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Drucksache - DS/0990/III
Ich
frage das Bezirksamt:
(1)
warum
wurde bei den aufwendigen Umbauarbeiten an dem gebäude auf dem zickenplatz
nicht berücksichtigt, dass eine behindertengerechte toilette eingebaut werden
muß? (2)
Wurde
der Betreiber des Imbisses am Hohenstaufenplatz durch das BA aufgefordert, eine
behindertengerechte Toilette einzubauen? (3)
wann
und wie wird abhilfe geschaffen? (4)
Ist
es zum Einbau dieser Toilette bis zum gegenwärtigen Zeitraum gekommen? Wenn
nicht, was unternimmt das BA, dass diese Forderung vom Betreiber umgesetzt
wird? (5)
was
unternimmt das ba, dass künftig keine weiteren versäumnisse in dieser richtung
vorkommen? Sehr geehrte Frau Seid, Ihre o.g. mündliche Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Die vorhandene Toilette auf dem Hohenstaufenplatz war auch
schon im Bestand keine behindertengerechte Toilette. Für einen Imbiss ist
bauordnungsrechtlich keine behindertengerechte Toilette erforderlich.
Der geschlossene Mietvertrag zwischen Imbiss-Betreiber und
dem BA sieht nur den Umbau des vorhandenen WC zu einem Bistro-Cafe mit
öffentlicher Toilettenbenutzung vor.
Zu 3. und 4. Die Neuausstattung der vorhandenen Toilettenanlage mit einem
Behinderten-WC ist nur im Einvernehmen mit dem Betreiber möglich und wird von
ihm wegen des hohen Aufwandes abgelehnt.
Vor dem Hintergrund der o.g. öffentlichen Anforderungen
liegt hier kein Versäumnis des BA vor. Eine behindertengerechte Toilette wäre
vermutlich nur durch einen Anbau möglich. Ob dies möglich ist und der Pächter
auch die Kosten dafür übernehmen würde, soll in weiteren Gesprächen geklärt
werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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