Drucksache - DS/0321/IV  

 
 
Betreff: Denkmalschutz oder Dauerprovisorium? Wie lange darf die Fassade des Gebäudes Karl-Marx-Allee/ Lebuser Straße vor sich hin bröckeln?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Dient die am o.g. Gebäude angebrachte Vorrichtung lediglich der temporären Unfallvermeidung oder ist eine zeitnahe Sanierung der Fassade vorgesehen?

 

2.      Kann der Eigentümer verpflichtet werden, den denkmalgerechten Zustand der Fassade innerhalb einer bestimmten Frist wiederherzustellen oder ist ein langjähriges Belassen der derzeitigen Situation zulässig?

 

3.      Ist das BA gegenüber dem Eigentümer bereits tätig geworden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      22.06.2012

Bezirksbürgermeister

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1. Dient die am o. g. Gebäude angebrachte Vorrichtung lediglich der temporären Unfallvermeidung oder ist eine zeitnahe Sanierung der Fassade vorgesehen?

 

Da sich in der vergangenen Zeit immer wieder Fliesen von der Fassade des Gebäudes gelöst haben und drohten auf den öffentlichen Gehweg herabzufallen bestand hier eine Gefährdung der Passanten.

Der Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherheit seines Grundstücks und Gebäudes verantwortlich und kommt dieser Verpflichtung in diesem Fall mit der Sicherung der Fassade in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nach.

Durch die eingeleiteten Maßnahmen des Grundstückseigentümers ist ein Einschreiten des Bauaufsichtsamtes nicht erforderlich.

Es handelt sich um eine temporäre Sicherungsmaßnahmen. Über den Zeitablauf der Baumaßnahmen liegen dem Bauaufsichtsamt keine Informationen vor.

 

 

2. Kann der Eigentümer verpflichtet werden, den denkmalgerechten Zustand der Fassade innerhalb einer bestimmten Frist wiederherzustellen oder ist ein langjähriges Belassen der derzeitigen Situation zulässig?

 

Die Denkmalschutzbehörde geht davon aus, dass aus dem Berliner Denkmalschutzrecht in solchen Fällen leider keine Wiederherstellpflicht abgeleitet werden kann.

 

 

3. Ist das BA gegenüber dem Eigentümer bereits tätig geworden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Siehe Beantwortung der Frage 1.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: