Drucksache - DS/0300/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Möglichkeiten hat das JobCenter nach den aktuellen Anwendungshinweisen zu den SGBüchern, bei einer/m Leistungsempfänger/in (oder mehreren) von einer Aufforderung zur Senkung der Mietkosten abzusehen, um einen Zwangsumzug zu vermeiden?
2. Gibt es seit Anfang 2012 Fälle, in denen der Umzug einer/s Leistungsempfängers/in (oder mehreren) als nicht zumutbar eingeschätzt wurde und daher eine Aufforderung zur Kostensenkung vom JobCenter zurückgenommen oder gar nicht erst verschickt wurde?
3. Wenn dies der Fall ist, welche konkreten Gründe war dafür in diesen Fällen maßgebend? (Behinderungen, Beeinträchtigungen, eklatante Einschränkungen der Lebensbedingungen wie Zerreißen sozialer Beziehungen, Kontaktverlust zu vertrauten ÄrzteInnen, Angewiesenheit auf eingespielte nachbarschaftliche Hilfen usw. ...).
Nachfrage:
1. Ist es eigentlich legitim, dass ein Leistungsempfänger, der alle in der Klammer von Frage 3 genannten Gründe geltend machen möchte, in der Leistungsabteilung des JobCenter allen Ernstes die Auskunft erhält: "Das interessiert mich nicht"?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 27.06.12Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste -2644 SozBeschBüDDez
Sehr geehrter Herr Dr. Lenk,
anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.
1. Welche Möglichkeiten hat das JobCenter nach den aktuellen Anwendungshinweisen zu den SGBüchern, bei einer/m Leistungsempfänger/in (oder mehreren) von einer Aufforderung zur Senkung der Mietkosten abzusehen, um einen Zwangsumzug zu vermeiden?
Derzeit wird an einer Neufassung der AV Wohnen gearbeitet, nach Aussprache in der letzten Beratung der Sozialstadträte habe ich Mitte Juni 2012 StS Büge Anregungen zur Neufassung der AV-Wohnen übermittelt, die zu regelnden Ausnahmetatbestände so zu erweitern, wie sie unseren Erfahrungen auch im Umgang mit dem SGB XII entsprechen.
2. Gibt es seit Anfang 2012 Fälle, in denen der Umzug einer/s Leistungsempfängers/in (oder mehreren) als nicht zumutbar eingeschätzt wurde und daher eine Aufforderung zur Kostensenkung vom JobCenter zurückgenommen oder gar nicht erst verschickt wurde?
2319 Fällen mit Richtwertüberschreitung Entscheidungen ohne Kostensenkung
und in
2808 Fällen mit Richtwertüberschreitung Entscheidungen mit Kostensenkung
getroffen. Das entspricht einem Verhältnis von 45% zu 55%.
3. Wenn dies der Fall ist, welche konkreten Gründe war dafür in diesen Fällen maßgebend?(Behinderungen, Beeinträchtigungen, eklatante Einschränkungen der Lebensbedingungen wie Zerreißen sozialer Beziehungen, Kontaktverlust zu vertrauten ÄrzteInnen, Angewiesenheit auf eingespielte nachbarschaftliche Hilfen usw. ...).
Die Statistik besagt dazu, dass die 2319 Entscheidungen sich folgendermaßen zusammensetzen
489 anerkannte Härtefälle 235 anerkannte Ausschlusstatbestände 1541 Verzicht wegen Wirtschaftlichkeitstatbeständen 48 Einmalzahlungen wenn nicht dauerhaft über Richtwert 6 bei nachgewiesener erfolgloser Wohnungssuche
Nachfrage: 1. Ist es eigentlich legitim, dass ein Leistungsempfänger, der alle in der Klammer von Frage 3 genannten Gründe geltend machen möchte, in der Leistungsabteilung des JobCenter allen Ernstes die Auskunft erhält: "Das interessiert mich nicht"?
Diese Frage beantwortet sich von selbst. Nach meiner Überzeugung haben solche Arbeitsauffassungen im Umgang mit Hilfesuchenden in keiner Sozialbehörde, egal ob Jobcenter oder auch Sozialamt, Platz und Berechtigung und werden seitens der Leitung des Hauses auch nicht geduldet. Einzelfälle sind jedoch niemals auszuschließen sind und auch jeder Einzelfall ist ein Fall zu viel. Zudem beschädigt er die Arbeit vieler engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade im Leistungsbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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