Drucksache - DS/0001-05/IV  

 
 
Betreff: Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Jösting, KatjaJaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
09.11.2011 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
16.11.2011 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
30.11.2011 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2011 
Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
19.01.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung vertagt   
07.06.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Paragraf 60 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

1.      Die BVV-Sitzungen werden per Livestream im Internet übertragen und auf der Internetseite des Bezirks archiviert. Die Übertragung umfasst ausschließlich die Wortbeiträge.

2.      Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch die Vorsteherin / dem Vorsteher zu genehmigen.

 

Begründung:             

 

Die Sitzungen der BVV sind öffentlich. Friedrichshain-Kreuzberg sollte sich dem Prinzip des „Gläsernen Rathauses“ verpflichtet fühlen. Dazu zählt auch, das politische Geschehen in der BVV der Öffentlichkeit medial zugänglich zu machen.

Deshalb sollen, die Sitzungen der BVV durch die BVV live ins Internet übertragen werden. Die Übertragung umfasst ausschließlich die Wortbeiträge. Folglich ist eine Lösung mit einer Kamera für das Rednerpult ausreichend. Zur technischen Umsetzung kann auf bestehende Verkabelungen und Netzwerkstrutur zurückgegriffen werden. Die technische Realisierung ist somit kostengünstig zu bewerkstelligen.

Den gesetzlichen Regelungen (Kunsturheberrechtsgesetz §§ 22, 23, 24 – „Recht am eigenen Bild“) ist Folge zu leisten. Bei Wortbeiträgen von Gästen oder Bürgeranregungen ist die Genehmigung der Betreffenden einzuholen.

Aufnahmen durch Dritte sind weiterhin genehmigungspflichtig, um z.B. das zielgerichtete Abfilmen einzelner Besucherinnen und Besucher untersagen zu können.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.

 

 

GO 30.11.2011

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

BüTra 07.06.2012

 

ÄA B’90/Die Grünen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 60 wird wie folgt geändert:

 

(3)

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte

sind vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung zu genehmigen und

die SitzungsteilnehmerInnen über Art, Umfang und beabsichtigte

Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Die Genehmigung ist zu

versagen, wenn die Sitzungsleitung den Übertragungswunsch zur Abstimmung

stellt und weniger als die Hälfte der SitzungsteilnehmerInnen diesem

zustimmen. Ausgenommen von Satz 1 sind nicht öffentliche Beratungen und

BürgerInnenanfragen, wenn der/die Fragesteller/in dies erklärt. Haben

SitzungsteilnehmerInnen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und

Bildübertragung abgegeben (siehe Anlage 2), teilt die Sitzungsleitung

der/dem Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen

Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

Neuer Absatz 4

 

(4)

Das Büro der BVV überträgt die Tonaufzeichnung gemäß § 53 Abs. 3

zeitgleich per Audio-Stream zusammen mit einem Video-Stream, einer

Bildaufnahme aus der Sitzung, ins Internet. Für die Bildübertragung wird

das Redepult, ohne weitere Personen, als fester Bildausschnitt

festgelegt. Absatz 3 Satz 3–5 gelten entsprechend.

 

 

Anlage 2

 

 

Erklärung

 

zur Ton- und Bildübertragung der Sitzung der BVV gemäß § 63 Absatz 3 GO

 

 

 

Name der / des Erklärenden

 

 

Herr / Frau _______________________________________

 

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Redebeiträge in der Sitzung der BVV übertragen werden:

 

o Ja, nur Ton
 

o Ja, Bild und Ton

o Nein

Mir ist bekannt, dass ich im Rahmen des gesetzlichen Schutzes meiner Persönlichkeitsrechte die Möglichkeit habe, mich zu jedem meiner Redebeiträge, vor Beginn meiner Ausführungen - auch mündlich - gegenüber der Sitzungsleitung oder der/dem Aufnehmenden, anderslautend zu erklären.

 

 

Diese Erklärung soll gelten:

 

o bis ich eine anderslautende schriftliche Erklärung abgebe.
 

o nur für die heutige Sitzung der BVV

 

 

 

Berlin, den __ . ___ . 20__

 

 

 

 

 

Unterschrift der / des Erklärenden
 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 60 wird wie folgt geändert:

 

(3)

Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte

sind vor Beginn der Sitzung durch die Sitzungsleitung zu genehmigen und

die SitzungsteilnehmerInnen über Art, Umfang und beabsichtigte

Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Die Genehmigung ist zu

versagen, wenn die Sitzungsleitung den Übertragungswunsch zur Abstimmung

stellt und weniger als die Hälfte der SitzungsteilnehmerInnen diesem

zustimmen. Ausgenommen von Satz 1 sind nicht öffentliche Beratungen und

BürgerInnenanfragen, wenn der/die Fragesteller/in dies erklärt. Haben

SitzungsteilnehmerInnen eine schriftliche Erklärung zur Ton- und

Bildübertragung abgegeben (siehe Anlage 2), teilt die Sitzungsleitung

der/dem Aufnehmenden entsprechende Einschränkungen mit. Die gesetzlichen

Regelungen bezüglich der Persönlichkeitsrechte bleiben davon unberührt.

 

Neuer Absatz 4

 

(4)

Das Büro der BVV überträgt die Tonaufzeichnung gemäß § 53 Abs. 3

zeitgleich per Audio-Stream zusammen mit einem Video-Stream, einer

Bildaufnahme aus der Sitzung, ins Internet. Für die Bildübertragung wird

das Redepult, ohne weitere Personen, als fester Bildausschnitt

festgelegt. Absatz 3 Satz 3–5 gelten entsprechend.

 

 

Anlage 2

 

 

Erklärung

 

zur Ton- und Bildübertragung der Sitzung der BVV gemäß § 63 Absatz 3 GO

 

 

 

Name der / des Erklärenden

 

 

Herr / Frau _______________________________________

 

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Redebeiträge in der Sitzung der BVV übertragen werden:

 

o Ja, nur Ton
 

o Ja, Bild und Ton

o Nein

Mir ist bekannt, dass ich im Rahmen des gesetzlichen Schutzes meiner Persönlichkeitsrechte die Möglichkeit habe, mich zu jedem meiner Redebeiträge, vor Beginn meiner Ausführungen - auch mündlich - gegenüber der Sitzungsleitung oder der/dem Aufnehmenden, anderslautend zu erklären.

 

 

Diese Erklärung soll gelten:

 

o bis ich eine anderslautende schriftliche Erklärung abgebe.
 

o nur für die heutige Sitzung der BVV

 

 

 

Berlin, den __ . ___ . 20__

 

 

 

 

 

Unterschrift der / des Erklärenden
 

 

 

Stammbaum:
DS/0001/IV   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg   B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN/CDU   Beschluss
DS/0001-01/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-02/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-03/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-04/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-05/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-06/IV   Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-07/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-08/IV   GO - Große Anfragen   CDU   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-09/IV   GO - Mündliche Anfragen   CDU   Beschluss
DS/0001-10/IV   § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-11/IV   § 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-12/IV   § 16 der GO, Abschnitt (10)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-13/IV   § 17 der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-14/IV   § 18 der GO, Abschnitt (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-15/IV   § 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-16/IV   § 27a der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-17/IV   § 27a der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-19/IV   § 38 der GO, Abschnitt (3)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-20/IV   § 39 der GO   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-21/IV   § 40 der GO, Abschnitt (4)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-22/IV   § 41 der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-23/IV   § 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)   B'90 Die Grünen   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-24/IV   § 53 Protokolle   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-25/IV   § 59 Ordnungsgewalt   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-26/IV   § 16 Abs. 6 GO der BVV "Rederecht für Gäste"   Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-27/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §15 Abs. 3 (Bildung des JHA)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-28/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: § 38 Abs. 2 (Tagesordnung)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-29/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 Abs. 5 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-30/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-31/IV   § 53 Geschäftsordnung der BVV   SPD   Beschluss
DS/0001-32/IV   Bezug DS/0001/IV - vorläufige Geschäftsordnung   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-33/IV   Änderungen der vorl. GO-BVV   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-34/IV   Änderung der GO-BVV § 19   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-35/IV   Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-36/IV   Go-BVV, § 35 Abs. 5 Satz 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-37/IV   GO-BVV, § 64 Abs. 2 und 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
 
 

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