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Drucksache - DS/0985/III
Sehr
geehrter Herr Becker, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: 1. Befindet sich der
von der Kita Rudolfstraße baulich getrennte Gebäudeteil, in dem sich das
„Bayouma-Haus“ der AWO Friedrichshain-Kreuzberg e.V. ,sowie die
Kindereinrichtung“ „Die Nische“ des Jugendamtes, im Fachvermögen des Bezirks
oder im Eigentum des Trägers „Jugendwerk Aufbau Ost“ der die angrenzende Kita
betreibt? Das Grundstück Rudolfstraße 15 befindet sich im Fachvermögen des Bezirkes. Der freie Träger „ Jugendwerk Aufbau Ost“ hat eine Nutzungsvereinbarung mit dem Bezirksamt zum Betrieb einer Kindertagesstätte im zweistöckigen Gebäude und einem Teil des einstöckigen Anbaus nebst Freifläche. 2. Wer trägt die
Verantwortung für die bauliche Unterhaltung in den Räumlichkeiten vom
„Bayouma-Haus“ und denen der „Nische“? Die allgemeine bauliche Unterhaltung bei Schäden am Dach oder der Bausubstanz des Gebäudes trägt der Vermieter, das Bezirksamt, vertreten durch Abt. Jugend, Familie und Schule mit dem Immobilienservice als Bauherrenvertreter. .Die Verantwortung für die Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb der Mieträume obliegen laut Nutzungsvertrag des Bezirksamtes mit der AWO Friedrichshain-Kreuzberg e.V. dem Mieter – also dem Bayouma-Haus. Dazu gehören u.a. Türen und Fenster. 3. Ist dem Bezirk der
katastrophale Zustand insbesondere des Daches und der Fenster im Bereich von
„Bayouma-Haus“ und „Nische“ bekannt und wenn ja, wie, durch wen, in welchem
Umfang und bis wann soll Abhilfe geschaffen werden? Der schlechte bauliche Zustand ist bekannt, er wurde in 2005 mit einer Summe von 1,5 Mio € durch den Immobilienservice bewertet. Schadensanzeigen entsprechend Nutzungsvertrag von Seiten des „Bayouma-Hauses“ über aktuelle Durchlaufschäden im Gebäude liegen jedoch nicht vor. In den Räumlichkeiten der „Nische“ bestehen derzeit keine Probleme mit den Fenstern bzw. dem Dach. Mit einfachen Mängelbeseitigungen hätte der bauliche Zustand nicht nachhaltig verbessert werden können. Da die Mittelausstattung des baulichen Unterhaltes für Kitas und Jugendfreizeitstätten für die Instandsetzung des Objektes jedoch nicht ausreichend ist, wurden frühzeitig aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost beantragt, d.i. 112.000 € für 2005 (Erneuerungen im Küchenbereich der Kita, Fußbodenbelags- und Fensterarbeiten) sowie 200.000 € für 2008 (Fortsetzung Fenstersanierung). Ebenso konnten Mittel aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Investitionspkat“ i.H.v. 550.000 € für die Instandsetzung der restlichen Fenster, Fassade und Dach akquiriert werden, die in 2009 bereit stehen. In 2008 erfolgt bereits die Bauvorbereitung. Somit werden aktuell insgesamt 862.000 € aus Fördermitteln eingesetzt, mit denen eine Grundinstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nachfrage zu 1.: Stehen die bereits bewilligten Mittel aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ ausschließlich für die Kita oder auch für den Teil der Immobilie, in denen sich „Bayouma-Haus“ und „Nische“ befinden, zur Verfügung? Die Mittel aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost stehen grundsätzlich der gesamten Liegenschaft zur Verfügung, wobei mit diesen Mitteln in den letzten 2 Jahren die vordringlichsten Bedarfe (Auswechslung der Fenster im zweigeschossigen Gebäudeteil ausgewechselt und Medientrennung) vorgenommen wurden. Durch Kumulation mit dem Förderprogramm „Investitionspakt“ können in einem 2. Bauabschnitt in 2009 anschließend weitere Instandsetzungsmaßnahmen (Austausch der übrigen Fenster des Objektes) zeitnah durchgeführt werden. Nachfrage zu 2.: Hat der Träger „Jugendwerk Aufbau Ost“ die Kita-Immobilie im Rahmen der so genannten 1-Euro-Regelung gekauft bzw. plant der Träger dies zu tun und wenn ja, bezieht sich der Kauf in diesem Falle auf die gesamte Immobilie oder wird im Falle des Erwerbs durch den Kita-Träger eine Trennung zwischen Kita-Teil und dem kleineren Teil mit „Bayouma-Haus“ und „Nische“angestrebt? Der Träger „Jugendwerk Aufbau Ost“ hat die Immobilie nicht gekauft und auch nicht zum Kauf im Rahmen der sog. 1- Euro-Regelung angemeldet. Nachfrage zu 3.: Wann wird sich der Immobilienservice des Bezirksamtes mit den Verantwortlichen von Kita „Bayouma-Haus“ und „Nische“ ins Benehmen setzen, um die notwendigen Schritte zur Abstellung der baulichen Mängel in die Wege zu leiten? Die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Schritte wurden wie dargelegt bereits frühzeitig eingeleitet. Wesentlich war dabei auch die Akquise von Fördermitteln, mit denen nicht nur einzelne Mängel beseitigt, sondern die Bausubstanz und der energetische Zustand wesentlich aufgewertet werden können, was auch dauerhaft zur Senkung von Betriebskosten führen wird. Die Einrichtungen werden durch die Fachabteilung auf dem Laufenden gehalten. Mit
freundlichen Grüßen J. Kalepky Bezirksstadträtin |
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