Drucksache - DS/0990/III  

 
 
Betreff: Imbiss am zickenplatz / hohenstaufenplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Seid, BarbaraSeid, Barbara
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 24.10.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

                                                                 

 

(1)          warum wurde bei den aufwendigen Umbauarbeiten an dem gebäude auf dem zickenplatz nicht berücksichtigt, dass eine behindertengerechte toilette eingebaut werden muß?

 

(2)          Wurde der Betreiber des Imbisses am Hohenstaufenplatz durch das BA aufgefordert, eine behindertengerechte Toilette einzubauen?

 

(3)          wann und wie wird abhilfe geschaffen?

 

 

(4)          Ist es zum Einbau dieser Toilette bis zum gegenwärtigen Zeitraum gekommen? Wenn nicht, was unternimmt das BA, dass diese Forderung vom Betreiber umgesetzt wird?

 

(5)          was unternimmt das ba, dass künftig keine weiteren versäumnisse in dieser richtung vorkommen?

 

Sehr geehrte Frau Seid,

 

Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum wurde bei den aufwendigen Umbauarbeiten an dem Gebäude auf dem Zickenplatz nicht berücksichtigt, dass eine behindertenge­rechte Toilette eingebaut werden muss?

 

Die vorhandene Toilette auf dem Hohenstaufenplatz war auch schon im Bestand keine behindertengerechte Toilette. Für einen Imbiss ist bauordnungsrechtlich keine behindertengerechte Toilette erforderlich.

 

 

  1. Wurde der Betreiber des Imbisses am Hohenstaufenplatz durch das BA aufgefordert, eine behindertengerechte Toilette einzubauen?

 

Der geschlossene Mietvertrag zwischen Imbiss-Betreiber und dem BA sieht nur den Umbau des vorhandenen WC zu einem Bistro-Cafe mit öffentlicher Toilettenbenut­zung vor.

 

 

  1. Wann und Wie wird Abhilfe geschaffen?

 

  1. Ist es zum Einbau dieser Toilette bis zum gegenwärtigen Zeitraum ge­kommen? Wenn nicht, was unternimmt das BA, dass diese Forde­rungen vom Betreiber umgesetzt wird?

 

Zu 3. und 4.

Die Neuausstattung der vorhandenen Toilettenanlage mit einem Behinderten-WC ist nur im Einvernehmen mit dem Betreiber möglich und wird von ihm wegen des hohen Aufwandes abgelehnt.

  1. Was unternimmt das BA, dass künftig keine weiteren Versäumnisse in dieser Richtung vorkommen?

 

Vor dem Hintergrund der o.g. öffentlichen Anforderungen liegt hier kein Versäumnis des BA vor. Eine behindertengerechte Toilette wäre vermutlich nur durch einen An­bau möglich. Ob dies möglich ist und der Pächter auch die Kosten dafür übernehmen würde, soll in weiteren Gesprächen geklärt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 
 

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