Drucksache - DS/0176/III  

 
 
Betreff: Anerkennung des Friedhofes der Märzgefallenen als Nationalgedenkstätte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKEstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0176_Vzk_Friedhof der Märzgefallenen  

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat für Berlin dafür

einzusetzen, dass das Land Berlin sich bei der Bundesregierung dafür einsetzt,

den Friedhof der Märzgefallenen im Volkspark Friedrichshain aufgrund seiner

Authentizität und Bedeutung für den Kampf für die Demokratie in Deutschland in

die Liste der Nationaldenkmäler aufzunehmen.

 

 

Begründung:

Ein vom Paul-Singer-Verein vorbereitetes partei- und professionsübergreifendes

Kolloquium unter der Leitung des Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses –

bei welchem auch das Bezirksamt vertreten war  – forderte bereits im November

2005, den FRIEDHOF DER MÄRZGEFALLENEN in eine nationale Gedenkstätte zu

überführen. Das Kolloquium zur Bewertung des Friedhofs der Märzgefallenen hatte

festgestellt, dass der Friedhof der Märzgefallenen in Berlin als ein nationales

Denkmal anzusehen  ist, das in eine Ebene zu stellen wäre mit den Gedenkstätten

an das Jahr 1848 in Rastatt oder Frankfurt am Main. Von Berlin gingen wesentliche Impulse für ganz Deutschland aus. Dieses Denkmal nationalen Rangs hat auch einen Platz in der europäischen Geschichte der Revolutionen 1848 in den verschiedenen europäischen Ländern. Professor Dr. Jürgen Hachtmann führte innerhalb des Kolloquiums u.a. aus:

Ø         In der Bundesrepublik Deutschland dominiert das „negative Gedächtnis“.

Ø            Wichtig ist jedoch auch ein „positives“ Gedächtnis, d.h. die Erinnerung an in

freiheitlich-demokratischer Traditionen, an Kampf für Emanzipation, Demokratie

und Freiheitsrechte.

Ø            Deutschland ist arm an demokratischen Traditionen. 1848/49 gehört zu den

wenigen dieser positiven Traditionen.

Ø            Demokratie bleibt Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. Demokratie ohne ein

Bewusstsein über die historischen Wurzeln bleibt gesichtslos. Gerade die

Generationen der Zukunft, d.h. die Jugend, muss an demokratische Traditionen

herangeführt werden.

Ø         Der FRIEDHOF DER MÄRZGEFALLENEN ist eine von drei nationalen

Erinnerungsstätten zu 1848/49. Es existieren insgesamt drei nationale

Gedenkstätten zu 1848/49:

o            Erstens die Festung Rastatt, die für die badische Revolution im Sommer 1849

eine zentrale Rolle gespielt hat. Sie ist inzwischen aufgrund der Initiative

desehem. Bundespräsidenten Gustav Heinemann zu einer sehr gut besuchten

Ausstellung

zu den „deutschen Freiheitsbewegungen“ ausgebaut worden.

o            Zweitens die Frankfurter Paulskirche. Sie ist allein als Baudenkmal

unmittelbar mit der Revolution von 1848/49 und der Deutschen

Nationalversammlung

verbunden.

o          Einzig der Berliner Friedrichshain ist im Nationalen Gedächtnis zu 1848/49

kaum präsent.

 

Und der FRIEDHOF DER MÄRZGEFALLENEN ist unter diesen Drei noch kein

Nationaldenkmal.

Auf der diesjährigen Gedenkveranstaltung zum 18. März auf dem Friedhof im

Volkspark Friedrichshain wurde diese Forderung vom Initiator der >Aktion 18.

März<, Volker Schröder, und dem MdA Stefan Zackenfels unter breiter Zustimmung

der Teilnehmerschar erneuert.

Nach dem in diesem Jahr aufgrund eines Senatsbeschlusses zum Gedenken des 18.

März in Berlin erstmals geflaggt wurde, sollte in Vorbereitung des 160-igsten

Gedenkens im kommenden Jahr der entsprechende Antrag bei der Bundesregierung

umgehend gestellt werden, was mit diesem Antrag unterstützt werden soll.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes vom 07.10.08 wird zur Kenntnis genommen.

 

(Text s. Anlage)

 

22.10.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes vom 07.10.08 wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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