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Drucksache - DS/0980/III
Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wie
viele SchülerInnen des Bezirks besuchen z.Zt. die verschiedenen Schulen in
freier Trägerschaft (bitte einzeln darlegen)? 2. Wie hoch
ist dort der Anteil der SchülerInnen mit Migrationshintergrund/ausländischem
Pass im Einzelnen? 3. Wie hoch
ist der Anteil der LehrerInnen mit Migrationshintergrund an diesen Schulen? Zusatzfragen: 4. Wie
bewertet das BA die Zunahme von Schulen in freier Trägerschaft im Bezirk vor
dem Hintergrund des Ziels, den sozialen Segregationsprozessen im Bildungssystem
entgegen zu steuern? Sehr
geehrter Herr Dr. Lenk, Ihre oben genannte Mündliche Anfrage beantworte ich wie
folgt. Zu 1.: Wie viele SchülerInnen des Bezirks besuchen z. Zt. die
verschiedenen Schulen in freier Trägerschaft (bitte einzeln darlegen)? und Zu 2.: Wie hoch ist der Anteil der SchülerInnen mit
Migrationshintergrund/ausländischem Pass im Einzelnen? Dem
Bezirk und auch der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung (Sen BWF) liegen keine statistischen Daten zu Schülerzahlen und
dem Anteil der LehrerInnen mit Migrationshintergrund vor. Da es so kurzfristig
auch nicht möglich war, die entsprechenden Angaben aus der Statistikabteilung
der Sen BWF zu erhalten, können nur die Daten, die im Internet veröffentlicht
sind, zu Grunde gelegt werden.
* Anzahl der SchülerInnen ndH (= nichtdeutscher
Herkunftssprache) im Schuljahr 2007/08 Zu 3.: Wie
hoch ist der Anteil der LehrerInnen mit Migrationshintergrund an diesen
Schulen? Hierzu liegen keine Angaben vor. Zusatzfrage: 4. Wie
bewertet das BA die Zunahme von Schulen in freier Trägerschaft im Bezirk vor
dem Hintergrund des Ziels, den sozialen Segregationsprozessen im Bildungssystem
entgegen zu steuern? Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg hat sehr gute
Erfahrungen in der Zusammenarbeit und Kooperation des öffentlichen und der
freien Träger im Bereich Jugendhilfe gesammelt. Deshalb bin ich nicht
grundsätzlich gegen ein Angebot von Schulen in freier Trägerschaft, gleich wohl
bedarf es bestimmter Voraussetzungen für eine Umsetzung. Dazu gehört
unabdingbar, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigt Zugang zu den
verschiedenen Bildungseinrichtungen haben. Das heißt ganz klar: Nicht nur
Eltern, die sich das Schulgeld leisten können, erhalten einen Schulplatz für
ihr Kind an einer Einrichtung in freier Trägerschaft- sondern alle! Um die Schulen des öffentlichen Trägers konkurrenzfähig machen
zu können, bedarf es weiterhin an allen Einrichtungen vergleichbare
Bedingungen. Auch dies noch ein weites Feld für Veränderungen. Da diese eben genannten Voraussetzungen noch nicht
geschaffen sind, kann eine Übergabe von Schulen an freie Träger in unserem
Bezirk nicht als Ziel verfolgt werden. Wir arbeiten daran, gleiche
Bildungschancen für alle Kinder zu schaffen, wollen mit unseren Bemühungen
Ausgrenzung und soziale Ungerechtigkeit abbauen. Für den
Bezirk bestehen in Bezug auf Einflussnahme und Steuerungsmöglichkeiten, was die Schulen betrifft, nur sehr
begrenzte Möglichkeiten. Die
Genehmigung von Schulen in Freier Trägerschaft ist eine Vorbehaltsaufgabe der
Sen BWF. Eine Einbeziehung des
Bezirkes erfolgt nur, wenn es um die Bereitstellung von kommunal verwalteten Gebäuden
geht. In den
meisten Fällen erhält der Bezirk – aber auch erst seit ca. einem halben Jahr –
nur eine Kopie des
Genehmigungsschreibens. Bei der
Nachnutzung von freien Schulgebäuden erfolgt vom Schulamt eine fachliche
Stellungnahme hinsichtlich
der Auswirkungen auf die bezirkliche Schulentwicklungsplanung. Gegenwärtig
kann eingeschätzt werden, dass insbesondere im Ortsteil Friedrichshain das
Grund-schulnetz aufgrund der steigenden Schülerzahlen von Schulen in Freier
Trägerschaft entlastet wird. Mit freundlichem Gruß Monika Herrmann Bezirksstadträtin |
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