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Drucksache - DS/0176/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird ersucht sich
gegenüber dem Senat für Berlin dafür einzusetzen, dass das Land Berlin
sich bei der Bundesregierung dafür einsetzt, den Friedhof der Märzgefallenen im
Volkspark Friedrichshain aufgrund seiner Authentizität und Bedeutung für den
Kampf für die Demokratie in Deutschland in die Liste der Nationaldenkmäler
aufzunehmen. Begründung: Ein vom Paul-Singer-Verein
vorbereitetes partei- und professionsübergreifendes Kolloquium unter der Leitung des
Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses – bei welchem auch das Bezirksamt
vertreten war – forderte bereits
im November 2005, den FRIEDHOF DER
MÄRZGEFALLENEN in eine nationale Gedenkstätte zu überführen. Das Kolloquium zur
Bewertung des Friedhofs der Märzgefallenen hatte festgestellt, dass der Friedhof der
Märzgefallenen in Berlin als ein nationales Denkmal anzusehen ist, das in eine Ebene zu stellen wäre
mit den Gedenkstätten an das Jahr 1848 in Rastatt oder
Frankfurt am Main. Von Berlin gingen wesentliche Impulse für ganz Deutschland
aus. Dieses Denkmal nationalen Rangs hat auch einen Platz in der europäischen
Geschichte der Revolutionen 1848 in den verschiedenen europäischen Ländern.
Professor Dr. Jürgen Hachtmann führte innerhalb des Kolloquiums u.a. aus: Ø In
der Bundesrepublik Deutschland dominiert das „negative Gedächtnis“. Ø Wichtig
ist jedoch auch ein „positives“ Gedächtnis, d.h. die Erinnerung an in freiheitlich-demokratischer
Traditionen, an Kampf für Emanzipation, Demokratie und Freiheitsrechte. Ø Deutschland
ist arm an demokratischen Traditionen. 1848/49 gehört zu den wenigen dieser positiven
Traditionen. Ø Demokratie
bleibt Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. Demokratie ohne ein Bewusstsein über die historischen
Wurzeln bleibt gesichtslos. Gerade die Generationen der Zukunft, d.h. die
Jugend, muss an demokratische Traditionen herangeführt werden. Ø Der
FRIEDHOF DER MÄRZGEFALLENEN ist eine von drei nationalen Erinnerungsstätten zu 1848/49. Es
existieren insgesamt drei nationale Gedenkstätten zu 1848/49: o Erstens
die Festung Rastatt, die für die badische Revolution im Sommer 1849 eine zentrale Rolle gespielt hat.
Sie ist inzwischen aufgrund der Initiative desehem. Bundespräsidenten Gustav
Heinemann zu einer sehr gut besuchten Ausstellung zu den „deutschen
Freiheitsbewegungen“ ausgebaut worden. o Zweitens
die Frankfurter Paulskirche. Sie ist allein als Baudenkmal unmittelbar mit der Revolution von
1848/49 und der Deutschen Nationalversammlung verbunden. o Einzig
der Berliner Friedrichshain ist im Nationalen Gedächtnis zu 1848/49 kaum präsent. Und der FRIEDHOF DER MÄRZGEFALLENEN
ist unter diesen Drei noch kein Nationaldenkmal. Auf der diesjährigen
Gedenkveranstaltung zum 18. März auf dem Friedhof im Volkspark Friedrichshain wurde diese
Forderung vom Initiator der >Aktion 18. März<, Volker Schröder, und dem
MdA Stefan Zackenfels unter breiter Zustimmung der Teilnehmerschar erneuert. Nach dem in diesem Jahr aufgrund
eines Senatsbeschlusses zum Gedenken des 18. März in Berlin erstmals geflaggt
wurde, sollte in Vorbereitung des 160-igsten Gedenkens im kommenden Jahr der
entsprechende Antrag bei der Bundesregierung umgehend
gestellt werden, was mit diesem Antrag unterstützt werden soll. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes vom 07.10.08 wird zur Kenntnis genommen. (Text s.
Anlage) 22.10.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes vom 07.10.08 wird zur Kenntnis genommen. |
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