Ich
frage das Bezirksamt:
1) Welcher Schaden ist dem Bezirk aufgrund der Besetzung des Künstlerhauses Bethanien
entstanden (die Zerstörung während der Besetzung, Graffiti, Mietausfall, Heiz-
und Betriebskosten, Strom, Kosten für erhöhten Bewachungsaufwand)?
2) Wer trägt Verantwortung für den
Schaden?
3) Wer kommt für den Schaden auf?
Frau
Kalepky:
Zu 1: Ist
sicherlich damit die Besetzung des Hauses Bethanien und nicht das Künstlerhaus
gemeinst. Es gab einmal in 2005 eine Schätzung des verursachten Schadens mit
einer Summe von 23500 €. Im Jahre 2006 wurde eine Zahlung bezogen auf diese
Schadenskalkulation getätigt, die aber verbucht wurde als Schadensersatz und
nicht als Miete, wie ursprünglich angepeilt und zwar von 3524 €. Bis heuet sind
keine weiteren Schäden am Objekt bekannt, ob sie tatsächlich entstanden
sind. Ein erhöhter Überwachungsaufwand,
den wir erfragten erstand nicht. Miet- einschl. heiz- und Betriebskosten können
für die bewerteten Etagen des Südflügels im Zeitraum nach dem BVV Beschluss, ab
März bis September 2008 wie folgt beziffert werden und das ist vielleicht ganz wichtig für die Bezugsgrößen
unterschiedlich angesetzt werden können. Das kann einmal ausgehend von den
Betriebs- und Heizkosten ab 2004 so wie die Mietkalkulation zur Druckwerkstatt
bzw. zum Künstlerhaus Bethanien war von einer Summe ausgegangen werden von
44587 € im Augenblick. Wenn man die Bezugsgröße nimmt und damit die Berechnung
anstellt zur Kalkulation der GSE vom 10.6.08 mit Berücksichtigung der aktuellen
Preisentwicklung bei Betriebs- und Heizkosten, beläuft es sich auf eine Summe
von 70863 €. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass von einem Einnahmeverlust
natürlich nur auszugehen ist, wenn tatsächlich eben bei gleichen Konditionen
eine sonstige Vermietung der Räume unterbunden worden ist. Zu 2: Die
Verantwortung für eventuell materielle Schäden, die ja wie ich eben zu 1
erläutert habe nicht bekannt sind, trägt der Verursacher natürlich. Verluste
aus Mieteinnahmenverlusten gehen zulasten des Vermieters. Auch klar. Zu 3: Bei
eventuell materiellen Schäden, die aus besagten Gründen bis heute nicht bekannt
sind, hätte der Verursacher aufzukommen, sofern dieser ermittelbar ist.
Mieteinnahmeverluste gehen, wie gesagt, siehe Frage 2 zulasten des Vermieters.
Herr
Salonek:
Stromkosten
sind keine angefallen, also wenn sie offensichtlich alle Besetzungen vor März
diesen Jahres als quasi Nichtschaden, also nicht berechnen, keine Heizkosten
usw. frage ich mich, sind sie parallel auch bereit gegenüber allen Eltern, die
Schulden aus Kitagebühren haben, die sie nicht bezahlt haben, ebenfalls alle
diese Schulden nachträglich zu erlassen, im Sinne der Gleichbehandlung oder um
es parallel zu lassen, alle Schulden, die vor dem März diesen Jahres entstanden
sind oder werden sie alle diese Schulden aber selbstverständlich, gnadenlos
verfolgen.
Frau
Kalepky:
Eine
polemische Frage und insofern schwer zu beantworten, weil wir ja tatsächlich
einen Sachzustand haben bezogen auf Bethanien.
Herr
Salonek:
In
welchen anderen Fällen haben sie in den letzten Jahren auf Schadenersatz
verzichtet in diesen Summen oder ähnlichen Summen – oberhalb von 5000 € - mit
der Begründung, sie könnten halt keinen Verursacher ermitteln.
Frau
Kalepky:
Soweit
mir bekannt ist, keiner.
Frau
Thimm:
Mich
würde in dem Zusammenhang interessieren, ob der versuch unternommen wurde, den
Verursacher zu ermitteln, ob es da Ergebnisse bei diesem Versuch gab und wie
die aussehen.
Frau
Kalepky:
Ich gehe
mal davon aus, dass sie den Verursacher 2005 meinen und insofern schwerlich von
mir zu beantworten, da ich noch nicht im Amt war. Ich kann es ihnen tatsächlich
nicht beantworten. Danach gibt es keine feststellbaren Schäden, wie ich es
erläutert hatte, also.
Herr
Borchard:
Also,
unabhängig davon, wer damals im Amt war oder die Verantwortung trägt, ich denke
dass die eine Frage offen geblieben ist, die Frau Thimm hier gestellt hat und
das wir nach den Regelungen unserer Geschäftsordnung eine schriftliche
Beantwortung dazu bekommen, weil es hier jetzt mündlich nicht machbar ist.
Sehr geehrter Herr
Salonek,
zur o.g.
Anfrage gab es in der Sitzung der BVV am 22.10.08 eine Nachfrage von Frau
Timm, die ich wie folgt beantworte:
Nachfrage:
Sind die Verursacher der Schäden (2005) im Bethanien bekannt?
Antwort:
Nein. Das
damalige Bezirksamt wollte keine Anzeige gegen Unbekannt erstatten, um den
Konflikt ohne Beteiligung der Polizei zu regeln.
Im
Februar 2006 erfolgte seitens des Rechtsanwaltes im Namen der Besetzer eine
Zahlung in Höhe von 3.524,04 € mit dem Verwendungszweck Miete. Dem Rechtsanwalt
wurde durch den Bezirk mitgeteilt, dass die Zahlung als Schadensersatz für die
bei der Besetzung entstandenen Schäden verbucht werden und nicht als
Mietzahlung. Der Rechtsanwalt hat diesem zwar in einem Schreiben widersprochen,
aber nach Abstimmung mit dem Rechtsamt wurde hierauf nicht mehr reagiert.
Mit
freundlichen Grüßen
J.
Kalepky
Bezirksstadträin