auf einer validen Grundlage getroffen werden können.

 

2.              Wie viele Stellen (Angabe in VZÄ) werden im Bezirksamt bis Ende 2016 durch altersbedingtes Ausscheiden wegfallen?

 

Im Zeitraum 2012 bis Ende 2016 werden voraussichtlich Beschäftigte im Umfang 232,34 VZÄ (davon Personalüberhang in Höhe von 21,49 VZÄ) ausscheiden. Allerdings sind in diesen Zahlen auch die folgenden Tatbestände enthalten:

 

·         Ableben Arbeitnehmer/in              1,00

·         Auflösungsvertrag              1,45

·         Erwerbsunfähigkeit AN              1,00

·         Versetzung Beamte/r              1,00

·         Vertragsablauf              49,80

·         vorgezogenes Altersruhegeld              3,83

Insofern scheiden voraussichtlich Beschäftigte im Umfang von 174,26 VZÄ altersbedingt aus.

 

3.              Wie hoch war in den Jahren 2006 bis 2011 die Zahl der ausscheidenden MitarbeiterInnen (in VZÄ) im Bezirksamt, die aus anderen als altersbedingten Gründen das Bezirksamt verlassen haben (bitte differenzierte Angabe, z.B. Weggang wegen kw-Vermerk und Vermittlung über Stellenpool, Bewerbung auf Positionen außerhalb des BA und Kündigung durch ArbeitnehmerInnen, verhaltensbedingte Kündigungen durch Arbeitgeber, vorzeitiges Ausscheiden wegen Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Auslaufen befristeter Verträge, etc., ggf. weitere Gründe)?

 

Hierzu kann ich Ihnen folgende Zahlen nennen:

(siehe tabellarische Übersicht in der Anlage)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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