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Drucksache - DS/0979/III
Ich frage
das Bezirksamt: 1)
Wie
viele arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittler haben in den Jahren
2005-September 2008 ihre Tätigkeit im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg neu
aufgenommen? 2)
Wurden
bzw. werden diese neuen Mitarbeiter speziell auf ihre neue Tätigkeit
vorbereitet (Einarbeitungsdauer)? Wenn ja auf welche Art und Weise und in
welchem Zeitraum geschieht dies? 3)
Gibt
es einen speziellen Leitfaden für die Durchführung eines Erstgesprächs und wie
sieht dieser aus? Herr
Mildner-Spindler: Zu 1:
Konnten wir ihnen in der Kürze der Zeit keine exakte Zahl ermitteln. Ich will
nicht so festig davon ausgehen, wenn sie Fragen von 2005 bis heute – 2005 haben
alle die Arbeit neu im Jobcenter aufgenommen. Das wären dann alle, das ist
nicht die Frage worauf sie hinaus wollen. Sie wollen darauf hinaus, wie viel
sind sozusagen in Fluktuation und in Erweiterung nach und nach dazu gekommen.
Eine solche Fluktuation haben wir über die Jahre. Die Situation haben wir ja
auch seit letztem Jahr wiederholt dargestellt, dass es aus unterschiedliche
Gründen herrührend eine solche Fluktuation gibt. Es scheiden altersbedingt
Mitarbeiter aus, andere Mitarbeiter suchen sich aufgrund von Arbeitsbelastungen
andere Arbeiten. Wir haben das leidige Thema, dass sozusagen wir hier auch
befristete Beschäftigungen in Größenordnungen hatten, wo auch Vakanzen
hinsichtlich einer zu erfüllenden Anzahl von MitarbeiterInnen immer nur schwer
gedeckt werden konnten, wobei sich eben weil es keine statische Zielgröße gibt,
wie viel Mitarbeiter muss das Jobcenter haben, sondern dass richtet sich ja
nach dem Aufwuchs oder auch nach Absinken von Zahlen von Kundinnen des
Jobcenters. Diese Zahlen werden das Jobcenter zumindest zu Teilen, zur Hälfte
der Agentur unterliegt in vielem, was die Verwaltung betrifft der
Bundesagentur, die ist relativ hierarchisch organisiert, sodass also auch von
Grundstücksverwaltung bis hin zu Personalverwaltung vieles überhaupt nicht bei
der Geschäftsführung Vorort selbst wahrgenommen wird. Insofern wäre dafür
notwendig gewesen eine Aussage der Agentur zu bekommen. Die konnte Herr ....von
gestern zu heute nicht zur Verfügung stellen. Deswegen will ich ihnen nur
sagen, aktuell sind im Jobcenter FK 181 Arbeitsvermittler und Fallmanager
beschäftigt. Er hat uns noch mitgeteilt, dass 45 Vermittler und Fallmanager
zwischenzeitlich wegen diverse Gründe, habe ich versucht zumindest schon
anzusprechen das Jobcenter verlassen haben, gleichzeitig aber entstandene
Vakanzen wieder nachrekrutiert und wieder sozusagen gefüllt werden konnten und
darauf hebt ja dann auch ihre 2. Frage ab. Die Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen verlief in den
letzten Jahren sehr unterschiedlich. 2005 wurden die Kollegen, welche von der
BfA bzw. vom BA ins Jobcenter gewechselt sind in einer dreimonatigen
Einarbeitungsphase „Theorie und Praxis“ geschult, die nach Auskunft der
Mitarbeiter qualitativ sehr gut war. Alle anderen Arbeitsvermittler, die später
als Startjobcenter dazu gekommen sind, hatten 2005 eine ca. 6 wöchige
Einarbeitung, auch wiederum in Theorie und Praxis. Es handelte sich dabei um
Innenhausschulungen, die durch fachkundige Mitarbeiter, Vorgesetzte des Hauses
durchgeführt wurden. Sie wurden in folgendem Themenkomplexen geschult: Software-
und Technikschulungen, ALG II Schulungen, Eingliederungsleistungen nach dem SGB
II, in allem was sozusagen mit Eingliederungsmaßnahmen des SGB II
zusammenhängt. In 2006 hatte ein Teil der neuen KollegInnen ebenfalls eine 6
wöchige Einarbeitungsphase in Theorie und Praxis, ebenfalls weitgehend in
Hausschulungen, in Form von dann ganztägigen Schulungen. Für ein Großteil der
Kollegen, die Anfang 2006 eingestellt wurden, da gab’s noch mal aufgrund der
deutlich höheren Zahlen von Bedarfsgemeinschaften von KundInnen des Jobcenters,
als es ursprünglich mal prognostiziert war, eine Einstellungswelle. Ein
Großteil dieser KollegInnen erhielt leider keine Schulungen. Die KolegInnen
haben sich nach einer Hospitation nach dem Prinzip „...“ in ihre Tätigkeiten
eingearbeitet. 2007 hat das Jobcenter einen qualifizierten Schulungsplan
entwickelt. Diese Einarbeitungsschulung geht über 12 Wochen und besteht aus
Theorie und Praxisteil. Der überwiegende Teil der Lehrgänge wird auch weiterhin
als Innenhausschulungen angeboten. In 2008 ist sozusagen zu dem
Schulungsangebot eine Kommunikationsschulung für alle ArbeitsvermittlerInnen
dazu gekommen. Zu 3: Es gibt keinen speziellen, Jobcenterinternen Leitfaden zur
Durchführung eines Erstgespräches. Vielmehr wurden alle Arbeitsvermittler mit
einem Leitfaden Interaktion zur Integration. Herausgeber dieses Leitfadens ist
die Bundesagentur für Arbeit. Die Schulung an diesem Leitfaden, der das Thema
Erstberatung hat, gehört zu Hausschulung, die stattfindet. Herr
Kliesch: Welche
Verbesserungen in der Beratung sieht das BA und welchen Einfluss kann das BA
auf das Beratungsangebot des Jobcenters ausüben. Herr
Mildner-Spindler: Das kann
ich differenziert, ohne sozusagen eine Vorbereitung, so nicht vortragen. Was
ich ihnen sagen kann, wir sind als BA, als Kommune zur Hälfte Träger des
Jobcenters. Wir haben den Vorsitz in der Trägervertretung, die die Geschicke
und die Politik des Jobcenters bestimmt und es ist für uns in der
Trägervertretung ständig Thema Verbesserung des Service der Beratungssituation
im Jobcenter. Wir haben uns als Parteien, als BVV und BA zu Beginn dieser
Wahlperiode darauf verständigt, dass wir zur Begleitung der Tätigkeit des
Jobcenters einen Ausschuss bilden. Dieser Fachausschuss beschäftigt sich
regelmäßig mit den Belangen des Jobcenters. Mich als Vorsitzenden der
Trägervertretung erreichen sowohl von Beschäftigungsträgern, als auch insb. von
KundInnen des Jobcenters immer wieder Bürgeranfragen und beschwerden, z.t.
Beschwerden, wo man nur graue Haare kriegen könnte hinsichtlich von
Einzelfallfällen, die es gibt. Die werden kommuniziert mit der Geschäftsführung
des Jobcenters. Die sind ständig thematisiert. Für uns sind ganz erheblich, um
ein paar Schwerpunktthemen zu benennen, die Verbesserung der Eingangssituation
im Jobcenter ein ständiges Thema. Für uns in unterschiedlichen Fachausschüssen
darüber unterhalten, ist die Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen im
Jobcenter ein Schwerpunktthema. Wir sind ein Modellbezirk hinsichtlich des
Konzepts „interkulturelle Öffnung des Jobcenters“. Die Situation der
Kommunikation über die Servicehotline, über das Servicezentrum ist ein weiteres
Thema, was uns ständig beschäftigt, um ein paar Beispiel zu nennen. Herr
Lüdecke: Gibt es bei
den, unter 2. nachgefragten Ausbildungskursen auch ein Kurs oder ist einer
beabsichtigt, der darüber informiert, welche Daten erhoben werden und welche
gespeichert werden sollen. Herr
Mildner-Spindler: Mit der
Problematik „Datenerhebung und Datenspeicherung“ haben wir uns ja im
Zusammenhang mit verschiedenen Anfragen, aber meines Erachtens auch in
verschiedenen Sitzungen des Jobcenterausschusses schon miteinander verständigt.
Sicher ist es richtig, dass im Zusammenhang mit dem Urteil des
Bundessozialgerichtes hinsichtlich der Einsichtnahme in Kontoauszüge es zu
einer Unterweisung und Schulung der MitarbeiterInnen des Jobcenters kommen
wird, wobei ja noch mal darauf hinzuweisen ist, dass Bundessozialgereicht hat
nicht die Position des Klagenden, sondern den Anspruch, den berechtigten
Anspruch des Jobcenters zur Einsichtnahme zur Überprüfung der
Vermögensverhältnisse bestätigt. Es hat lediglich korrigiert den Umgang mit
Daten, die nichts mit sozusagen der Beurteilung von Vermögensverhältnissen, von
Einkommensverhältnissen zu tun hat. Die Intension des Klägers war eine
andere. |
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