Drucksache - 1480/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.11.2009 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Verträge mit Pächtern so zu ergänzen, dass Veranstaltungen, bei denen es zu Volksverhetzung kommen kann, nicht zugelassen werden. Dabei sind die Pächter vom Bezirksamt zu unterstützen.
Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert, die Empfehlungen des RdB vom 26.03.2009 auch auf Pachtverträge anzuwenden und die Empfehlungen auch auf die bestehenden Pachtverträge auszuweiten.“
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Bezugnehmend auf den Beschluss wurde nachstehender Formulierungsvorschlag zur Aufnahme in neu abzuschließende Pachtverträge bzw. zur nachträglichen Anpassung bestehender Pachtverträge dem Rechtsamt zur Prüfung übermittelt und von diesem so bestätigt:
„Der Pächter ist nicht berechtigt, das Pachtobjekt zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom jeweiligen Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. Der Pächter lässt sich durch den jeweiligen Nutzer grundsätzlich schriftlich bestätigen, dass die Veranstaltung keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte hat. Weder in Wort noch in Schrift oder durch angebotene Medien dürfen die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht und verletzt werden, dürfen Krieg und Gewalt verherrlicht werden und darf zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen werden. Des Weiteren dürfen in der Veranstaltung weder in Wort noch in Schrift oder durch angebotene Medien Inhalte verbreitet werden, die die Überwindung der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung mit einem Menschenbild definiert, das dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland widerspricht.“[1]
Die Formulierung soll für alle Pachtverträge, die seitens des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin abgeschlossen werden und deren Objekte sich grundsätzlich für eine Vermietungs- bzw. Unterverpachtungssituation an Dritte eignen, Anwendung finden. Die entsprechenden Pachtverträge wurden angepasst bzw. bei neu abzuschließenden Pachtverträgen wird dieser Passus in die Verträge aufgenommen.
Die Verträge bzw. Nutzungsvereinbarungen von sonstigen gastronomischen Einrichtungen in Grünanlagen oder öffentlichem Straßenland werden z. Z. um den genannten Passus ergänzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0781/3 verwiesen.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
[1] Quelle: zum Teil angelehnt an die Formulierung aus dem Muster-Raumnutzungsvertrag der MBR und Auszug aus der Nutzungs- und Entgeltordnung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
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