Drucksache - DS/0979/III  

 
 
Betreff: Beratung im Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Sengül, ErsoySengül, Ersoy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.10.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 29.10.2008 PDF-Dokument
3. Version vom 29.10.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Wie viele arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittler haben in den Jahren 2005-September 2008 ihre Tätigkeit im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg neu aufgenommen?

 

2)      Wurden bzw. werden diese neuen Mitarbeiter speziell auf ihre neue Tätigkeit vorbereitet (Einarbeitungsdauer)? Wenn ja auf welche Art und Weise und in welchem Zeitraum geschieht dies?

 

3)      Gibt es einen speziellen Leitfaden für die Durchführung eines Erstgesprächs und wie sieht dieser aus?

 

Herr Mildner-Spindler:

Zu 1: Konnten wir ihnen in der Kürze der Zeit keine exakte Zahl ermitteln. Ich will nicht so festig davon ausgehen, wenn sie Fragen von 2005 bis heute – 2005 haben alle die Arbeit neu im Jobcenter aufgenommen. Das wären dann alle, das ist nicht die Frage worauf sie hinaus wollen. Sie wollen darauf hinaus, wie viel sind sozusagen in Fluktuation und in Erweiterung nach und nach dazu gekommen. Eine solche Fluktuation haben wir über die Jahre. Die Situation haben wir ja auch seit letztem Jahr wiederholt dargestellt, dass es aus unterschiedliche Gründen herrührend eine solche Fluktuation gibt. Es scheiden altersbedingt Mitarbeiter aus, andere Mitarbeiter suchen sich aufgrund von Arbeitsbelastungen andere Arbeiten. Wir haben das leidige Thema, dass sozusagen wir hier auch befristete Beschäftigungen in Größenordnungen hatten, wo auch Vakanzen hinsichtlich einer zu erfüllenden Anzahl von MitarbeiterInnen immer nur schwer gedeckt werden konnten, wobei sich eben weil es keine statische Zielgröße gibt, wie viel Mitarbeiter muss das Jobcenter haben, sondern dass richtet sich ja nach dem Aufwuchs oder auch nach Absinken von Zahlen von Kundinnen des Jobcenters. Diese Zahlen werden das Jobcenter zumindest zu Teilen, zur Hälfte der Agentur unterliegt in vielem, was die Verwaltung betrifft der Bundesagentur, die ist relativ hierarchisch organisiert, sodass also auch von Grundstücksverwaltung bis hin zu Personalverwaltung vieles überhaupt nicht bei der Geschäftsführung Vorort selbst wahrgenommen wird. Insofern wäre dafür notwendig gewesen eine Aussage der Agentur zu bekommen. Die konnte Herr ....von gestern zu heute nicht zur Verfügung stellen. Deswegen will ich ihnen nur sagen, aktuell sind im Jobcenter FK 181 Arbeitsvermittler und Fallmanager beschäftigt. Er hat uns noch mitgeteilt, dass 45 Vermittler und Fallmanager zwischenzeitlich wegen diverse Gründe, habe ich versucht zumindest schon anzusprechen das Jobcenter verlassen haben, gleichzeitig aber entstandene Vakanzen wieder nachrekrutiert und wieder sozusagen gefüllt werden konnten und darauf hebt ja dann auch ihre 2. Frage ab.  Die Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen verlief in den letzten Jahren sehr unterschiedlich. 2005 wurden die Kollegen, welche von der BfA bzw. vom BA ins Jobcenter gewechselt sind in einer dreimonatigen Einarbeitungsphase „Theorie und Praxis“ geschult, die nach Auskunft der Mitarbeiter qualitativ sehr gut war. Alle anderen Arbeitsvermittler, die später als Startjobcenter dazu gekommen sind, hatten 2005 eine ca. 6 wöchige Einarbeitung, auch wiederum in Theorie und Praxis. Es handelte sich dabei um Innenhausschulungen, die durch fachkundige Mitarbeiter, Vorgesetzte des Hauses durchgeführt wurden. Sie wurden in folgendem Themenkomplexen geschult: Software- und Technikschulungen, ALG II Schulungen, Eingliederungsleistungen nach dem SGB II, in allem was sozusagen mit Eingliederungsmaßnahmen des SGB II zusammenhängt. In 2006 hatte ein Teil der neuen KollegInnen ebenfalls eine 6 wöchige Einarbeitungsphase in Theorie und Praxis, ebenfalls weitgehend in Hausschulungen, in Form von dann ganztägigen Schulungen. Für ein Großteil der Kollegen, die Anfang 2006 eingestellt wurden, da gab’s noch mal aufgrund der deutlich höheren Zahlen von Bedarfsgemeinschaften von KundInnen des Jobcenters, als es ursprünglich mal prognostiziert war, eine Einstellungswelle. Ein Großteil dieser KollegInnen erhielt leider keine Schulungen. Die KolegInnen haben sich nach einer Hospitation nach dem Prinzip „...“ in ihre Tätigkeiten eingearbeitet. 2007 hat das Jobcenter einen qualifizierten Schulungsplan entwickelt. Diese Einarbeitungsschulung geht über 12 Wochen und besteht aus Theorie und Praxisteil. Der überwiegende Teil der Lehrgänge wird auch weiterhin als Innenhausschulungen angeboten. In 2008 ist sozusagen zu dem Schulungsangebot eine Kommunikationsschulung für alle ArbeitsvermittlerInnen dazu gekommen. Zu 3: Es gibt keinen speziellen, Jobcenterinternen Leitfaden zur Durchführung eines Erstgespräches. Vielmehr wurden alle Arbeitsvermittler mit einem Leitfaden Interaktion zur Integration. Herausgeber dieses Leitfadens ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Schulung an diesem Leitfaden, der das Thema Erstberatung hat, gehört zu Hausschulung, die stattfindet.

 

Herr Kliesch:

Welche Verbesserungen in der Beratung sieht das BA und welchen Einfluss kann das BA auf das Beratungsangebot des Jobcenters ausüben.

 

Herr Mildner-Spindler:

Das kann ich differenziert, ohne sozusagen eine Vorbereitung, so nicht vortragen. Was ich ihnen sagen kann, wir sind als BA, als Kommune zur Hälfte Träger des Jobcenters. Wir haben den Vorsitz in der Trägervertretung, die die Geschicke und die Politik des Jobcenters bestimmt und es ist für uns in der Trägervertretung ständig Thema Verbesserung des Service der Beratungssituation im Jobcenter. Wir haben uns als Parteien, als BVV und BA zu Beginn dieser Wahlperiode darauf verständigt, dass wir zur Begleitung der Tätigkeit des Jobcenters einen Ausschuss bilden. Dieser Fachausschuss beschäftigt sich regelmäßig mit den Belangen des Jobcenters. Mich als Vorsitzenden der Trägervertretung erreichen sowohl von Beschäftigungsträgern, als auch insb. von KundInnen des Jobcenters immer wieder Bürgeranfragen und beschwerden, z.t. Beschwerden, wo man nur graue Haare kriegen könnte hinsichtlich von Einzelfallfällen, die es gibt. Die werden kommuniziert mit der Geschäftsführung des Jobcenters. Die sind ständig thematisiert. Für uns sind ganz erheblich, um ein paar Schwerpunktthemen zu benennen, die Verbesserung der Eingangssituation im Jobcenter ein ständiges Thema. Für uns in unterschiedlichen Fachausschüssen darüber unterhalten, ist die Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen im Jobcenter ein Schwerpunktthema. Wir sind ein Modellbezirk hinsichtlich des Konzepts „interkulturelle Öffnung des Jobcenters“. Die Situation der Kommunikation über die Servicehotline, über das Servicezentrum ist ein weiteres Thema, was uns ständig beschäftigt, um ein paar Beispiel zu nennen.

 

Herr Lüdecke:

Gibt es bei den, unter 2. nachgefragten Ausbildungskursen auch ein Kurs oder ist einer beabsichtigt, der darüber informiert, welche Daten erhoben werden und welche gespeichert werden sollen.

 

Herr Mildner-Spindler:

Mit der Problematik „Datenerhebung und Datenspeicherung“ haben wir uns ja im Zusammenhang mit verschiedenen Anfragen, aber meines Erachtens auch in verschiedenen Sitzungen des Jobcenterausschusses schon miteinander verständigt. Sicher ist es richtig, dass im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes hinsichtlich der Einsichtnahme in Kontoauszüge es zu einer Unterweisung und Schulung der MitarbeiterInnen des Jobcenters kommen wird, wobei ja noch mal darauf hinzuweisen ist, dass Bundessozialgereicht hat nicht die Position des Klagenden, sondern den Anspruch, den berechtigten Anspruch des Jobcenters zur Einsichtnahme zur Überprüfung der Vermögensverhältnisse bestätigt. Es hat lediglich korrigiert den Umgang mit Daten, die nichts mit sozusagen der Beurteilung von Vermögensverhältnissen, von Einkommensverhältnissen zu tun hat. Die Intension des Klägers war eine andere. 

 

 

 

       

 

 

 

 

 

 

 
 

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