Tagesordnung - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 19.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Bürgerfragen  
Enthält Anlagen
1517/3  
Ö 2     Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2.1  
Dringlichkeiten      
Ö 2.2  
Konsensliste      
Ö 3  
Wahlen Neuwahl eines dritten stellv. Bürgerdeputierten Ausschuss Wirtschaft      
Ö 3.1  
Bericht der Bezirksbürgermeisterin zur neuen Entwicklung des Haushalts      
Ö 4  
Mündliche Anfrage  
1518/3  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7     Beschlussvorschläge      
Ö 7.1  
Mehr Projekttage
Enthält Anlagen
1454/3  
Ö 7.2  
Bessere Kommunikation im Kinder- und Jugendparlament  
Enthält Anlagen
1514/3  
Ö 7.3  
Tischtennisplatten in der Katholischen Schule St. Ludwig  
Enthält Anlagen
1515/3  
Ö 7.4  
Verbesserung der Situation in der Sporthalle der Halensee-Grundschule  
Enthält Anlagen
1516/3  
Ö 7.5  
Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für Bordelle festlegen  
Enthält Anlagen
1391/3  
Ö 7.6  
Alkoholmissbrauch durch Jugendliche im Bezirk verhindern
Enthält Anlagen
1332/3  
Ö 7.7  
Leitlinien für eine erfolgreiche Schulreform  
Enthält Anlagen
1410/3  
Ö 7.8  
Gärtnerische Weiternutzung in der Württembergischen Straße ermöglichen  
Enthält Anlagen
1508/3  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
König-Fahd-Akademie: Was ist von der neuen Schule zu halten?  
Enthält Anlagen
1493/3  
    19.11.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.1 - beantwortet
    Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

 

Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Nach hiesigen Kenntnissen aus der Zeitungsberichterstattung, die hatten Sie ja auch angesprochen, ist das Grundstück durch den Liegenschaftsfonds an das Königreich Saudi Arabien verkauft worden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat durch die Staatssekretärin dem Bezirksamt auf Anfrage mitgeteilt, dass sie für die Befürwortung oder Bewertung dieses Verkaufs keine Veranlassung sieht. Sie hat darauf hingewiesen, dass nach den diplomatischen Gepflogenheiten ausländische Staaten und Botschaften die Möglichkeit haben, die Kinder ihrer Botschaftsangehörigen an Schulen nach dem Recht des Heimatstaates zu unterrichten. Auch das Bezirksamt vermag gegen eine solche Botschaftsschule keine Einwände zu erheben, zumal bereits seit September 2000 ein Standort der König-Fahd-Akademie auch in Berlin existiert.

 

Zu 2.

Dem Bezirksamt liegt bisher keine Planung vor. Ein vor einigen Monaten eingereichter Vorbescheidsantrag für eine Schulnutzung ist nach Auskunft der Abteilung Bauwesen zwischenzeitlich wieder zurückgezogen worden.

 

Zu 3.

Bei der König-Fahd-Akademie handelt es sich um eine nach § 102 Schulgesetz ordnungsgemäß angezeigte Ergänzungsschule, an der die Schulpflicht nicht absolviert werden kann. Ich wiederhole: An der die Schulpflicht nicht absolviert werden kann!

Die Einrichtung wurde mit Schreiben vom 1. Oktober 2002 als Ergänzungsschule nach § 9 des damals geltenden Privatschulrechts eingeordnet. Die König-Fahd-Akademie wurde im Zuge der Verlagerung des diplomatischen Corps nach Berlin als Zweigstelle der gleichnamigen Einrichtung in Bonn gegründet. Der Unterricht fand zunächst in den Räumen der Fontane-Oberschule in Berlin Tiergarten statt. Im Jahr 2002 erfolgte der Umzug nach Charlottenburg-Wilmersdorf - Ortsteil Westend. Die Schule unterrichtet nach saudischen Lehrplänen und führt zu saudischen Abschlüssen.

 

Kleiner Einschub von mir: So ist das mit Botschafts-Schulen und so ist es mit deutschen Botschafts-Schulen in anderen Ländern.

 

Kinder von arabischen Geschäftsleuten ohne Diplomatenstatus, die sich vorübergehend in Deutschland, in der Regel zwei Jahre aufhalten, benötigen eine Schulpflichtbefreiung nach § 41 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes, die von der Schulaufsichtsbehörde, hier von der regionalen Außenstelle, zu erteilen ist.  Ein Antrag für eine Erweitung der Schule ist bisher nicht gestellt worden.

 

Zu 4.

Der Besuch der König-Fahd-Akademie als Ergänzungsschule, sonstige Schule in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dient, durch schulpflichtige Kinder, würde die Befreiung von der Schulpflicht voraussetzen. Die grundsätzliche Verpflichtung von arabischen Kindern in Deutschland zum Besuch der öffentlichen Grundschule ist zu erst durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 30. September 2004 klargestellt. Das Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2005 sowie Beschluss vom 17. Januar 2005 und das OVG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2005, haben ebenfalls die grundsätzliche Verpflichtung von ausländischen Schülerinnen und Schülern zum Besuch der öffentlichen Schulen bzw. Ersatzschule betont und eine Schulpflichtbefreiung zum Besuch der König-Fahd-Akademie abgelehnt.

 

Die Gerichte bestätigen damit Entscheidungen der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und führten zur Begründung aus, mit dem Besuch der König-Fahd-Akademie werde die Schulbesuchspflicht nicht erfüllt. Die Schulpflicht in Berlin sei umfassend geregelt und gelte insbesondere auch für ausländische Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrem Bildungsstand, ihren deutschen Sprachkenntnissen und der Verfestigung ihres Aufenthaltsrechts. Bei der Schulpflicht gehe es nicht um ein Bildungsangebot, das zur Disposition der Eltern stehe. Vielmehr sei das öffentliche Interesse an der Erziehung der Kinder zu selbstverantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft und an ihrer Integration maßgeblich. Nur in ganz besonders gelagerten Einzelfällen dürfe daher von der Schulpflicht befreit werden. Zuständig auch hierfür ist die regionale Schulaufsicht.

Also, die Schulaufsichtsbehörde und nicht, wie Sie in Ihrer Fragestellung formuliert haben, das für Schule zuständige Bezirksamtsmitglied oder der bezirkliche Schulträger, kann gemäß § 102 Abs. 4 Schulgesetz die Einrichtung oder Fortführung einer Ergänzungsschule untersagen, wenn Schulträger, Leiterinnen oder Leiter oder Einrichtungen der Schule nicht den Anforderungen entsprechen, wie durch Gesetze oder aufgrund von Gesetzen vorgeschrieben oder die zum Schutz der Schülerinnen und Schüler an sie zu stellen sind.

 

Zu 5.

Das Bezirksamt verfügt hierzu über keine weitergehenden Informationen. Mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als zuständiger Genehmigungsbehörde wird das Bezirksamt, betreffend die weitere Entwicklung der König-Fahd-Akademie im Kontakt bleiben. Zu gegebener Zeit, das ist aus meiner Sicht dann der Fall, wenn tatsächlich konkrete Anträge uns bekannt werden, wenn doch ein paar mehr Fakten, als gegenwärtig erkennbar sind, wird die Durchführung einer Informationsveranstaltung vor Ort vom Bezirksamt als sinnvoll angesehen.

 

Ö 8.2  
König-Fahd-Akademie: Transparenz und Dialog sicherstellen!  
Enthält Anlagen
1494/3  
Ö 8.3  
Rechtsextremismus im Ratskeller Schmargendorf?  
Enthält Anlagen
1479/3  
Ö 8.4  
Lokaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus  
Enthält Anlagen
1505/3  
Ö 8.5  
Rechtsextreme Veranstaltungen verhindern Neu: Volksverhetzende Veranstaltung verhindern
Enthält Anlagen
1480/3  
Ö 8.6  
Perspektiven des Bezirks  
Enthält Anlagen
1509/3  
Ö 8.7  
Übergroße Lauben in Kleingärten  
Enthält Anlagen
1512/3  
Ö 8.8  
Bestand der übergroßen Lauben fair angehen  
Enthält Anlagen
1513/3  
N 8.9     (nichtöffentlich)      
N 8.10     (nichtöffentlich)      
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Evaluation im Ordnungsamt
Enthält Anlagen
0922/3  
Ö 9.1.1  
Prager Platz mit ausreichend Fahrradabstellanlagen ausstatten  
Enthält Anlagen
1047/3  
Ö 9.1.2  
Mehr Fahrradbügel für die Wilmersdorfer Straße
Enthält Anlagen
1285/3  
Ö 9.2  
Öffentlicher Bücherschrank
Enthält Anlagen
1308/3  
Ö 9.3  
Service Center abschaffen  
Enthält Anlagen
1314/3  
Ö 9.4  
Schluss mit der Einseitigkeit  
Enthält Anlagen
1315/3  
Ö 9.5  
"Kleine Kinder brauchen kleine Klassen"
Enthält Anlagen
1333/3  
Ö 9.6  
Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter fördern!
Enthält Anlagen
1430/3  
Ö 9.7  
Fernsehsendungen mit Untertiteln für Hörgeschädigte
Enthält Anlagen
1449/3  
Ö 9.8  
Werbefinanzierte Sanierungen und Wiederherstellungen in Zukunft nur nach Kenntnisnahme durch die BVV  
Enthält Anlagen
1463/3  
Ö 9.9  
Vergessenes Denkmal auf der Halbinsel Schildhorn wieder pflegen  
Enthält Anlagen
1475/3  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Kein weiterer Verfall der AVUS-Tribüne!  
Enthält Anlagen
1488/3  
Ö 10.2  
Georg-Elser-Platz  
Enthält Anlagen
1496/3  
Ö 10.3  
Einrichtung eines Obdachlosen-Wohnprojektes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1489/3  
Ö 10.4  
Bienvenue les Francais  
Enthält Anlagen
1506/3  
Ö 10.5  
Lernmittelfreiheit wieder einführen  
Enthält Anlagen
1497/3  
Ö 10.6  
Sportstätte "Carl-Schuhmann-Sporthalle" besser ausweisen  
Enthält Anlagen
1490/3  
Ö 10.7  
Ladezonen konsequent überwachen  
Enthält Anlagen
1498/3  
Ö 10.8  
Kleingartenkolonie Durlach planungsrechtlich sichern  
Enthält Anlagen
1507/3  
Ö 10.9  
"Ich wohne, bis ich 100 bin"  
Enthält Anlagen
1491/3  
Ö 10.10  
JobCenter  
Enthält Anlagen
1510/3  
Ö 10.11  
Die nette Toilette  
Enthält Anlagen
1492/3  
Ö 10.12  
Westend nicht vom Zug abhängen!  
Enthält Anlagen
1500/3  
Ö 10.13  
Zielvereinbarungen nur mit realistischen Garantien!  
Enthält Anlagen
1501/3  
Ö 10.14  
Nothilfefonds für kommunale Kultur unterstützen  
Enthält Anlagen
1502/3  
Ö 10.15  
Boleslaw-Barlog-Platz  
Enthält Anlagen
1511/3  
Ö 10.16  
Neuen Zebrastreifen schaffen!  
Enthält Anlagen
1503/3  
Ö 10.17  
Wildtierschutz in Zirkussen  
Enthält Anlagen
1504/3  
               
 
 

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