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Drucksache - DS/0981/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
begegnet das Bezirksamt dem Versuch von Gastronomen, das kommende Verbot von
Heizpilzen durch die Anbringung von Heizstrahlern an den Außenwänden zu
unterlaufen? 2.
Wie
begründet das Bezirksamt die im Berliner Kurier vom 16. Oktober
getroffenen Aussage, ihm seien in diesem Fall „die Hände gebunden“? 3.
Was
hindert das Bezirksamt daran, im Rahmen der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland auch Heizstrahler an
Außenwänden zu unterbinden? Nachfrage: 4.
Über
welche anderen rechtlichen Möglichkeiten verfügen der Bezirk und das Land
Berlin, um eine solche Praxis zu untersagen? Sehr geehrter Herr Wesener, Ihre o.g. mündliche Anfrage
beantworte ich wie folgt: 1.
Wie begegnet das
Bezirksamt dem Versuch von Gastronomen, das kommende Verbot von Heizpilzen
durch die Anbringung von Heizstrahlern an den Außenwänden zu unterlaufen? Das Verbieten von sog. Heizpilzen in
Zusammenhang mit Straßenlandsondernutzungen (Schankvorgärten) hatte und hat in
erster Linie den Zweck, die hierdurch entstehenden Umweltbelastungen (Ausstoß
erheblicher Mengen von Kohlendioxyd) zu unterbinden. Dieses Ziel wird durch das vom
Bezirksamt konzipierte Verfahren (Verbot derartiger Heizpilze) erreicht. Insofern kann beim Anbringen von
Heizstrahlern an Außenwänden davon gesprochen werden, dass die
umweltpolitischen Zielsetzungen des Bezirks unterlaufen werden. 2.
Wie begründet das
Bezirksamt die im Berliner Kurier vom 16. Oktober getroffene Aussage, ihm
seien in diesem Fall „die Hände gebunden“? 3.
Was hindert das
Bezirksamt daran, im Rahmen der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für
öffentliches Straßenland auch Heizstrahler an Außenwänden zu unterbinden? Zu 2. und 3. Die bisherige rechtliche
Einschätzung ist, dass das Anbringen von Heizstrahlern an Gebäudeaußenwänden
wegen ihrer geringfügigen räumlichen Ausdehnung keine Sondernutzung im Sinne
des Berliner Straßengesetzes darstellt. Darüberhinaus sind Heizstrahler an
Außenwänden bauordnungsrechtlich verfahrensfrei.
Das Bezirksamt prüft zur Zeit die
rechtliche Situation bzgl. der Heizstrahler an Außenwänden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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