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Drucksache - DS/0001-36/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 35 „Eingaben und Beschwerden“ Abs. 5 Satz 3 wird geändert von:
„Über das Ergebnis der Beratung ist der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu unterrichten.“
in:
„Über das Ergebnis der Beratung ist der mit Eingaben und Beschwerden befasste Ausschuss innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu unterrichten.“
Begründung: Bei der Änderung handelt es sich um eine Anpassung der Geschäftordnung an den neuen Ausschusszuschnitt in der vierten Wahlperiode.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 35 „Eingaben und Beschwerden“ Abs. 5 Satz 3 wird geändert von:
„Über das Ergebnis der Beratung ist der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu unterrichten.“
in:
„Über das Ergebnis der Beratung ist der mit Eingaben und Beschwerden befasste Ausschuss innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu unterrichten.“
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