Drucksache - DS/0989/III  

 
 
Betreff: Verkehrsgutachten Warschauer Straße Hier: Anwendung DS 2113/II "Verkehrsgutachten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Assatzk, MirkoAssatzk, Mirko
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.10.2008 PDF-Dokument

Laut Protokoll der 3

 

Sehr geehrter Herr Assatzk,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

(1) Inwiefern reagiert das Verkehrsgutachten Warschauer Straße auf die Eröffnung der Anschutz-Arena?

 

Antwort:

Die Aufgabenstellung der Ausschreibung für eine Verkehrsuntersuchung zur Warschauer Straße bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtsituation der Funktion und Gestaltung der Warschauer Straße und stellt sich auf besondere Gewerbe- und Veranstaltungsorte - wie die Arena – im Umfeld ein.

 

(2) Warum werden nicht übergeordnete Verkehrsgutachten zur Analyse der Verkehrsbeziehungen im Spreeraum von Friedrichshain-Kreuzbergs vom Bezirksamt in Auftrag gegeben/angeschoben, sondern immer nur kleinteilige Betrachtungen in Auftrag gegeben? (Zum Beispiel: GRI – Pariser Kommune, 2005, Stadtumbau West Brückenverbindungen FK, 2006 und nun Warschauer Straße)

 

Antwort:

Die Aufgabenstellung und die Vergabe des Gutachtens zur Warschauer Straße liegen in der Zuständigkeit und Verantwortung der SenStadt, Abt. VII B.

Auch für übergeordnete Verkehrsgutachten, -prognosen und –planungen ist nach dem AZG (Allgemeines Zuständigkeits Gesetz) die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. die aufgeführten Einzelgutachten von GRI etc. beziehen sich alle auf spezielle Bauvorhaben, wie Postareal, Wriezener Karree, Anschutz-Areal usw., wo ausschließlich die Verkehrsanbindungen bzw. die verkehrlichen Auswirkungen begutachtet wurden. Da die Kosten für die genannten Verkehrsgutachten in der

Regel von privaten Investoren getragen werden, ist eine Finanzierung einer übergreifenden Verkehrsuntersuchung nicht möglich.

 

(3) Fühlt sich das Bezirksamt der im Juli 2006 beschlossenen Drucksache 2113/II verpflichtet, nämlich bei „in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten grundsätzlich mit zu untersuchen, inwiefern vorhanden und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre minimiert werden können“? Wenn ja, wie wurde dies im Ausschreibungstext deutlich gemacht?

 

Antwort:

Wie bereits vorgenannt festgestellt, ist SenStadt und nicht das Bezirksamt für die Beauftragung des Verkehrsgutachtens zuständig. Weiterhin verlangt die Aufgabenstellung zum Verkehrsgutachten eine umfassende Analyse der verkehrlichen, baulichen und planerischen Situation und verlangt nicht, ausschließlich Möglichkeiten zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs zu untersuchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

Anlage


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung                                Berlin, den 19. September 2008

VII B 16                                                                                    030 9025 1338

 

 

 

 

Ausschreibungsunterlage

 

Gestaltungskonzept Warschauer Straße

 

Angebotsaufforderung für eine Verkehrsuntersuchung

 

 

 

Ausgangssituation

 

Die Warschauer Straße ist eine Hauptverkehrsstraße mit einem hohen Anteil an Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen. Wohnbebauung am Blockrand zur Warschauer Straße mit zahlreichen Geschäften in den Erdgeschossen und Gewerbehöfen in den Innenbereichen der Baublöcke sind charakteristisch für das angrenzende Gründerzeitquartier.

 

Durch die hohe Nutzungsmischung entstehen unterschiedliche Anforderungen an den öffentlichen Raum. Die Warschauer Straße besitzt einerseits als Bestandteil des Berliner Innenstadtringes zur Entlastung der Innenstadt vom Kfz- Durchgangsverkehr eine gesamtstädtische Verkehrsfunktion. Andererseits dient sie für die angrenzenden Nutzungen als Erschließungsstraße und Aufenthaltsraum.
Mit einer vorhandenen Straßenbahntrasse auf eigenem Bahnkörper und im Umfeld befindlichen Zugangsstellen zum S- und U-Bahnnetz ist sie wichtiger Bestandteil des Berliner ÖPNV-Netzes.

 

Im Zusammenhang mit zahlreichen städtebaulichen Vorhaben im Umfeld der Warschauer Straßen und im Rahmen der Förderung des ÖPNV wurden in den vergangenen Jahren nur abschnittsweise verkehrliche und straßenbauliche Maßnahmen in der Warschauer Straße realisiert. Im Jahre 2001 wurde die vorhandene breite Mittelpromenade zwischen den Straßenbahngleisen saniert, neu bepflanzt und mit einer Bodenbeleuchtung versehen.

Mit der anschließenden Sanierung der Straßenbahnanlagen wurden die Haltestellen Grünberger Straße und Frankfurter Tor zu Mittelbahnsteige (Zu- und Ausstieg in Richtung Mittelinsel) umgebaut. Derzeit wird am Frankfurter Tor zur Verbesserung der Umsteigebeziehungen zwischen der Straßenbahn und der U-Bahnlinie U5 ein Aufzug auf der Mittelinsel errichtet.

 

Trotz dieser Maßnahmen konnte für die Warschauer Straße noch keine zufriedenstellende Lösung für die anstehenden Verkehrprobleme entwickelt werden.

Neben den Problemen resultierend aus der starken Verkehrsbelastung und den fehlenden Infrastrukturanlagen für den Radverkehr weist der Straßenraum deutliche Mängel im Erscheinungsbild sowie in der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität auf. Die starke Überlagerungen der verkehrlichen Funktionen (Verkehrsachse für den motorisierten Durchgangsverkehr, Anwohner-, Liefer- und Einkaufsverkehr, Zunahme des Radverkehrs als Durchgangs- und Erschließungsverkehr, erhöhtes Fußgängeraufkommen durch die Stärkung der Geschäftsstraße) bedingen zunehmend vor allem für den Abschnitt zwischen dem Frankfurter Tor und der Revaler Straße eine Neuordnung und Systematisierung des vorhandenen Straßenraumes.

 

 

 

Aufgabenstellung (Leistung des AN)

 

Für die Warschauer Straße ist zwischen dem Frankfurter Tor und der Revaler Straße einschließlich aller Kreuzungs- und Einmündungsbereiche ein straßenräumliches Gestaltungskonzept (Machbarkeitsstudie) zu erarbeiten. Es sind konkrete Vorschläge für eine schrittweise Aufwertung des Straßenraumes zu unterbreiten.
Mit diesem Konzept soll ein Leitfaden für die Gesamtentwicklung des öffentlichen Straßenraumes der Warschauer Straße geschaffen werden.
Wesentliches Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und Atmosphäre der Warschauer Straße zu verbessern, so dass sich trotz der hohen Verkehrsbelastung die Verweildauer erhöht und der öffentliche Raum als Lebensraum qualitativ verbessert.

Unter Aufrechterhaltung der verkehrlichen Kapazität und Leistungsfähigkeit, der Wahrung der Funktion der Straße als Geschäfts- und Wohnstraße sind im Rahmen des Gestaltungskonzeptes optimale mittel- und langfristige Lösungen aufzuzeigen. Dabei ist die Lage der Straßenbahntrasse für mittelfristige Lösungen als verbindlich zu betrachten. Für langfristige Lösungen kann eine veränderte Lage der Straßenbahntrasse geprüft werden.
Folgende Handlungsstrategien sind umsetzungsorientiert durchzuführen:

1)      Analyse der Grundlagen
Auswertung der vorhandenen Plangrundlagen
übergeordnete Pläne (FNP 2004; StEP’s, Sanierungsgebiet Warschauer Straße) bezirkliche Pläne (B-Pläne, BEP)
Straßenbau- und Leitungspläne (BPU’s zur Sanierung der Mittelpromenade und der Straßenbahn)

2)      Ermittlung von Gestaltungsspielräumen
(Was ist als Bestand zu berücksichtigen? Wo sind Handlungsspielräume?)
 

3)      Festlegung des Untersuchungsraumes
Der AN kann selbst einen geeigneten Untersuchungsraum für die in der Aufgabenstellung geforderten Leistungen festlegen. Als Anhaltspunkt wird das Sanierungsgebiet Warschauer Straße empfohlen.

4)      Darstellung der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsfunktion für den Kfz, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr (Funktion im Netz, Verkehrserhebungen)

5)      Analyse der Parkraumsituation im Untersuchungsgebiet sowie in den angrenzenden Bereichen
(Ermittlung von Auslastung, freien Kapazitäten und des Bedarfs im öffentlichen Straßenraum sowie auf privaten Flächen – Stichprobenerhebungen)

6)      Analyse der Stellplatzsituation für Fahrräder im Untersuchungsgebiet sowie in den angrenzenden Bereichen
(Ermittlung von Auslastung, freien Kapazitäten, Bedarf im öffentlichen Straßenraum und auf privaten Flächen – Stichprobenerhebungen)

7)      Ermittlung des Querungsbedarfs zur Erschließung der Straßenbahnhaltestellen auf der Mittelpromenade und zur Verknüpfung der Fußgänger- und Radverkehrsanlagen im Zuge der Warschauer Straße mit den einmündenden Straßen

8)      Ermittlung von Erschließungsfunktionen für bestehende und künftige Nutzungen
(Gebäudevorfahrten, Lieferzonen, Bereiche für Ver- und Entsorgung der Gebäude mit Schwerpunkt Warschauer Straße und im Untersuchungsgebiet

9)      Erarbeitung von Gestaltungsentwürfen für den Straßenraum Warschauer Straße für mittel- und langfristige Zeiträume (Lageplan 1:250, Querschnitte 1:100).
Dabei sind für den Untersuchungsbereich beidseitig Radverkehrsanlagen, erforderliche Lieferzonen, Angebote für den ruhenden Verkehr, leistungsfähige Fahrspuren für den motorisierten Verkehr mit entsprechend dem Bedarf notwendigen Abbiegespuren in den Knotenpunkten, ausreichende Flächenangebote für den Fußgängerverkehr und die Anlagen des ÖPNV zu berücksichtigen. Es sind Aussagen über die Gestaltung des Straßenraumes in den Details seiner Oberflächenmaterialien, Ausstattungselementen, Bepflanzung und Beleuchtung zu treffen.

10)  Erarbeitung einer Übersicht über Kosten und Prioritäten der vorgesehenen Maßnahmen (mittel- und langstufiges Umsetzungskonzept)

 

11)  Durchführung einer Wirkungsanalyse
Für alle Knotenpunkte sind zum Nachweis der Verkehrsqualität Leistungsfähigkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die dafür erforderliche Verkehrsprognose wird vom AG zur Verfügung gestellt.

12)   Überarbeitung des Entwurfes nach Vorliegen der Ergebnisse eines Sicherheitsaudit

 

 

Bearbeitungshinweise

  • Die Ergebnisse der einzelnen Aufgabenfelder sind ausführlich im Bericht zu erläutern, anschaulich und übersichtlich in Plänen, Skizzen und evtl. Fotos darzustellen.

  • Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Es wird empfohlen eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII, IV C und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu bilden.
    Bei der Angebotskalkulation sind daher eine angemessene Anzahl von Abstimmungsterminen, eine Präsentation der Untersuchungsergebnisse sowie der Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Abstimmungen einschließlich der Protokollführung und dem Versand zu berücksichtigen. Die Personal- und Sachmittelkalkulation ist für alle Arbeitspakete offen darzulegen.

  • Vom Auftraggeber werden folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
    FNP 2004, B-Pläne, Stadtentwicklungspläne, BEP Friedrichshain-Kreuzberg, Sanierungsgebiet Warschauer Straße, Leitbild Spreeraum, BPU zur Straßenbahnsanierung, Konzept zur Aufwertung der Mittelpromenade von 1999, vorhandene Lichtsignalpläne, Verkehrserhebungen aus der Zählung 2005 SenStadt, Verkehrsprognose
    Der AG stellt sicher, dass vorhandene Straßenbaupläne sowie Leitungspläne sowie Bauanträge bzw. –anfragen für Vorhaben im Untersuchungsgebiet vom Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg zur Verfügung gestellt werden.
    Alle anderen im Rahmen der Untersuchung notwendigen Unterlagen und Materialien sind vom Auftragnehmer zu beschaffen.

  • Es werden Erfahrungen in der verkehrstechnischen und verkehrsgestalterischen Planung erwartet. Ein Nachweis über die Durchführung von vergleichbaren Maßnahmen seitens des AN ist zu erbringen. Das Qualifikationsprofil des AN ist entsprechend darzulegen. Das Projektteam ist verbindlich zu benennen.

  • Das Angebot ist detailliert mit Nennung von Einzelbeträgen Netto/Brutto und den notwendigen Stundenaufwand für die jeweiligen Arbeitsschritte und Leistungen darzustellen.


Beginn und Zeitraum der Bearbeitung

Die Auftragserteilung bzw. der Beginn der Untersuchung soll ab 17. Oktober 2008 erfolgen.
Der vorgesehene Bearbeitungszeitraum beträgt 1,5 Monate. Der Endbericht ist in der zweiten Dekade des Dezembers 2008 vorzulegen.

 

Angebotsabgabe

Das Angebot ist einem geschlossenen Umschlag mit dem Betreff „Verkehrsuntersuchung Warschauer Straße“ und mit der Aufschrift „Angebot – nicht vor dem 10.10.2008, 10:00 Uhr öffnen“ bis spätestens 09.10.2008 auf postalischem Weg (es gilt der Poststempel) zu richten an:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Referat VII B
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

 

bzw.

unter der Angabe des Bearbeitungszeichens VII B 16 im Geschäftszimmer
(Raum AKP 421) abzugeben. Später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.


Bindefrist der unterbreiteten Angebote

bis zum 31. Oktober 2008

 

Zuschlagsfrist spätestens

bis zum 17. Oktober 2008

 


Mindestbedingungen

Nachweis der Durchführung vergleichbarer Vorhaben in den letzten Jahren unter Angabe des Auftragswertes, Fachkenntnis- und Eignungsnachweise des Projektteams bezüglich Verkehrsplanung, Schutzerklärung über die Nichtanwendung der "Technologie von Ron L. Hubbard", Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (§7 Ziff.5 VOL/A)


Zuschlagskriterien

Wirtschaftlichkeit des Angebotes, Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben der Ausschreibung, methodische Qualität der Leistung, inhaltliche Plausibilität des Untersuchungs- und Entwicklungsansatzes.

Der Auftrag wird unter der Maßgabe der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B erteilt werden.

Bietergemeinschaften sind möglich.

Es ist vorgesehen, den Vertrag als Pauschalvertrag anzuschließen.

 

Zahlungen

Teilzahlungen nach Arbeitsstand sind möglich. Die Haushaltsjahr-bezogenen Zahlungen sind mit dem AG nach Vorlage eines Arbeitsplanes abzustimmen.

Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung oder Teilrechnung wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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